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Zitat: Was jetzt? Ist der Wagen jetzt ein VR6 oder nen 2liter-GTI? Vor dem Kauf guckt man dochmal unter die Haube...
Zitat von Beast jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 istsondern ein 2.0l gti 8v der vr6 motor ist nichtmal eingetragen |
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Also wenn du den Probegefahren bist und den begutachtet hast dann sollte man doch wohl wissen um was für ein Fahrzeug/Motor es sich handelt... |
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oder ist der wagen n 2,0l 8v mit nem vr6 motor? |
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Ich denke er meint, es wird ein VR6 Motor, in einer ursprünglichen GTI Karosse verpflanzt worden sein. |
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wenn's nur so im kaufvertrag steht, dann hast du wohl gerade richtig lehrgeld bezahlt! |
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hm also ich sehe das nicht so. |
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Ja wenn man keine Ahnung hat und ein Auto kaufen will dann nimmt man sich doch wohl jemanden mit der Ahnung hat oder nich?!? |
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Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat. |
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Zitat: Da bist du aber leider nicht ganz auf dem neuesten Stand....Zitat von TwinBeat-Evo6 Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat."Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen." |
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Aha... wieder was dazu gelernt. Danke. |
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Wenn man sich Standartkaufverträge z.B vom ADAC runterlädt, dann wird diese Klausel eh ausgeschlossen und dann steht man in dem Fall als Käufer dumm da. |
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Zitat: Threadersteller schrieb: "jetz habe ich aber nur einen handschriftlichen kaufvertrag wo drin steht "modell golf 3" und die fzg ident nr "Zitat von TwinBeat-Evo6 Aha... wieder was dazu gelernt. Danke.Aber wenn der Verkäufer so abgebrüht war wird er diesen Ausschluß wohl kaum vergessen haben... Na ob man da so handschriftlich so ne Klausel reinschreibt? Keine Ahnung...aber ich bereite meine Kaufverträge im Allgemeinen selber vor, so bin ich auf der sicheren Seite. Beim Verkäufer dann noch alle wichtigen Daten eintragen und fertig ist die Kiste ohne nachher dumm dazustehen.... |
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Hallo du musst unbeding die Auktion raussuchen..... |
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Wenn er den Artikel aber nicht über Ebay verkauft hat...das ist doch unabhängig voneinander... |
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