Kaufvertrag (betrug) rückgängig machen? - Seite 1

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  • Beast
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  • | 25.09.2006 07:46

hi
folgendes problem
hab vor 4 wochen bei ebay bei einem golf 3 vr6 mitgeboten
war nciht hoechstbietender
habe aber 2 tage später ein angebot bekommen, den wagen für mein hoechstgebot zu kaufen

hab dan mit dem verkäufer telefoniert
und hab dan auf seine empfehlung nicht auf kaufen geklickt
damit er die ebay provision spart, und ich die kurzzeit kennz für die überführung spare
da er sie dan bezahlt

habe dan am freitag den 25.8 den wagen in badenwürtenberg (700km anreise)
probegefahren, begut achtet etc
gültogen tüv bericht, eintragungen etc
er annnte mir ein par mängel. fensterheben etc
aber das stand auch in der auktion

kaufertrag gemacht, bar bezahlt, und gut
dann nach hause gefahren

jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 ist
sondern ein 2.0l gti 8v
der vr6 motor ist nichtmal eingetragen

jetz habe ich aber nur einen handschriftlichen kaufvertrag wo drin steht
"modell golf 3" und die fzg ident nr

nirgends etwas über motorart oder sonst was

was nun? genaue adresse vom verkäufer habe ich
fällt das unter arglistige täuschung?
das pers angebot via ebay habe ich leider nicht finden können
bitte um hilfe
mfg Beast


  • Nickpage von Nightfly anzeigen Nightfly



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  • | 25.09.2006 09:01

Zitat:
Zitat von Beast
jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 ist
sondern ein 2.0l gti 8v
der vr6 motor ist nichtmal eingetragen
Was jetzt? Ist der Wagen jetzt ein VR6 oder nen 2liter-GTI? Vor dem Kauf guckt man dochmal unter die Haube... :rolleyes:


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  • | 25.09.2006 09:06

Also wenn du den Probegefahren bist und den begutachtet hast dann sollte man doch wohl wissen um was für ein Fahrzeug/Motor es sich handelt...

Entweder man zählt 4 oder 6 ;)

Aber wenn der Kaufvertrag so ist sieht es für dich schlecht aus denke ich...


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  • | 25.09.2006 09:08

oder ist der wagen n 2,0l 8v mit nem vr6 motor? :)

  • Catalunya
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  • | 25.09.2006 09:08

Ich denke er meint, es wird ein VR6 Motor, in einer ursprünglichen GTI Karosse verpflanzt worden sein.

Man gucket aber vorher auch in den Brief :rolleyes: und wenn da dann, anstatt den 128KW, nur 85KW eingetragen sind, da würde ich mir sorgen machen :D

Also manchen kann man echt alles verkaufen :cool:


Aber mal zu Deiner Frage: Ich denke Du hast da wohl pech gehabt...der Verkäufer war in dem Fall unfair, aber nicht dumm...
Lass den Motor dann mal eintragen...


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  • | 25.09.2006 09:15

wenn's nur so im kaufvertrag steht, dann hast du wohl gerade richtig lehrgeld bezahlt! :applaus::applaus:

demnach hat er keinen mangel arglistig verschwiegen und das fahrzeug ist so wie im kaufvertrag. wenn du ihm alles glaubst und nicht mal die haube aufmachst und mal die zylinder durchzählst, ist das dein problem...

klar, ist natürlich ne miese tour, aber weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich mit lieber mit dem verkäufer freuen soll, dass er nen vollidioten gefunden hat, der auf den billigen trick reingefallen ist oder ob ich mich mit dir ärgern soll, dass du so über tisch gezogen worden bist.
hmm, ich bin der meinung das manche menschen halt ihre lektion lernen müssen...teilweise halt auf die harte tour!

und ebay nützt dir da gar nicht, das was ihr da gemacht habt, hab doch mit ebay nichts zu tun. schließlich hast du den wagen da nicht gekauft bzw. warst nicht höchstbietender und hast damit auch keine rechte am auto.
das dadurch der kontak für den privaten verkauf zustande kam, dafür kann ebay ja nix.


leute gibt's...
warum versuch ich eigentlich noch mein geld ehrlich zu verdienen...


