Standstreifen Blitzer PKW ? - Seite 2

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  • | 12.05.2006 20:08

Zitat:
Zitat von Nightwish
Nur mal so am Rande: In allen Behörden, in denen ich bisher Dienst versehen habe, gab es Starenkästen und kommunale Radarfahrzeuge. Wurde ein Einsatzfahrzeug geblitzt (ob mit Blaulicht oder ohne spielt dabei keine Rolle), dann hat die Bußgeldstelle ein Verfahren eingeleitet. Das läuft ganz genau wie bei jedem anderen auch.
Außer in München, wenn man Franz Beckenbauer heist - dann
wird die Sache unter den Tisch gekehrt... ;)


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  • | 13.05.2006 19:33

@heikeklaus
Also erstmal kannst du mich beruhigt duzen - ich bin in meiner Freizeit hier. Ich versuche hier nicht, irgendein Verhalten von Polizeibeamten zu rechtfertigen. Wir sind keine Engel - habe ich oben auch schon erwähnt. Und ich habe weiter oben schon geschrieben, dass ich das von dir beschriebene Aufstellen des Radarfahrzeugs auch für ungünstig halte.

Das Problem Gesetzestexte richtig zu verstehen, haben schon studierte Juristen und alle die sonst mit Gesetzen zu tun haben, wie ich. Es gibt unheimlich viele verschiedene Meinungen, dazu Legal- oder durch Rechtsprechung oder Kommentare entstandene Definitionen, Mindermeinungen usw. Die StVO ist an sich gut zu verstehen. Bis auf einige komplizierte Ausnahmen und der § 35 gehört mit Sicherheit dazu.

Es muss nach § 35 StVO nicht dringend geboten gewesen sein, dass Fahrzeug so aufzustellen, sondern lediglich von den allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO abzuweichen. In welcher Form dann davon abgewichen wird, ist eine Frage des Standpunktes und möglicherweise der Verhältnismäßigkeit. Ob das also dringend geboten war oder nicht, kann weder ich noch du abschließend beurteilen. Dafür fehlt uns einfach der Überblick.

Das Thema Gefährdung oder nicht habe ich auch weiter oben schon erläutert. Ließ es einfach dort nochmal nach. Eine gefühlte Gefährdung reicht nicht. Für eine Gefährdung im Sinne der StVO ist noch einiges mehr erforderlich. Nachzulesen auch in den einschlägigen Rechtskommentaren und diversen Urteilen.

Zitat:
Das Parken auf der Kraftfahrstrasse muß durch die Strassenvekehrsbehörde genehmigt werden, und das kann sie nur wenn es gewichtige Gründe dafür gibt und keine andere Möglichkeit besteht diese Aufgaben anders zu erfüllen.

Habe ich beruflich schon mehrfach gemacht um Autobahnbrücken auszumessen.
Du sprichst hier von dem Verhältnis Bürger - Staat, nicht von Staat - Staat. Abgesehen davon werden Sondergenehmigungen für Radarfahrzeuge mit Sicherheit nicht für jeden Meter öffentlichen Verkehrsraumes gesondert erteilt, sondern pauschal für viele denkbare Fälle mit den entsprechenden Auflagen.

Wenn du es denn unbedingt genau wissen willst, ob es rechtmäßig war oder nicht, dann lass es richterlich prüfen.


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  • | 14.05.2006 11:35

Hallo Nightwish,
um es also auf den Punkt zu bringen das nächste mal wenn der Blitzer wieder so parkt fahre ich ihm hinten drauf .
Da das Fahrzeug in keinster Weise abgesichert war war es für mich zu spät als stehendes Fahrzeug zu erkennen.
Dann sollen die Gerichte sich mit der Polizei auseinandersetzen.
Denn ich habe einfach keine Lust gegen Windmühlen und Vetternwirtschaft zu kämpfen.
Ich will nicht bestreiten das es auch viele gute und ehrliche Polizisten so wie Du es sicher auch bist gibt, aber die Zahl der sturen Bürokraten die morgens Ihren guten Menschenverstand abgeben hat hat doch sehr zugenommen .
Ich kann mich noch gut erinnern an die Zeit wo die Polizei wirklich Freund und Helfer war.
Ich wünsche Dir was und stressfreien Dienst
Gruß Klaus


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  • | 14.05.2006 11:36

@ heikeklaus:

ich glaub man muß da aber erstmal grundlegend unterscheiden, denn ich glaub mal nicht das die cops sich die plätze zum blitzen selber aussuchen!

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  • | 14.05.2006 15:31

@heikeklaus, so ganz gerafft hast Du das, was @nightwish Dir mehrfach versucht hat zu erklären, immer noch nicht, was?!

Was soll den dieser hirnverbrannte, blinde Aktionismus mit dem "Dann park ich dahinter"??
DU hast keine Sonderrechte, die Polizei steht nicht über dem Gesetz, darf aber Sachen, die DU nicht darfst. Ist das so schwer? Find Dich damit ab!


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  • | 14.05.2006 15:41

Hmm... nimm es mir bitte nicht übel, aber mal ganz ehrlich: das ist ein bisschen wie im Kindergarten hier. "Der böse Polizist hat mich geblitzt, dabei hat der da sooo doof gestanden, das durfte der gar nicht. Nächstes Mal haue ich den!" :heul:

Schau mal in einen Spiegel, was du da siehst ist ein Mensch. Bestimmt hast du auch schonmal was falsch gemacht. Polizeibeamte, man soll es kaum glauben, sind auch Menschen und machen auch mal was falsch. Das kann keine Ausbildung der Welt verhindern.

