Zu schnell und Handy am Ohr ( Probezeit ) - Seite 1

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  • | 06.10.2006 21:51

Hallo ihr Lieben,
nach längerem googlen bin ich auf eure Seite gestoßen und der festen Überzeugung ,dass ihr mir sicher weiterhelfen könnt?!!

Nun mein Problem...

Ich bzw eher gesagt meiner Mutter hat heute ein Schreiben bekommen:

WICHTIG : Ich bin noch in der Probezeit !!! :(

- 13 km zu schnell außerhalb gschlossener Ortschaft
+ Handy am Ohr *pfeif*

.. nun meine Frage : Was erwartet mich?

Ich habe schon ein bisschen geschaut aber bin mir nicht sicher, ob das nun alles so stimmt.

Unter 21 km erwartet mich "nur" eine Geldstrafe?
Und für das Handy am Ohr eine Geldstrafe + 1 Punkt?

Ist das richtig so? oder droht mir aufgrund 2er Verstöße ein Aufbauseminar und Co?

Kann ich überhaupt für beides bestraft werden? Habe gehört, man kann nur für einen Verstoß bestraft werden.

Liebe Grüße und schon im Voraus viiiielen Dank für eure Hilfe !!!

CandyRed: Wähl das nächste mal doch bitte einen aussagekräftigeren Threadnamen, danke.


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  • | 06.10.2006 22:38

mach das einfache, lass deine Mutter bezahlen. Sprich sie soll eszugeben.
Wenn du Glück hast (passiert öfter) is das Thema durch das Bezahlen vergessen ....


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  • | 06.10.2006 22:59

Zitat:
Zitat von LuLi
Hallo ihr Lieben,
nach längerem googlen bin ich auf eure Seite gestoßen und der festen Überzeugung ,dass ihr mir sicher weiterhelfen könnt?!!

Nun mein Problem...

Ich bzw eher gesagt meiner Mutter hat heute ein Schreiben bekommen:

WICHTIG : Ich bin noch in der Probezeit !!! :(

- 13 km zu schnell außerhalb gschlossener Ortschaft
+ Handy am Ohr *pfeif*

.. nun meine Frage : Was erwartet mich?





So hatte ich das auch mal gehört das man nur die schlimmste tat angerechnet hat. Aber ich leg mich da auf keinen fall fest. Wie gesagt kann mich auch täuschen!

Ich habe schon ein bisschen geschaut aber bin mir nicht sicher, ob das nun alles so stimmt.

Unter 21 km erwartet mich "nur" eine Geldstrafe?
Und für das Handy am Ohr eine Geldstrafe + 1 Punkt?

Ist das richtig so? oder droht mir aufgrund 2er Verstöße ein Aufbauseminar und Co?

Kann ich überhaupt für beides bestraft werden? Habe gehört, man kann nur für einen Verstoß bestraft werden.

Liebe Grüße und schon im Voraus viiiielen Dank für eure Hilfe !!!


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  • | 06.10.2006 23:15

Zitat:
Zitat von Bassti
mach das einfache, lass deine Mutter bezahlen. Sprich sie soll eszugeben.
Wenn du Glück hast (passiert öfter) is das Thema durch das Bezahlen vergessen ....
Und du meinst das klappt?
Die müssen doch eigentlich sowohl ein Foto von meiner Mutter ,als auch von mir vorliegen haben.
Andererseits .. bei dem Schreiben war kein Foto bei .. :)

Na ich warte mal ab, was hier sonst noch geschrieben wird !!

Trotzdem danke, auch an Lachsack1


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  • | 07.10.2006 08:45

Lass deine Mutter bezahlen, und du gibst ihr nacher das Geld zurück. Wenn die sich nicht melden ist die Sache erledigt, die werden froh sein das sie nicht dadurch soviel Schreibkram haben, & wenn nicht, hat deine Mutter sich halt vertan.:hut:


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  • | 07.10.2006 11:28

Zitat:
Zitat von Bassti
mach das einfache, lass deine Mutter bezahlen. Sprich sie soll eszugeben.
Wenn du Glück hast (passiert öfter) is das Thema durch das Bezahlen vergessen ....
Die Nummer kannste vergessen, da kommt nämlich evtl. jemand raus und macht vor Ort nen Bildabgleich (ich z.B. - kriege nämlich täglich solche Aufträge, bin beim Straßenverkehrsamt beschäftigt:D). Da denen schon auffällt, dass Halter und Fahrer net identisch sind. Bei 13 km/h dürfte es keine Probleme mit dem Führerschein geben, da du für einen "A-Verstoß" mindestens 20 zu schnell sein müsstest. Beim Handy wirds kniffliger, ich zitiere mal, was ich so bei Google gefunden habe: "Wer seinen Führerschein noch auf Probe hat, darf mit einer Anordnung eines Aufbauseminars sowie einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen."

