Wurde Geblitzt, bin aber nicht Fahrzeughalter. Was nun? - Seite 1

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  • | 26.02.2007 21:09

Hallo,

ich wurde eben innerorts geblitzt. Erlaubt waren 50km/h, wurde mit ca. 75-80km/h geblitzt. Bin noch in der Probezeit (Sie wurde bereits 2 Jahre verlängert), d.h. ich würde jetzt meinen Führerschein verlieren.

Meine letzte Hoffnung: Der Fahrzeughalter ist mein Vater. Habe mit ihm gesprochen und er hat gesagt, er würde die Schuld "auf sich nehmen". Er ist 50, ich bin 22. Erkennt das Ordungsamt sowas? Zur Not würde sich auch der Freund meiner Schwester "bereiterklären", die Schuld auf sich zu nehmen.
Merkt das Ordungsamt sowas, d.h. hat es die Möglichkeit die Fotos auf den Führerscheinen zu vergleichen?
Ich möchte meinen Lappen nicht verlieren :( Helft mir.. Wie stehen meine Chancen, das ich nicht gepackt werde?

Ich weiss einige werden jetzt schreiben "Selber schuld wenn du so schnell fährst" Ich weiss das es dumm war, auch wenn die Strasse komplett frei war und einfach zum schnellfahren eingeladen hat. Also bitte haut mir nicht auch noch einen rein..


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  • | 26.02.2007 21:18

kommt aufs Foto an denk ich....bei dem Freund von meiner Mitbewohnerin wars ungefähr der selbe Fall und der Opa hats übernommen, dabei waren beide nicht Fahrzeughalter. Hat wohl auch 1A geklappt...bisher hat er jedenfalls noch ncihts gehört und das ist schon ne Weile her...


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  • | 26.02.2007 21:19

ja kann sein das den das nicht interessiert weil dein Vater den Brief bekommt und dadrin steht nehmen sie die schuld an!Wenn er sagt ja ist für die dann alles ehrledigt!


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  • | 26.02.2007 21:22

Und wenn das Ordungsamt gleich nen Bogen mitschickt "Bitte geben Sie den Fahrer an"? Was passiert wenn er die Aussage verweigert weil er ein Familienangehöriger ist? Oh man was hab ich bloss gemacht..


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  • | 26.02.2007 21:25

Da steht auf den Zettel den Namen und nehmen sie die schuld an Habe den die letzten Tag auch bekommen meine Ma nimmt die Schuld an da der Wagen auf ihren Namen läuft und ich bin eindeutig auf den Foto zu erkennen!


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  • | 26.02.2007 21:26

mir fällt dazu grad nochwas ein....ich hab da letztens so ne reportage gesehen, da sind die mit dem blitzerfoto zum "angeblich geblitztem" nach hause gegangen und haben quasi "hautnah" überprüft, ob der das wirklich ist, weil sich da wohl auch jedes mal ein anderer bereit erklärt hat, die schuld auf sich zu nehmen...aber so genau weiß ich das auch nicht mehr...vllt hats ja noch jmd gesehen und weiß mehr?!

ich denk aber, da is das genauso wie bei meinem arbeitgeber...kommt immer auf den einzelfall an... ;)


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  • | 26.02.2007 21:39

So einen ähnlichen Fall hatten wir in der Firma auch schon.
Ich und mein Arbeitskollege sind mit dem Firmenwagen auf der BAB geblitzt worden und ein Anhörungsbogen mit Foto ist in die Firma gekommen.
Ich als Beifahrer konnte man trotz herunter geklappter Sonnenblende gut erkennen nur bei meinem Arbeitskollege hat es durch die Sonnenblende ausgesehen als hätte er einen dicken Schnurbart.
Da hat mein Chef geschrieben das er den Fahrer nicht kennen würde und nicht wissen würde wer gefahren ist.
Da sind dann 2 Polizisten in der Nachbarschaft der Firma rumgelaufen und haben nachgefragt ob jemand den Fahrer kennen würde und ob er bei uns arbeitet aber er war wirklich nicht zu erkennen als mein Kollege.
Dann ist es bei einer Ermahnung geblieben und einer Androhung beim nächst mal ein Fahrtenbuch zu führen,einfach Glück gehabt.