Jeden Tag sehe ich Menschen, Autofahrer, die alles mögliche falsch machen. Natürlich ahnde ich das manchmal, das ist ein Teil meines Jobs, aber wenn jedesmal mit aller Macht dagegen vorgehen würde, käme ich kaum bis an die übernächste Straßenecke - nachts vielleicht mal bis an die dritte. Das geht allen Polizisten so.

Ich nehme es nicht persönlich, dass manche Menschen Verkehrsvorschriften übertreten, drücke permanent Augen zu, rege mich nur selten über etwas auf.

Vielleicht solltest du das auch mal versuchen?! =)


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  • | 14.05.2006 18:39

Mal nur so ein kleiner Denkanstoss.

Wenn die Polizisten wirklich da so standen, wie beschrieben, wäre ich sicherlich nicht so schnell daran vorbei gefahren, sondern hätte eh abgebremst, da ja evtl. ein Gefahr hätte bestehen können.

Das heißt man wäre dann eh nicht geblitzt worden.

@heideklaus
Deshalb verstehe ich den ganzen Aufriss nicht, den du hier machst.
Hättes du dich der Verkehrssituation angepasst, wärst du sicherlich nicht geblitzt worden.


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  • | 14.05.2006 22:38

Mal nur so ein kleiner Denkanstos

Wer lesen kann ist klar im vorteil !!!!1

Es geht überhaupt nicht darum das Sie mich geblitzt haben.

Es geht darum das sie Ihr Fahrzeug nicht gegen den nachfolgenden Verkehr abgesichert haben, somit konnte der nachfolgende verkehr das Fahrzeug erst sehr spät als stehendes Fahrzeug erkennen.

Und 30 m hinter einem 60 kmh Schild noch 76 zu fahren auf einer Strasse die an der Stelle noch etwa 800m gerade aus geht ist doch wohl angepasst.
Aber nun ja ein BMW Fahrer kennt ja eh nichts von Geschwindigkeit den die fahreren ja immer angepasst.
Gruß

@Heikeklaus

Findest du es nicht etwas unverschämt auf gut gemeinte, sachliche Antworten, die mit Sicherheit mehr als 5Minuten in Anspruch genommen haben, auf eine derart ignorante Art zu antworten?

Ich möchte darauf keine Antwort, stell dir die Frage selbst.

Ich glaube die Brechstangen-Verhaltens-Zwangsneurose alá "Alles was aus dem Mund eines Polizisten kommt ist von vornherein gelogen oder nicht ganz der Wahrheit entsprechend und daher absoluter Bullshit" ist unter der Bild-Stammleserschaft modern geworden.


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  • | 14.05.2006 23:15

@heideklaus
Naja sagen wir mal so, hätten die dich nicht geblitzt, wäre es dir sicherlich egal gewesen, ob die da standen oder nicht.

Man hätte sich halt nur gewundert, warum da ein Auto steht.

Schade, das du jemanden nur auf darauf reduzierst, was man für ein Auto fährt. Aber weitere Konversation diesbezüglich hat eh keinen Sinn.

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  • | 15.05.2006 06:19

Zitat:
Zitat von Heikeklaus



Und 30 m hinter einem 60 kmh Schild noch 76 zu fahren auf einer Strasse die an der Stelle noch etwa 800m gerade aus geht ist doch wohl angepasst.
Aber nun ja ein BMW Fahrer kennt ja eh nichts von Geschwindigkeit den die fahreren ja immer angepasst.
Gruß
Ja, stimmt genau. Ist zwar unsachlich und hat mit der Sache an sich nichts zu tun aber wenn Du meinst:D.


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  • | 04.07.2008 19:21

moinsen.. wurde vor kurzem inner 70 zone ausserhalb geschlossener ortschaft mit 31 kmh zu viel geblitzt...(laut polizei)
die sache ist die .. die jungs standen in der gegen richtung auf einer bushalte stelle(war gegen 16uhr) und haben in beide richtung geblitzt....
so mein fall jetzt... bin hinter einem vw multivan gefahren der mich kurz davor überholt hatte... wir sind an dem standort des mobilen blitzters(laserpistole..schätze ich..)vorbei gefahren, der kurz darauf ein fahrzeug in seiner fahrtrichtung wieder rauswinkte.. 1km später wurde ich dann von deren kollegen raus geholt und er meinte halt das ich zu schnell gewesen wäre.. alles schön und gut bzw ärgerlich....

habe schon gelesen das die polizei auf bushaltestellen stehen dürfen......
dürfen die sowas also dann wenn der busverkehr nicht eingestellt wurde(bei uns laufen diese nämlich leider nur bis 18uhr)
.. wie vorhin schon erwähnt ..hatte ich einen vw-farer vor mir, der wurde zur meiner verwunderung natürlich nicht rausgeholt..
habe diese merkwürdige situation natürlich bei dem polizeibeamten sofort nachgefragt.. und dieser meinte nur das die MICH nur blitzen/messen konnten weil das vordere fahrzeug als absolut-punkt gesehen wurde, obwohl ich ca.70m von dem entfernt war

ist diese begründung rechtkräftig?????? so weit ich weiss, muss ein blitzer alles messen können bzw müssen... meine damit das er keinen absolutpunkt braucht
hoffe um aufschlussreiche beiträge

mfg Edja1052


Zuletzt geändert 04.07.2008 19:24 von Edja1052. Insgesamt 4 mal.


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  • | 22.08.2008 00:55

Auf was willst du eigentlich hinaus ?
Was meinst du mit Absolutpunkt ?
Was hat die Mesung mit dem Busverkehr zu tun ?
Um was für eine Messung handelte es sich überhupt ? Du sprichst mal von "geblitzt", mal von Lasermessung

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