Wurde Geblitzt, bin aber nicht Fahrzeughalter. Was nun? - Seite 3

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  • | 04.04.2007 20:38

Zitat:
Zitat von Dr.nos
@honda-civic was habn sie tier denn in den tee getan man kanns auch übertreiben,würd gern mal sehn ob du dich immer an die geschwindigkeit hälst?
er ist zwischen 25- 30km/h zu schnell gefahren - normalerweise würde man da schon seinen lappen für ein paar wochen verlieren (zumindest ab 30km/h über der erlaubten höhstgeschwindigkeit, von den anderen strafen abgesehn)- ich weiss nicht, ob man das innerorts noch verharmlosen kann (stichwort anhalteweg oder schlimmstenfalls gefahrenbremsung)
du als autofahrer solltest das auch ernst nehmen - das gefährdet auch deine sicherheit.

und ja - ich halte mich an der geschwindigkeitsbegrenzung - nicht punktgenau - aber ich habe die höhstgeschwindigkeit nie in diesem erheblichen maße überschritten.


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  • | 04.04.2007 20:39

erstmal bekommt dein vater post, dann kann er einfach bezahlen und fertig! niemand guckt dann noch danach wer gefahren ist, wenn die kohle da ist!

2.möglichkeit: dein vater behauptet nicht gefahren zu sein und verweigert eine weitere aussage, wobei er sich auf sein aussageverweigerungsrecht beruft. dann müssen die den fahrer des fahrzeugs erstmal ermitteln... wenn sie nicht innerhab von 3 monaten (ab blitzdatum) ein verfahren gegen dich einleiten bekommt keiner punkte oder muss bezahlen! und nen fahrtenbuch bekommt man auch nicht so schnell wie alle sagen! ;)

  • BlueIce
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  • BlueIce
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  • | 04.04.2007 20:41

Zitat:
Zitat von racer 2fast
Zitat:
Zitat von BlueIce
hat man nicht nach der Nachprüfung ein "Vergehen" frei?
das würde ja heißen ich geh zur nachschulung und heize dann mit 100 innerorts und sagen ich habe doch einen verstoß frei !

denke mal das das nicht so ist
Zitat:
Zitat von AKone
denk auch net dass so ist
Zitat:
Zitat von Nightwish
Der Gesetzestext spricht von zwei Chancen. Erst beim dritten Versuch ist der Lappen weg:
Zitat:
... so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

....

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

....
recht gehabt :D

ne, im ernst, das wissen eigentlich die allerwenigsten

die meisten denken ja immernoch das man ne zweite nachprüfung machen muss


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  • | 04.04.2007 20:56

Zitat:
Zitat von honda-civic
Zitat:
Zitat von Dr.nos
@honda-civic was habn sie tier denn in den tee getan man kanns auch übertreiben,würd gern mal sehn ob du dich immer an die geschwindigkeit hälst?
er ist zwischen 25- 30km/h zu schnell gefahren -
du als autofahrer solltest das auch ernst nehmen - das gefährdet auch deine sicherheit.
.......mach dir keine sorge da kann ich schneller und ich fahr nur ne 100ps krücke
;)wenn du ne 2spurige strasse hast oder ne grade denk ich war fast jeder schon schneller;)


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  • | 04.04.2007 21:18

Zitat:
.......mach dir keine sorge da kann ich schneller und ich fahr nur ne 100ps krücke
na, in diesem fall wärst du ein kandidat, dem man die eignung, zur führung eines kraftfahrzeuges absprechen könnte. ;-)


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  • | 04.04.2007 21:22

Mal ehrlich, ne zweispurig ausgebaute Strasse lädt manchmal förmlich dazu ein nicht immer Strich 50 zu fahren.. solange man nicht mehr als 20km/h zu schnell fährt sollte das auch im grünen Bereich liegen denk ich :)


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  • | 04.04.2007 21:35

Naja,muss zu meiner Schande gestehen,das selbst ICH innerorts,meist in Hannover gut und gern mal mit ner 80 unterwegs bin,wenns schneller gehen soll!

Und mit meiner Fighter isses kaum möglich 50 zu fahren,wegen der Übersetzung:D!
Also bin ich mit der generell zu schnell unterwegs!
Denn 143 Ps reißen inner Stadt neben nem Porsche ohne Ende!

Also,spielt hier mal NICH die Moralapostel,denn:,,WER VON EUCH OHNE SÜNDE IST,DER WERFE DEN ERSTEN STEIN´´!!!


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  • | 04.04.2007 21:44

Mal zum Thema Fahrtenbuch: Wird halt gerne mal als Druckmittel genutzt, aber nur selten auferlegt. Selbst wenn, es ist ja nur für einen überschaubaren Zeitraum und einfach zu handhaben. Immer noch besser als Lappen weg;).


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  • | 04.04.2007 22:31

Zitat:
Zitat von Fetti_Passat_B3
Naja,muss zu meiner Schande gestehen,das selbst ICH innerorts,meist in Hannover gut und gern mal mit ner 80 unterwegs bin,wenns schneller gehen soll!

