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Zitat: An Kunden darf das Kennzeichen natürlich ausgeliehen werden! Der Inhaber der roten Nummer darf die Kennzeichen an allen nicht zugelassen Fahrzeuge aus seinem bestand anbringen z.B: zur Steigerung der Kauflust, Zitat von Baggi79 wie ist das dann wenn ein kunde während der probefahrt das auto zerlegt?oft fährt der verkäufer garnicht mit... einige händler nachen einfach die rotten schilder dran und lassen die kunden ihre probefahrt machen.find ich eigentlich auch besser so,ich würde ja auch nicht wollen daß einer neben mir sitzt und mir erzählt wie ich zu fahren habe,ist ja schließlich eine probefahrt. und wie ist das,wie susi schon fragte wenn sich ein mitarbeiter die roten schilder ausleiht???im schadenfall könnte man es doch so auslegen daß die "überführung" im auftrag der firma erfolgt...oder??? Auch das ausleihen an Mitarbeiter ist nicht erlaubt. Gegen entgeld schon gleich überhaupt nicht. Wie man nachher versucht sich rauszureden bzw. sich rausreden kann ist was anderes. Es ist allerdings gar nicht so schwer das für die Behörden/Versicherung an hand des Fahrzeugscheinhefts, des dazugehörigen Fartenbuch und Geschäftsunterlagen rauszufinden ob das Fahrzeug zum bestand des Händlers gehörte fehlende Eintragungen oder ungereimtheiten haben dabei den selben effekt. @ Baggi als Privatperson kommt man da überhaupt nicht ran! Selbst als Händler ist das nicht ganz Problemlos! |
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