Ausgeliehene rote Händlernummer: Kein Versicherungsschutz - Seite 1

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  • | 16.08.2006 04:12

Ausgeliehene rote Händlernummer: Kein Versicherungsschutz

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Ein Autohändler aus dem Stuttgarter Raum hatte sich für eine kurze Überführungsfahrt bei einem befreundeten Händlerkollegen dessen rotes Kennzeichen ausgeliehen. Es kam wie es kommen musste: Er baute mit seinem Auto und dem fremden Kennzeichen einen Unfall. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, schließlich war der Unfallverursacher nicht ihr Versicherungsnehmer.Zu Recht, meinte auch das Oberlandesgericht Stuttgart: Der Versicherungsschutz gilt nur für Autos des Kfz-Händlers, auf den das Kennzeichen zugelassen wurde.

In anderen OLG-Bezirken sieht man die Sache vielleicht anders. Trotzdem: Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich für Überführungsfahrten am besten beim Straßenverkehrsamt ein Kurzzeitkennzeichen.

Az.: 7 U 123/2000


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • Catalunya
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  • | 16.08.2006 09:18

Aber der Händler müsste dazu verpflichtet sein...

1. Es zu wissen!

2. Es dem "Kunden" zu sagen, dass dieser ohne jeglichen Schutz rumeiert...

Wenn es so war, Pech...Risiko wird oft bestraft.
War es nicht so, dann würd ich dem aufs Dach steigen!


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  • | 16.08.2006 09:26

Also das Hätt ich auch nicht gedacht!
Wenn du jemand anders dein Auto zum gurken gibst und der baut Unfall, zahlt die Versicherung doch auch! Ich dachte die Roten sind übertragbar! :frage:


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  • | 16.08.2006 10:01

Zitat:
Zitat von Slider
Ich dachte die Roten sind übertragbar! :frage:
Ist das doch schon lange nicht mehr...

@Cata: da der "Kunde" ja selbst Händler war hätte er das ja auch selbst wissen müssen... (mal abgesehen davon, hatte der keine eigene rote Nummer ?)


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  • | 16.08.2006 10:05

Dann sollte die Geschichte auch mal allen kleinen (sorry aber muss sein) Mulukken-Autohändlern erklärt werden...

Stell Dir mal vor dir kracht jemand mit so einem Kennzeichen ins Auto und du siehst quasi kein cent... Weil meist da auch nix zu holen ist...


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  • | 16.08.2006 11:09

:oah: Ähm, dazu hab ich jetzt mal ne kleine Frage.
Mein Männe hat sich auf seiner Arbeitsstelle die Roten Nummern geliehen, weil wir meinen Polo überführen mussten.
Ist das da genau das gleiche oder macht das einen Unterschied wenn ein Angestellter der Firma die benötigt?:frage:

Weil die Platten werden ja auch für Kundenfahrzeuge etc verwendet.

Wollten die Platten eigentlich bei der nächsten Überführung wieder verwenden, aber das hat mich jetzt verunsichert. :zittern:


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  • | 16.08.2006 12:54

wie ist das dann wenn ein kunde während der probefahrt das auto zerlegt?
oft fährt der verkäufer garnicht mit...
einige händler nachen einfach die rotten schilder dran und lassen die kunden ihre probefahrt machen.find ich eigentlich auch besser so,ich würde ja auch nicht wollen daß einer neben mir sitzt und mir erzählt wie ich zu fahren habe,ist ja schließlich eine probefahrt.

und wie ist das,wie susi schon fragte wenn sich ein mitarbeiter die roten schilder ausleiht???im schadenfall könnte man es doch so auslegen daß die "überführung" im auftrag der firma erfolgt...oder???


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  • | 16.08.2006 13:01

so und nochmal ... als Privatperson darfst du gar keine roten Kennzeichen mehr haben bzw. besitzen.
Dafür hast du die gelben 5 TAges KEnnzeichen !!!


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  • | 16.08.2006 13:26

Ja super. Meine Versicherung will 120 euronen für die 5 tages platten haben. Und das nur dafür, das man den Polo ca 10km überführt.
Ich brauch die Platten ja nicht mal ne Stunde:angry:

Das ist mal ein teurer Spaß


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  • | 16.08.2006 13:34

Zitat:
Zitat von susisorglos80
Ja super. Meine Versicherung will 120 euronen für die 5 tages platten haben. Und das nur dafür, das man den Polo ca 10km überführt.
Ich brauch die Platten ja nicht mal ne Stunde:angry:

Das ist mal ein teurer Spaß
da ist es ja billiger sich einen wagen mit trailer zu mieten


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  • | 16.08.2006 13:37

@sssack.
du hast es erfasst.


Ich bin nur froh das ich bei der ersten Überführung keinen Bums gebaut hab. Warum sagt uns das denn niemand?!:boese:

Zum Glück gibts Old Red.:ok:


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  • | 16.08.2006 13:39

Zitat:
Zitat von Bassti
so und nochmal ... als Privatperson darfst du gar keine roten Kennzeichen mehr haben bzw. besitzen.
Dafür hast du die gelben 5 TAges KEnnzeichen !!!
welche privatperson besitzt denn rote kennzeichen???
wenn dann besitzen die firmen diese...
1.als privatperson kommt man da garnicht so leicht dran.
2. kosten die schweinegeld.

@susi: schon mal über `nen anhänger nachgedacht?
sind um einiges günstiger als die 5 tages kennzeichen.

€dit: ups da war einer schneller ;)


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  • | 16.08.2006 13:41

@baggi

ja. n Bekannter hat sogar nen Trailer... Aber eigentlich wollte ich die Kiste selber fahren *schnaub*:heul:


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  • | 16.08.2006 13:56

Zitat:
Zitat von susisorglos80
@baggi

ja. n Bekannter hat sogar nen Trailer... Aber eigentlich wollte ich die Kiste selber fahren *schnaub*:heul:
dann könnte man da doch eine überführungsfahrt im auftrag der firma draus machen.
so wie ich es mitbekommen habe arbeitet dein freund in einer werkstatt die auch rote schilder haben.wenn er sich mit dem chef abspricht sollte daß doch im schadensfall kein problem sein.

oder man könnte es auch als probefahrt auslegen.
so machen wir`s auch immer.
wenn was sein sollte,weiß der chef über alles bescheid.
hab auch mal`n auto aus bielefeld nach lengerich überführt.
auf dem rückweg wurd ich von der polizei angehalten,die wollten mir das mit der überführung nicht abkaufen.dann haben die meinen chef angerufen und der hat den polizisten bestätigt daß es eine überführung für die firma war.
danach konnten wir die fahrt fortsetzen.
es war ja eigentlich eine privatfahrt da ich mein eigenes auto überführt habe.
hätte ja auch einen trailer oder schlepper mitnehmen können,aber selber fahren ist doch was anderes:D


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  • | 16.08.2006 14:16

@baggi

Rrrrichtöch:D
Na wir müssen mal schauen. Sich direkt mit dem Chef abzusprechen wird in der Firma ein wenig schwer sein... Aber ich denke da könnte man dann auch nen zuständigen Meister fragen oder so.
Mal sehen. Ansonsten muß ich halt in den sauren Apfel beißen und mit Trailer überführen.

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