TÜV Änderungen mit Fahrzeugbrief
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Hallo, |
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also bei mir gab es damals bezüglich eintragungen mit brief kein problem. hatt auch keinen kfz-schein mehr. ich sollte mir danach nur nen neuen besorgen |
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Das klingt doch schon mal gut Was sagen die Cops, wenn man mit Fahrzeugbrief rumfährt? |
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also wenn man keinen fahrzeugschein hatt, kann des höchsten 10 euro verwahrngeld kosten bei einer kontrolle. mit dem brief sehe ich da eigentlich kein problem. |
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TüV Abnahmen werden auch mit Brief gemacht! Aber warscheinlich musst du den Brief nachreichen. Und den Schein kannst du auch ersetzt bekommen. Beim Straßenverkehrsamt. Vielleicht musst du aber nachweißen warum der weg ist oder so. das weiß ich auch nicht. |
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Oh...den Brief würde ich auf KEINEN FALL mitführen, bis der neue Fahrzeugschein da is. Der Brief hat im Auto NIX verloren!! Kannst ne Kopie vom Brief und evtl ne Kopie der Fahrzeugschein-Aufbietung (Verlusterklärung) mitführen. Sollte der alte Schein aufgefunden werden, muss dieser dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden (wird dann vernichtet). |
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Ja oder ne Kopie. |
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brief reicht auch steht ja das selbe drin wie im schein also mach dir keine gedanken |
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Wie gesagt, ne Kopie vom Brief ja, aber net den Original-Brief mitführen. Die Verlusterklärung gibst du ab, wenn du den neuen Schein beantragst., brauchst die doch net mitzuführen, kriegst ja eh nen neuen Schein sofort. Vielleicht haste ja Glück und er ruft wirklich an |
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Hoffe ich doch |
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