Ich weiß aber net, ob beide Verstöße, die du begangen hast, verfolgt werden.


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  • | 07.10.2006 12:10

Ich würds auch über deine ma regeln...durch die sache mit dem handy bekommste ya punkte und soviel ich weiss führt das in der probezeit zur nachschulung....


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  • | 07.10.2006 12:14

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Zitat:
Zitat von Bassti
mach das einfache, lass deine Mutter bezahlen. Sprich sie soll eszugeben.
Wenn du Glück hast (passiert öfter) is das Thema durch das Bezahlen vergessen ....
Die Nummer kannste vergessen, da kommt nämlich evtl. jemand raus und macht vor Ort nen Bildabgleich (ich z.B. - kriege nämlich täglich solche Aufträge, bin beim Straßenverkehrsamt beschäftigt:D). Da denen schon auffällt, dass Halter und Fahrer net identisch sind. Bei 13 km/h dürfte es keine Probleme mit dem Führerschein geben, da du für einen "A-Verstoß" mindestens 20 zu schnell sein müsstest. Beim Handy wirds kniffliger, ich zitiere mal, was ich so bei Google gefunden habe: "Wer seinen Führerschein noch auf Probe hat, darf mit einer Anordnung eines Aufbauseminars sowie einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen."

Ich weiß aber net, ob beide Verstöße, die du begangen hast, verfolgt werden.
Dürfen die denn beide Verstöße verfolgen? Auf dem Schreiben sind sowohl die 13 km zu schnell, als auch das Halten den Handys festgehalten.

Hatte die Hoffnung,dass nur ein Verstoß bestraft wird.
Im Internet fand ich auch nur, wie in meinem 1.Post geschrieben, diese Bestrafung.

Also du meint, es bringt nichts,wenn wir erstmal versuchen dies über meine Mutter laufen zu lassen?

Liebe Grüße
Steffi

Edit : habe folgenden - meiner Meinung nach- hilfreichen Link gefunden

verkehrsportal.de

--> hier hat jm 12 km ( ich 13 km) .. ansonsten ist alles gleich.
Anscheind darf ich ab dem Zeitpunkt,wenn ich zum 2. Mal mit dem Handy erwischt werde , mit einem Aufbauseminar etc rechnen.


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  • | 07.10.2006 12:34

Die Geschwindigkeit ist nicht Probezeitrelevant.

Das Telefonieren ist Probezeitrelevant, aber ein B-Verstoß. Ein B-Verstoß ist nicht so schlimm. Beim zweiten drohen dann aber Nachschulung und Verlängerung. Du brauchst dir also dieses Mal keine Sorgen machen.

Ob einer oder beide Verstöße geahndet werden hängt davon ab, ob es Tateinheit oder Tatmehrheit war. Das zu erklären würde aber jetzt den Rahmen sprengen. Sollte nur ein Verstoß geahndet werden, so würde mit hoher Wahrscheinlichkeite der schwerere verfolgt werden, also das Handy.

Wenn du mehr über Punkte, Probezeit und Co. wissen willst, dann schau doch mal unter diesem > L I N K <.


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  • | 07.10.2006 12:39

Versuch es erstmal über deine Mutter. Wenn kein Bild dabei war könnt ihr ja zuhause auch nicht zu 100% nachvollziehen wer im Auto gesessen hat und somit müsste es schon klappen wenn deine Mutter sagt sie wäre es gewesen. Sollten dann doch Leute vor der Tür stehen und ein Gesichtsvergleich machen wollen könnt ihr euch ja darauf berufen, dass kein Bild dabei war.


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  • | 07.10.2006 12:47

Super ich danke Euch..
Ihr sed ne klasse Truppe ..
Vielen lieben Dank für eure Hilfe & Tipps.

