|
Zitat: Is das net deutlich genug?Zitat von gnmpf74 Ausm Jura-Forum: Berlin (DAV). Der Halter eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Betriebszeitraums verpflichtet, für das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2001 (AZ 3 Bf 385/00), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Der Vorteil des Saisonkennzeichens is doch, dass man das Fahrzeug net jedes Jahr an- und wieder abmelden muss.... Solange da ein Kennzeichen mit gültigem Zulassungsstempel dran is, muss das Fahrzeug auch versichert sein! Mag ja sein, dass einzelne Versicherungen da Sonderkonditionen anbieten. Die Saison wird ja auch in die "Doppelkarte" eingetragen. |
|
|