Eintragung ohne Gutachten aber ... ????


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  • | 09.11.2006 11:07

Hallo, möchte eine Schürze eintragen, die ich gebraucht gekauft habe und wo das Gutachten bei der Eintragung einbehalten wurde. Das Gutachten über den Hersteller zu besorgen kostet 30 euro, meine Frage lautet:
kann ich die Schürze nicht über die Kopie der Eintragung von dem Fahrzeug wo die Schürze vorher eingetragen wurde bzw Fahrzeugschein von dem Fahrzeug, eintragen lassen oder brauch ich unbedingt das Gutachten dafür????
Es handelt sich um das selbe Modell, jedoch einmal als Kombi und einmal als Limosine,falls das relevant ist.
danke im vorraus


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  • | 09.11.2006 12:08

Hallo,

wieso fahren Sie nicht zum örtlichen TÜV?

Dort bekommen Sie in 5 Minuten eine sachliche Antwort. Sämtliche Eintragungen liegen immer im Sinne des Betrachters. Der eine TÜV-Angestellte sagt "Ja, ok die Eintragung vom damaligen Fahrzeug reicht zu", der andere sagt "Ich möchte unbedingt ein Gutachten dazu sehen"

Der Tüv reißt euch für fragen kein Kopf vom Hals. Wenn ich irgendwas darüber wissen will, fahre ich hin und frage nach. Meistens gibt echt sehr nette gut erklärte Antworten warum das so sein muss und was er genau sehen will.

Ich denke : Du brauchst ein Gutachten.
Was der TÜV-Angestellte denkt, auf den du beim Termin der Eintragung triffst, kann Dir wahrscheinlich keiner sagen. Außer er selber. Ich war sogar schon mit einem montierten uneingetragenen Tuningteil beim TÜV und er meinte "du mußt noch das und das besorgen" so kann ich nicht eintragen aber ansonsten gut verbaut. Er hatte Ihn extra auf der Bühne. Dann bin ich von der Bühne runter habe das und das besorgt. 3 Stunden später war ich wieder da und er hat mir das Teil eingetragen.

Fertig.

Whats the problem?


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  • | 09.11.2006 14:40

Für eine "normale" Eintragung (Änderungsabnahme nach § 19(3)) brauchst du das Gutachten auf jeden Fall. Für eine Begutachtung nach § 21, die aber i.A. teurer ist, nicht unbedingt.

Das Einbehalten ist im Übrigen nicht zulässig, genausowenig wie die Beschränkung von Gutachten auf eine bestimmte Fahrgestellnummer. Das Gutachten ist DEIN Eigentum.


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  • | 09.11.2006 23:17

Hmmm... ist das Gutachten aber nicht eher Eigentum dessen, der es hat erstellen lassen? Wieso steht dann in vielen Gutachten, dass dieses bei Eintragung einzuziehen ist..?


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  • | 10.11.2006 11:22

Du darfst damit nicht alles machen, z.B. es vervielfältigen und verkaufen, da der Ersteller des Gutachtens die Rechte daran hat. Das ist ähnlich wie mit Software, Büchern oder DVDs.

Aber das Stück Papier, das du beim Kauf der Teile bekommst, ist DEIN Eigentum.


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  • | 12.11.2006 22:14

@ homie
Richtig. Zum Tüv fahren und fragen. Mehr als nein kann der TÜV nicht sagen. Und wenn man freundlich ist, wird einem noch mitgeteilt, was man braucht, damit die Eintragung erfolgreich werden kann.


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  • | 13.11.2006 00:22

Und wenn alles Stricke reißen besorg dir das Gutachten für 30 Euro dann bekommst es doch auf jeden Fall eingetragen!

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