Saisonkennzeichen!? - Seite 1

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  • | 28.11.2006 19:58

Wollt mich mal über die Kosten bzw. Vor- und Nachteile informieren!!!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!?


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  • | 28.11.2006 21:15

Vorteil: Du brauchst das Fahrzeug net immer ab- und anmelden, was mit ziemlichen Kosten und Aufwand (Wartezeit) jedesmal verbunden ist. Weniger KFZ-Steuer is auch net schlecht, die wird tageweise berechnet.. Das Fahrzeug bleibt mit Saisonkennzeichen faktisch angemeldet. Wo wir aber schon beim Nachteil sind: Du darfst es nämlich net im öffentlichen Verkehrsraum abstellen und halt schon gar net bewegen (logisch, oda?). Das Fahrzeug is auch außerhalb der Saison versicherungspflichtig!

Bei uns kostet das 27,40 Euro + ggf. 8,70 Euro für den Austausch des Fahrzeugbriefes.


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  • | 28.11.2006 21:53

Wie ? Die Versicherung muß ich trotzdem fürs ganze Jahr bezahlen und nur die Steuern anteilig ?

Macht ja dann keinen Sinn.


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  • | 28.11.2006 22:08

Tja, is leider so. Hat wohl was mit der sog. Betriebsgefahr zu tun, die von einem Fahrzeug ausgeht. Der Wagen is ja zugelassen, du darfst ihn nur net gebrauchen. Somit geht von deinem zugelassenen(!) Fahrzeug auch im stehen eine Gefahr aus.

Noch was: Sollten HU und AU Termin außerhalb der eingetragenen Saison liegen, vorher machen lassen. Fahrten zum TÜV sind nämlich auch net erlaubt!


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  • | 28.11.2006 22:10

Also bei Axa ist das so da ist der Wagen billiger wenn der auf Saison Angemeldet ist!

MFG
Gorby


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  • | 28.11.2006 22:16

Das kann natürlich sein, dass die da bessere Tarife haben, die Schadenhäufigkeit is ja dann auch geringer. Musste mal bei deiner Versicherung nachfragen...


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  • | 28.11.2006 23:29

Also das mit der versicherung is mir neu...ich bezahl ganz ganz sicher keine versicherung in der zeit wo das auto nicht angemeldet ist...november bis märz!!!kann das mit vollkasko bzw teilkasko bzw nur haftpflicht zu tun haben?!


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  • | 29.11.2006 01:39

Zitat:
Zitat von KooLCapri
Also das mit der versicherung is mir neu...ich bezahl ganz ganz sicher keine versicherung in der zeit wo das auto nicht angemeldet ist...november bis märz!!!kann das mit vollkasko bzw teilkasko bzw nur haftpflicht zu tun haben?!
Also ich zahle definitiv auch nur den Zeitraum wo die Autos jeweils angemeldet sind - alles andere ist ja wohl schwachsinn...


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  • | 29.11.2006 06:47

Nach der Saison gibt es keinerlei Kosten,im Gegenteil das Fahrzeug ist genauso versichert wie während der Saison.
Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt?
Saisonkennzeichnung ist in allem günstiger,vor allem brauch man sich nicht mehr in der Stadtverwaltung anzustellen.


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  • | 29.11.2006 08:18

Das ist mit der Versicherung ist so, daß man nur für die Saison zahlt, egal ob Teil- oder Vollkasko. Ich habe mein Auto vom 01.04. bis 31.10. angemeldet und muß dann zum 01.04. die Versicherung für die Saison zahlen. (meistens gibt es keine Ratenzahlung für Saison zugelassene Fahrzeuge). Aber von November bis März ist das Auto dann sozusagen in der Ruheversicherung, das heißt, das Fahrzeug ist trotzdem versichert. Natürlich darf man es nicht fahren oder so. Aber wenn die Garage z.B. aufgebrochen wird und dann das Auto darin aufgebrochen wird und die Musikanlage geklaut wird, ist das versichert.


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  • | 29.11.2006 08:26

Das mag für Teil- oder Vollkasko so sein, aber net für die Haftpflicht, die ist auch außerhalb der Saison pflicht!


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  • | 29.11.2006 09:12

Auch für die Haftpflicht zahlt man in der Ruhezeit nix, das ist schwachsinn....


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  • | 29.11.2006 09:40

an gnmpf74: Dann solltest du dir mal eine andere Versicherung suchen. Den bei mir/meinm Mann ist das nicht so (ich=Vollkasko, mein Mann=Haftpflicht).


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  • | 29.11.2006 10:49

An G60-Tussy: Ich hab kein Saisonkennzeichen, brauche daher net die Versicherung zu wechseln;). Nur zur Info: Ich arbeite bei einer Zulassungsstelle im Außendienst. Ich lege u.a. nicht versicherte Fahrzeuge still. Hatte auch schon welche mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison dabei, die waren ähnlich erstaunt. Gibt ein Urteil dazu, werde es per Edit reinstellen, wenn ichs gefunden habe.

Edit: OVG Hamburg, Az: 3 Bf 385/00 - Urteil vom 14.08.2001:

Sachverhalt: Die Klägerin ist Halterin eines PKWs (Baujahr 1948) mit Saisonkennzeichen. Der Zeitraum während dessen sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen befinden darf, dauert vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres. Durch eine Anzeige des bisherigen Versicherers erfuhr die beklagte Behörde außerhalb des Betriebszeitraums, dass das Versicherungsverhältnis nicht mehr bestand. Sie forderte die Klägerin auf, eine neue Versicherungsbestätigung vorzulegen. Hierfür stellte sie ihr eine Frist, die die Klägerin nicht eingehalten hat. Daraufhin erließ die Beklagte einen Gebührenbescheid. Die Klägerin legte verspätet ein Versicherungsnachweis vor und verlangte Aufhebung des Gebührenbescheides.


Entscheidungsgründe: Das Widerspruchsverfahren und die Klage hatten keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes stellt ein Saisonkennzeichen ein amtliches Kennzeichen dar. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ist daher eine Zulassung für das ganze Jahr und somit ein Versicherungsnachweis erforderlich. Daher konnte die beklagte Behörde einen Gebührenbescheid wegen des fehlenden Versicherungsschutzes erlassen.

Ausm Jura-Forum:

Berlin (DAV). Der Halter eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Betriebszeitraums verpflichtet, für das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2001 (AZ 3 Bf 385/00), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.


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  • | 29.11.2006 11:07

an gnmpf74:
Das hat für mich aber nichts damit zu tun, das man in der Winterzeit für das Auto zahlen muss... Es kann ja ach sein, das die Person die Beiträge für die saison nicht bezahlt hat und deshalb das Auto im Winter stillgelegt wurde. Es würde sich kein Mensch mehr Saisonkennzeichen holen, wenn es anders wär.

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