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  • | 26.02.2007 21:52

Habe ich letzten snoch gehabt. Der halter beekommt nen Brief da gibt er dann deinen Namen an und der Brief geht wieder zurück, dann wirst du nen Brief bekommen und musst bezahlen wie das so üblich ist. Aber ich weiß nich ob das so ne gute idee ist einfach sagen das mr.XXX gefahren ist denn mein Kumpel und seine MA haben deswegen ne anzeige wegen falschaussage bekommen.
MFG


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  • | 26.02.2007 22:02

Zitat:
Meine letzte Hoffnung: Der Fahrzeughalter ist mein Vater. Habe mit ihm gesprochen und er hat gesagt, er würde die Schuld "auf sich nehmen". Er ist 50, ich bin 22. Erkennt das Ordungsamt sowas?
Möglicherweise. Es geht hier nicht um ein Verwarngeld, bei dem es egal wäre, sondern um Punkte, daher sollte dort etwas genauer ermittelt werden.

Zitat:
Zur Not würde sich auch der Freund meiner Schwester "bereiterklären", die Schuld auf sich zu nehmen.
Merkt das Ordungsamt sowas, d.h. hat es die Möglichkeit die Fotos auf den Führerscheinen zu vergleichen?
Ja. Manchmal kommen die sogar gucken. Wenn das auffliegt, machen sich einige von Euch strafbar.

Zitat:
Und wenn das Ordungsamt gleich nen Bogen mitschickt "Bitte geben Sie den Fahrer an"? Was passiert wenn er die Aussage verweigert weil er ein Familienangehöriger ist? Oh man was hab ich bloss gemacht..
Das darf er. Dann wird eben versucht, den Fahrer auf andere Weise zu ermitteln. Da die Kinder oft die Autos der Eltern fahren, dürfte das dann auch nicht allzu schwer werden.


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  • | 26.02.2007 22:44

Die Aussgeverweigerung ist wie gesagt zulässig und keinesfalls negativ anzusehen, nur wird dann weiter ermittelt.
Nen alter Schulfreund hat das damals auch so gemacht, also wurde auch "etwas" zu schnell geblitzt und den ganzen Pipapo, da kamen zwei nette Menschen vom OA an und wollten das Bild mit dem "Original" vergleichen. Sein Vater (Fahrzeughalter) wurde nach Aussageverweigerung aufgrund eines guten Bildes ausgeschlossen, woraufhin der Schatten auf den Schulfreund fiel. Drei Mal hatten die Leute vom OA dabei kein Glück, beim vierten Mal soll aber die Polizei nebst offiziellem Schreiben an seiner Tür geklingelt haben, woraufhin er als Fahrer identifiziert werden konnte. Das Fahrverbot und die Punkte haben ihn dabei nicht sonderlich gestört, weil er es absehen konnte, nur soll die Geldstrafe im Vergleich zum "direkten Geständnis" richtig happig gewesen sein.


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  • | 26.02.2007 22:52

Wie u. a. Nightwish schon geschrieben hatte, kommt da evtl. jemand gucken. Ich z.B.:D

Wenn der Fahrer augenscheinlich jünger ist, als der auf dem Anhörungsbogen angegebe "angebliche" Fahrer (Halter), in deinem Falle also dein Vater, dann wird vorab ein Fotoabgleich mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Passbild gemacht. Ist dort eine Identifizierung nicht eindeutig, dann bekommt die Polizei, oder wie bei uns, der Außendienst (somit also u. a. ich) einen entsprechenden Ermittlungsauftrag. Dabei wird im direkten (Familienmitglieder mit Hinweis auf Zeugnisverweigerungsrecht) und indirekten (Nachbarschaft, evtl. Arbeitgeber) ermittelt. Jedoch gibt es eine Verfolgungsverjährung, d.h. nach gewisser Zeit ist die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt und der Drops ist gelutscht.


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  • | 26.02.2007 23:40

Hmm... Also ich muss sagen das ich ne Freundin hatte die innerorts mit ca 80 kmh tot gefahren wurde!


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  • | 26.02.2007 23:45

@ vwteamgoe: Mein Beileid, aber was hat das mit der Frage zu tun?


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  • | 27.02.2007 05:51

hi
das ist mir auch 2x passirt. Mein vater hat die beiden briefe einfach nicht beantwortet beim ersten mal hat man nie wider was davon gehört .
Beim 2ten mal kammen nach ein paar woch die jungs von der polizei bei uns vorbei , mein vater sagte das er den auf den foto nicht kennt und die sind wider abgehauen und nach 3 monaten war das bangen dann vorbei !
Und wurde seid dem auch nie wider geblitzt :):)


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  • | 27.02.2007 08:57

Also bei mir war´s so, ich bin auch mal geblitzt worden, und ´s Auto is auf meinen Pap angemeldet, er hat dann das Schreiben bekommen, ich ha es bezahlt und alles war ok. Wenn es allerdings um Pkt geht, sieht´s so aus, zuerst werden die automatisch auf Deinen Pap überschrieben und sobald Du ein Auto auf Dich anmeldest, bekommst Du die Pkt.

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