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  • | 25.09.2006 09:34

hm also ich sehe das nicht so.

erstens muss man sich da nichtso lustig drüber machen, ist ja kein kindergarten hier ne...

also wenn das auto als vr6 angeboten wurde und es keiner ist ist das schlicht und ergreifend betrug. punkt. was soll den mist mit von wegen man sieht doch was drunter steckt...

es gibt evtl. auch mal leute die sich weniger gut mit der materie auskennen und auch nen auto kaufen wollen o_O und evtl. nicht erkennen was da für ein motor drin ist?

zudem ;) wenn es auf dem vertrag nicht ausgeschlossen ist dann haste ein 14 tage rückgaberecht und 2 jahre gewährleistung ;)

also ich würde den verkäufer direkt darauf ansprechen und gleich mit anwalt drohen. zumal er ein auto verkauft hat das keine betriebserlaubnis hat wenn da ein anderer motor verbaut ist und nicht eingetragen und somit auch nicht zugelassen werden kann.

also "pech" gehabt haste da sicherlich nicht...


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  • | 25.09.2006 09:49

Ja wenn man keine Ahnung hat und ein Auto kaufen will dann nimmt man sich doch wohl jemanden mit der Ahnung hat oder nich?!?

Aber würde es auch erstmal mit Anwalt versuchen... Vllt kann man da ja doch was machen...


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  • | 25.09.2006 09:59

Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat.

Und wer er den Wagen mit Klausel "gekauft wie gesehen" erworben hat nützt ihm auch nichts das er als VR6 angeboten wurde - mal ganz davon ab ob man ihm das auch noch beweisen kann.

Der genau Wortlaut in dem ebay-Angebot würde mich mal interessieren - gib doch mal einen Link zu dem Angebot... es müsste ja noch online sein.


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  • | 25.09.2006 10:03

Zitat:
Zitat von TwinBeat-Evo6
Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat.
Da bist du aber leider nicht ganz auf dem neuesten Stand....

"Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen."


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  • | 25.09.2006 10:15

Aha... wieder was dazu gelernt. :) Danke.

Aber wenn der Verkäufer so abgebrüht war wird er diesen Ausschluß wohl kaum vergessen haben...

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  • | 25.09.2006 10:16

Wenn man sich Standartkaufverträge z.B vom ADAC runterlädt, dann wird diese Klausel eh ausgeschlossen und dann steht man in dem Fall als Käufer dumm da.


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  • | 25.09.2006 10:21

Zitat:
Zitat von TwinBeat-Evo6
Aha... wieder was dazu gelernt. :) Danke.

Aber wenn der Verkäufer so abgebrüht war wird er diesen Ausschluß wohl kaum vergessen haben...
Threadersteller schrieb: "jetz habe ich aber nur einen handschriftlichen kaufvertrag wo drin steht "modell golf 3" und die fzg ident nr "

Na ob man da so handschriftlich so ne Klausel reinschreibt? Keine Ahnung...aber ich bereite meine Kaufverträge im Allgemeinen selber vor, so bin ich auf der sicheren Seite. Beim Verkäufer dann noch alle wichtigen Daten eintragen und fertig ist die Kiste ohne nachher dumm dazustehen....


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    Motorabwürger


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  • | 25.09.2006 10:30

Hallo du musst unbeding die Auktion raussuchen.....
falls du sie gelöscht hast kannst du sie zurückholen ...
da musst du bei dir auf gekaufte artikel gehen und entfefernung rückgängig machen ...und dann ließt du mal genau was er geschrieben hat ob unten das mit der garantie und so steht ...wenn nicht kannst du dich über ebay beschweren und dein geld zurückverlangen..da der "Artikel" vom Angebot abweicht .... und dann kannst du von kauf zurücktreten ...allerdings geht das dann nur über ebay und bei den anderen vertrag darf auch net die klausel drin stehen ..aber laut dem neuen gesetzt muss er dir auch als privat mann ein halbes jahr garantie geben... das ist mein rat....

  • Catalunya
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  • Catalunya
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  • | 25.09.2006 10:43

Wenn er den Artikel aber nicht über Ebay verkauft hat...das ist doch unabhängig voneinander...

...und als Privatmann muss ich keine 6 Monate Garantie geben, wenn ich es ausdrücklich auschließe und das wird der Verkäufer mit 100%iger Sicherheit gemacht haben ;)

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