TÜV Änderungen mit Fahrzeugbrief


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  • | 20.10.2006 20:12

Hallo,

habe schon im Forum gesucht, aber nur eine annähernde Antwort gefunden.

Ich habe mir ein Bodykit an mein Auto gemacht und auch den Fahrzeugschein meinem Monteur und Lackierer mitgegeben. Leider scheints so, dass die Herren den Fahrzeugschein verlegt haben. (bekomme den auch ersetzt)

Da morgen der TÜV Prüfer kommt: Kann ich das Bodykit auch mit dem Fahrzeugbrief abnehmen/eintragen lassen? Und reicht es den Fahrzeugbrief mitzuführen bis ich einen neuen Schein habe?

In dem anderen Thread stand, dass das ginge, dort waren die Umstände aber anders, der Wagen war nicht mehr angemeldet und es gab keinen Fahrzeugschein.


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  • | 20.10.2006 20:16

also bei mir gab es damals bezüglich eintragungen mit brief kein problem. hatt auch keinen kfz-schein mehr. ich sollte mir danach nur nen neuen besorgen :)


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  • | 20.10.2006 20:22

Das klingt doch schon mal gut :) Was sagen die Cops, wenn man mit Fahrzeugbrief rumfährt?


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  • | 20.10.2006 20:30

also wenn man keinen fahrzeugschein hatt, kann des höchsten 10 euro verwahrngeld kosten bei einer kontrolle. mit dem brief sehe ich da eigentlich kein problem.


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  • | 20.10.2006 20:43

TüV Abnahmen werden auch mit Brief gemacht! Aber warscheinlich musst du den Brief nachreichen. Und den Schein kannst du auch ersetzt bekommen. Beim Straßenverkehrsamt. Vielleicht musst du aber nachweißen warum der weg ist oder so. das weiß ich auch nicht.


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  • | 20.10.2006 20:51

Oh...den Brief würde ich auf KEINEN FALL mitführen, bis der neue Fahrzeugschein da is. Der Brief hat im Auto NIX verloren!! Kannst ne Kopie vom Brief und evtl ne Kopie der Fahrzeugschein-Aufbietung (Verlusterklärung) mitführen. Sollte der alte Schein aufgefunden werden, muss dieser dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden (wird dann vernichtet).


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  • | 20.10.2006 21:10

Ja oder ne Kopie.

Mir gehts hauptsächlich darum, dass morgen der Prüfer kommt, und ich dem nicht absagen will. Wenns mit dem Brief nicht gegangen wäre, hätte ich das tun müssen.

Würde mir ja in der kommenden Woche nen neuen Schein holen, ich hab wegen dem Brief halt nur wegen der Polizei gefragt.

Zur Verlusterklärung: das hört sich sehr nach amtlichem Formular an: da ich heute den Schein "verloren" habe, habe ich sowas natürlich noch nicht. Es geht beim Mitführen des Briefes nur um die Überbrückungszeit: also bis Montag/Dienstag...

Vielleicht ruft mich auch morgen mein völlig aufgelöster Lackierer an und sagt mir, dass er ihn neben die Spachtelmasse gelegt hat :D und dann hätte sich das alles erledigt.


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  • | 20.10.2006 21:17

brief reicht auch steht ja das selbe drin wie im schein also mach dir keine gedanken


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  • | 20.10.2006 21:20

Wie gesagt, ne Kopie vom Brief ja, aber net den Original-Brief mitführen. Die Verlusterklärung gibst du ab, wenn du den neuen Schein beantragst., brauchst die doch net mitzuführen, kriegst ja eh nen neuen Schein sofort. Vielleicht haste ja Glück und er ruft wirklich an:D


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  • | 20.10.2006 21:22

Hoffe ich doch ;)

Danke für Eure Hilfe!

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