Machts gut:)

Liebe Grüße Steffi

P.S. Schaue regelmäßig rein..also keiner schreibt "umsonst" :)


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  • | 07.10.2006 12:47

Ach ja, hatte ich vergessen (wusste net, das du weiblich bist): Wenn jemand kommen sollte bzgl. Lichtbildabgleich, müsst ihr euch net gegenseitig belasten. Habt dann ein Aussageverweigerungsrecht;) Damit solltest du aus dem Schneider sein, vorausgesetzt ihr seht euch ähnlich. Die Bildqualität ist meistens nämlich fürn A....:D


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  • | 07.10.2006 14:58

Hatte das selbe Problem vor kurzem, bin auch in der Probezeit!
Hab ein Brief vom Strassenverkehrsamt bekommt wo drin stand, dass ich 13 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft überschritten hätte und auf dem Foto sieht man eindeutig das ich ein Handy am Ohr halte:D dabei wurd mir nichts wegen dem Handy angerechnet, denke eher das die nicht auf die Fotos so genau achten nur bei schweren Verstößen.
Hab alles durch mein Vater gehen lassen und somit musste ich nur 25,00€ Verwarnungsgeld zahlen und hab keine Punkte oder sonstiges kassiert! Und bis heute nichts von denen wieder was gehört!;)


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  • | 06.11.2006 23:29

@ kaljan

Dann hast du aber Glück gehabt. Normalerweise wird von der Bußgeldstelle überprüft, ob der Halter und der Fahrer identisch sind. (Alter, Geschlecht, usw.)
Wenn Zweifel bestehen, besonders wenn ein Familienmitglied in der Probezeit ist und in Frage kommt, dann wird zumindest bei uns die Polizei beauftragt, zu überprüfen ob der Fahrer tatsächlich derjenige auf dem Foto ist.
Da es bei dir bei einer Verwarnung von 25€ geblieben ist, ist es nicht relevant wer zahlt. Bei uns werden Handyverstöße mitverfolgt, wenns auf dem Foto eindeutig zu sehen ist. Hätten die das telefonieren mit eingerechnet, dann wären 55 Euro + Gebühren und Auslagen und ein Punkt gekommen. Denn die Geschwindigkeit und das Telefonieren sind meiner Meinung nach in Tateinheit begangen worden und werden daher zusammen verfolgt. Und da Punkte in der Probezeit schlecht sind, hätten die den Aufwand auf jeden Fall gemacht.

@gnmpf74
Bei der Fotoqualität muss ich dir Recht geben, jedoch werden die Fotos von der Führerscheinstelle, EWO, usw. eingefordert, wenn vom Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht wurde. Bisher hat das immer geklappt. Als letzte Möglichkeit kann man ja auch mal nett Nachbarn fragen. Die kennen ja meistens Mutter, Tochter, Schwester, Enkel, Oma vom sehen her gut.

@LiLu
Will dir jetzt keine Angst machen, aber wenn einer herausfinden möchte, wer auf dem Foto ist, dann schafft er das auch.
Ausgenommen verliehene Werkstattwagen bei den der Autohausbesitzer unbedingt seine Kunden schützen will, da wirds schwierig.:?
Davon abgesehen kann deiner Mutter als Halterin ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wenn nicht geklärt werden kann, wer gefahren ist und diese VOWI deshalb eingestellt werden muss. D.h. bei jedem Fahrtantritt muss die Fahrt mit Uhrzeit von-bis und Fahrer in ein Buch eingetragen werden. Wirst du, oder wer auch immer kontrolliert, sind jedesmal 50€ fällig, wenn die Fahrt nicht eingetragen ist. Das das Fahrzeug ein Fahrtenbuch mitführen muss, weiß die Polizei bei der Abfrage.
Muss nicht so sein, kann aber, je nach Zulassungsstelle.


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  • | 06.11.2006 23:55

lass es über deine mutter laufen, vielleicht hast du ja soviel Glück wie ich:

ich wurde damals als ich noch Probezeit hatte mit 21 zuviel im Wagen von meinem Vater geblitzt geblitzt.
später kam ein Brief an meinem Vater mit der Bitte er möge bekanntgeben wer sein Fahrzeug gefahren hat.
Er hat die Aussage verweigert, und seitdem haben wir nix mehr von der Sache gehört. Das ist jetzt schon fast 2 Jahre her

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