Und mit meiner Fighter isses kaum möglich 50 zu fahren,wegen der Übersetzung:D!
Also bin ich mit der generell zu schnell unterwegs!
Denn 143 Ps reißen inner Stadt neben nem Porsche ohne Ende!

Also,spielt hier mal NICH die Moralapostel,denn:,,WER VON EUCH OHNE SÜNDE IST,DER WERFE DEN ERSTEN STEIN´´!!!
*Stein werf*
Heheh sorry ich konnte es mir nicht verkneifen. :D

Ne also ich denke auch, dass hier wirklich Niemand ist, der durchgehend exakt die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhält. Das tun ja nicht mal die Polizeibeamten in ihrer Freizeit wie ich mit Sicherheit weiss


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  • | 30.10.2007 19:53

Hey wurde soeben geblitzt:( bin gerade innerorts reingefahren zuvor war tempo 70 und wurde mit gut 25km/h zu schnell geblitzt..habe bereits 2 jahre verlängerung bekommen und die probeziet würde jetzt im dezember zuende sein.
Habe bereits im bussgeldkatalog nachgeschaut und dort steht drin das man beim 2ten vergehen nach verlängerte probezeit eine verwarnung bekommt und eine freiwillige teilnahme an einen kurz teilnehmen kann und dadurch lediglich 2punkte wegbekommt und beim 3ten vergehn einen die fahrerlaubnis genommen wird..

würde jetzt quasi nur eine verwarnung bekomme und freiwligg dran teilnehme aber nicht muss??weil in 1monat läuft die probezeit aus..


bitte um antworten
danke


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  • | 30.10.2007 19:55

habe noch was vergessen....hinzu kommt das meine Ma die fahrzeughalterin ist..da ich aber ein kerl bin und man es wohl auf dem foto sehen wird kann meine ma dennoch die schuld auf sich nehmen oder wird das net klappen?


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  • | 30.10.2007 23:06

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Meine letzte Hoffnung: Der Fahrzeughalter ist mein Vater. Habe mit ihm gesprochen und er hat gesagt, er würde die Schuld "auf sich nehmen". Er ist 50, ich bin 22. Erkennt das Ordungsamt sowas?
Möglicherweise. Es geht hier nicht um ein Verwarngeld, bei dem es egal wäre, sondern um Punkte, daher sollte dort etwas genauer ermittelt werden.

Zitat:
Zur Not würde sich auch der Freund meiner Schwester "bereiterklären", die Schuld auf sich zu nehmen.
Merkt das Ordungsamt sowas, d.h. hat es die Möglichkeit die Fotos auf den Führerscheinen zu vergleichen?
Ja. Manchmal kommen die sogar gucken. Wenn das auffliegt, machen sich einige von Euch strafbar.

Zitat:
Und wenn das Ordungsamt gleich nen Bogen mitschickt "Bitte geben Sie den Fahrer an"? Was passiert wenn er die Aussage verweigert weil er ein Familienangehöriger ist? Oh man was hab ich bloss gemacht..
Das darf er. Dann wird eben versucht, den Fahrer auf andere Weise zu ermitteln. Da die Kinder oft die Autos der Eltern fahren, dürfte das dann auch nicht allzu schwer werden.
Also ich war in einer ähnlichen Situationen.. auch noch in Probezeit und es war relativ unproblematisch. Meine Mutter angegeben, es wurde noch einmal nachgefragt und Thema erledigt.

Strafbar macht sich so direkt niemand, zumindest nich so weit, dass man dich dafür belangen könnte. Was spricht dagegen, dass die angegebene Person an genannten Tag auch dieselbe Strecke fuhr und deshalb das Foto nich näher betrachtet wurde?! Kann einen niemand wg Falschaussage o.ä. ans Bein pinkeln..

Und wozu Aussage verweigern?! Versuchen kann man's ja... Konsequenzen gleich null.. habs damals mit nem Anwalt durchgespielt... sowas passt :)


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  • | 31.10.2007 00:30

So'n Mist, kasnn grad keinen Stein finden :D.
Okay, auch ich bin fefinitiv schon zu schnell gefahren, was sich bei rund 10.000 Km pro anno (und meist unter Zeitdruck) wohl auch nicht ganz ausschließen läßt.
Aber, sorry, 25-30 Km/h in geschlossener Ortschaft ist schlicht und einfach hohl! Zumal die Probezeit meines Wissens nicht wegen falsch Parken verlängert wird.


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  • | 31.10.2007 00:48

Sag ja auch net, dass es intelligent ist bzw. von mir war... aber naja.. is halt passiert...

Kurz nach Beginn einer 30-Zone... da hast schnell mal noch zu viel drauf...


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  • | 31.10.2007 13:16

Zitat:
Zitat von p306c
Ich als Beifahrer konnte man trotz herunter geklappter Sonnenblende gut erkennen nur bei meinem Arbeitskollege hat es durch die Sonnenblende ausgesehen als hätte er einen dicken Schnurbart.
Hat zwar nichts mitm Topic zu tun, aber sind die nicht verpflichtet den Beifahrer unkenntlich zu machen?

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