|
sry, aber wer so blauäugig mit seinem geld umgeht, der muss hat mal die lektion lernen, dass die welt draußen böse ist! er soll froh sein, dass ihm das mit nem relativ günstigen gebrauchtwagen passiert ist und er jetzt schlauer ist. Zitat: was das angeht, bin ich mir hier nicht sicher!!!
ist ja kein kindergarten hier ne... |
|
|
|
Also richtig ist das nicht ...weil ich hatte zwar nicht ganz so einen drastischen fall aber mir hat der verkäufer bei meinem Polo auch gesagt er hätte den lader überholen lassen (hatte das sogar schriftlich) und das war nicht der Fall aber habe es zu spät bemerkt und in deinem Fall geh sofort zum Anwalt ..wenns noch nicht zu spät ist weil diese "gekauft wie gesehen unter ausschluss jeglicher gewährleistung "gibt es nicht mehr ......du hast immer ich meine 2 wochen volles rückgaberecht und gerade wenn das so ist wie in deinem fall ....... |
|
|
|
Nach etwas rumgelese im Web kann ich dir etwas Hoffnung machen, auch wenn im Kaufvertrag eine Klausel stehen sollte wie etwa "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", darf der Verkäufer dir auf keinen Fall solche Sachen wie nicht eingetragene Umbauten / nicht TÜV konforme Sachen verschweigen. Es ist kein allgemeiner Freifahrtschein um Leute zu verarschen... |
|
|
|
Ich würd sagen Pech gehabt! |
|
|
|
Zitat: ich glaube aufgrund dieser argumente hat er noch nicht verloren.Zitat von DeserTStorM also wenn das auto als vr6 angeboten wurde und es keiner ist ist das schlicht und ergreifend betrug. punkt. was soll den mist mit von wegen man sieht doch was drunter steckt...also ich würde den verkäufer direkt darauf ansprechen und gleich mit anwalt drohen. zumal er ein auto verkauft hat das keine betriebserlaubnis hat wenn da ein anderer motor verbaut ist und nicht eingetragen und somit auch nicht zugelassen werden kann. also "pech" gehabt haste da sicherlich nicht... war das nicht so das man bei arglistig verschwiegenen mängeln (in diesem fall ist es ein mangel, da das auto keine betriebserlaubnis hat) vom Kaufvertrag zurücktretten kann? hier mal einpaar gesezte (bin mir nicht sicher welcher hierbei zutrifft): Zitat: § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Zitat: § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung. Zitat: § 121 Anfechtungsfrist (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. Zitat: § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste. Zitat:
§ 124 Anfechtungsfrist (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. |
|
|
|
der erste punkt hört sich für deinen fall doch ganz brauchbar an! |
|
|
|
Auch mündliche Verträg, sind rechtsverbindlich. |
|
|
|
realistisch gesehn kannst du da nix machen, poste doch mal die auktion! aber echt mal man merkt doch obs sich um nen 6zylinder handelt oder nich.. |
|
|
|
Zitat: kannst du nicht lesen? Zitat von Grummelz realistisch gesehn kannst du da nix machen, poste doch mal die auktion! aber echt mal man merkt doch obs sich um nen 6zylinder handelt oder nich..er hat einen golf gekauft der früher mal ein 2.0 8V war und dem nun ein VR6 motor eingebaut wurde. zu dem zeitpunkt der probefahrt waren da schon 6 pötte vorne drin lest doch mal bevor ihr hier postet |
|
|
|
Zitat: wo hat er das gesagt?
Zitat von Momo Zitat: kannst du nicht lesen? Zitat von Grummelz realistisch gesehn kannst du da nix machen, poste doch mal die auktion! aber echt mal man merkt doch obs sich um nen 6zylinder handelt oder nich..er hat einen golf gekauft der früher mal ein 2.0 8V war und dem nun ein VR6 motor eingebaut wurde. zu dem zeitpunkt der probefahrt waren da schon 6 pötte vorne drin |
|
|
|
wie meinst du denn das? |
|
|
|
ja wo hat er das geschrieben das zum zeitpunkt das auktion ein vr6 drin war? |
|
|
|
Zitat: der letzte satz davon. der vr6 motor ist nichtmal eingetragen, wenn da keiner drin wäre muss er auch nicht erwähnen das keiner eingetragen ist logisches denken oder?
Zitat von Beast jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 istsondern ein 2.0l gti 8v der vr6 motor ist nichtmal eingetragen |
|
|
|
das kann man nur vermuten, am besten warten wir auf den post vom beast |
|
|
|
Woher kommt nur immer dieses Märchen mit dem 14tägigen Rückgaberecht ? |
|
|