Roter Zettel auf der Windschutzscheibe?
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Also soweit ich das kenne, geht das Auto nach Ablauf der Frist auf nen Spergelände wo es dann anschließend zu nen bestimmten termin versteigert wird |
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Zitat: Das ist ganz bestimmt nicht so! Wie kommt man bloß auf solche Ideen?Stimmt das dass Händler sich nach 4 Wochen das auto holen können und wenn nicht das dass auto auf eine versteigerung kommt? Wenn der Wagen nach Ablauf der Frist nicht entfernt wurde, wird er zwangsentfernt und entsorgt - ggf. versteigert. Vorher wird natürlich versucht, den Halter zu ermitteln, falls das nicht schon geschehen ist. |
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Wird meistens so sein, dass der Wagen verschrottet wird. Die Kosten fürs Abschleppen, Stellgebühr für die Zeit der Unterbringung des KFZ auf dem Gelände der Abschleppfirma bzw. Verwahrgelände der Stadt bzw. Polizei und die evtl. Verschrottung muss dann der Halter tragen. Wenn die Kennzeichen abmontiert sind, is der letzte Halter trotzdem dran, da anhand der Fahrgestellnummer der letzte Halter übers KBA (Kraftfahrtbundesamt) ermittelt werden kann. Dazu kommt natürlich noch ein Bußgeld wg. unerlaubter Sondernutzung öffentlicher Straßen und ordnungswidriger Fahrzeugentsorgung. Wer meint, er könne sich an dem Wagen "selbstbedienen", sollte die Finger davon lassen! |
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Zitat: Das wurde mir so gesagt
Zitat von Nightwish Zitat: Das ist ganz bestimmt nicht so! Wie kommt man bloß auf solche Ideen?Stimmt das dass Händler sich nach 4 Wochen das auto holen können und wenn nicht das dass auto auf eine versteigerung kommt? Wenn der Wagen nach Ablauf der Frist nicht entfernt wurde, wird er zwangsentfernt und entsorgt - ggf. versteigert. Vorher wird natürlich versucht, den Halter zu ermitteln, falls das nicht schon geschehen ist. |
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Wenn Händler sich die so abholen ist das Diebstahl... Weil auch wenn der Besitzer den da hingestellt hat, um den loszuwerden, hat das Fahrzeug ja immer noch einen Besitzer... |
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