Standstreifen Blitzer PKW ? - Seite 1

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  • | 10.05.2006 19:41

Hallo in die Runde,
ich hoffe es gibt hier Jemanden der mir weiterhelfen kann.
Auf einer Kraftfahrstrasse (zeichen 331 ) mit schmalem Seitenstreifen parkte ein offensichtlich privater PKW nur mit Blinker nach rechts sprich zwei drittel Standstreifen ein drittel auf der Abfahrt dort ist 60 kmh erlaubt. Bei der Annäherung bemerkte ich das das Fahrzeug stand es war in keinster Weise abgesichert gegen den laufenden Verkehr und dann machte es auch schon Blitz und sie hatten micht erwischt.
30 € Verwarnung habe ich unter Vorbehalt bezahlt aber nun meine Frage darf die Polizei so Parken um zu Blitzen ist in meinen Augen nicht erlaubt jeder Privatmann bekäme eine Anzeige und etwa 7 Punkte.
Hoffe es ist jemand unter euch der es genau weiß
Ich bedanke mich schon mal
Gruß Klaus


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  • | 10.05.2006 19:46

nein, auch die polizei darf so nicht parken!

hier in osnabrück haben die auch mal einen aufn deckel bekommen weil direkt hinter nem absoluten halteverbotschild zu blitzen standen!


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  • | 10.05.2006 20:40

Hallo !
Die Behördenfahrzeuge haben in aller Regel eine Ausnahmegenehmigung, wenn
der Platz der Wegelagerei z.B. im Park- oder Halteverbot verfügt. Deshalb
stehen die auch so oft in Bushaltestellen....


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  • | 10.05.2006 20:50

War es die Polizei oder die Stadt? Die Polizei kann sowas über ihre Sonderrechte begründen, die Kommunen haben oftmals schriftliche Ausnahmegenehmigungen.

Wenn man so parkt, wie du es beschrieben hast, dann gäbe das keine Anzeige, sondern ein Verwarngeld, völlig frei von Punkten.

Ein Verwarngeld kann man nicht unter Vorbehalt bezahlen. Man kann zwar einen Vorbehalt geltend machen, das hätte aber keine Auswirkungen. Entweder legt man Widerspruch ein, womit ein Bußgeldverfahren eröffnet würde, oder man lässt es. Wenn man zahlt, hat man sich damit automatisch für das lassen entschieden.


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  • | 10.05.2006 21:24

@ nightwish:

aber begeht die polizei oder sie stadt damit nicht eine verkehrsgefährdung!?

wie gesagt, hier in osna standen die auch jahre lang im absoluten halteverbot, dann irgendwann gabs das bild mal inner osnabrücker zeitung und schwups, der wagen kam nie wieder. dafür allerdings die ominöse mülltonne ;)


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  • | 10.05.2006 21:30

Aufer B51 stehen sie ca alle 2wochen so aber man sieht den Blitzer schon 3km vorher weil alles gerade ist!!

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  • | 10.05.2006 21:50

Frage mich auch ob die sich überall hinstellen dürfen. Ihc bin mit 73 bei 50 geblitzt worden und habe bisher erst einen Anhörungsbogen bekommen. Das war an nem Samstag um 8:30h morgens in der Nähe vom Tierheim. Frage ist nun ob die da stehen dürfen. Ich meine das OS-Team stand auf einem Privatgrundstück, bin mir aber nich sicher. Lohnt es sich da gegen anzugehen?


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  • | 10.05.2006 22:30

Zitat:
aber begeht die polizei oder sie stadt damit nicht eine verkehrsgefährdung!?
Nein, das ist äußerst unwahrscheinlich.

Eine Gefährdung im Sinne des StGB (§ 315 c) kommt schon vom Gesetzestext her nicht in Frage. Die Gefährdung im Sinne der StVO (§ 1) wäre schon ehr möglich. Dazu müsste es aber zu einer konkreten Gefährdung kommen, was einem Beinahe-Unfall gleichkommt. So ein Fall wäre dann nicht von den Sonderrechten der Polizei oder den Genehmigungen der Kommunen abgedeckt. Eine solche Gefährdung wäre also im Einzelfall denkbar, aber wie gesagt, eine abstrakte Gefährdungserwartung reicht da nicht.


Aber jetzt mal im ernst: Was ändert es an der gemessenen Geschwindigkeit, dass der Blizter auf Privatgrund oder irgendwo ungünstig am Straßenrand stand? Warum sollte eine Messung dadurch ungültig werden?


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  • | 11.05.2006 16:33

Hallo Nightwish,
es geht mir hir nicht um die 30€ die habe ich bezahlt und gut oder auch nicht (grins)
Es geht mir darum ob ein Zivilfahrzeug der POLIZEI zu zwei dritteln auf dem Seitenstreifen und zu einem drittel auf der rechten Fahrspur parken darf um zu Blitzen ohne das Fahrzeug gegen den nachfolgenden Ferkehr abzusichern.
War heute nach der Arbeit bei den Grünen und wollte eine Anzeige erstatten und bekam dort die blöde Antwort " wir dürfen das wir sind die Polizei " auf nachfrage auf grund welcher grundlage sagte der wichtige Herr mir dann " das ist so."
Ich würde ja nicht mal was sagen wenn er die Warnblinckanlage an gehabt hätte oder aber ein Warndreieck aber nichts nur Blinker nach rechts und das ca 120m vor der Ausfahrt jeder der von hinten kam mußte glauben ein langsam fahrender Abbieger bis er merkte ups der steht da. Und das ist es was ich nicht rechtens finde.
Es geht mir nur darum das wenn die Polizei fehler macht sie genauso bestraft wird wie wir.
Gruß Klaus


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  • | 11.05.2006 17:21

Naja, das war vielleicht nicht grade eine höfliche und nette Aussage von dem Polizisten und sicher auch keine sinnvolle Antwort. Grundlage für ein solches Abstellen eines Fahrzeuges kann einerseits eine Sondergenehmigung sein (die gibt es auch für Polizeifahrzeuge) oder die Sonderrechtsregelung aus der StVO.

Dass auch Polizeibeamte für Fehler bestraft werden sollten, genau wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, da stimme ich dir zu. Liegt aber eine Sondergenehmigung vor oder können Sonderrechte in Anspruch genommen werden, dann haben die Beamten auch nichts falsch gemacht. Das ist gesetzlich so verankert. Ergo kann man sie auch nicht bestrafen, selbst wenn man sich noch so berechtigt ärgert. Logisch?!

Erst dann, wenn es zu einer konkreten Gefährdungssituation gekommen ist (eine faktische, laut Definition, keine Empfundene), dann greifen diese Regelungen nicht mehr. Bis dahin ist es einfach nur ärgerlich, aber nicht zu ändern.


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  • | 11.05.2006 18:19

also ich finde sowas aber auf jeden fall moralisch verwerflich!
da wird qusi gegen die, ich nenn sie mal bürgerliche stvo verstoßen, um autofahrer bei verstößen gegen die stvo zu erwischen. irgendwie komisch!?


klar, das rechtfertigt nicht das zu schnelle fahren, aber meiner meinung nach is das ein weiteres beispiel für eine klug gemachte abzocke der autofahrer!


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  • | 11.05.2006 19:54

Hallo Nightwish,
also auch auf die Gefahr das ich anfange euch zu nerfen es genügt mir nicht das wenn das eine oder das andere vorliegt dann oder das andere denn.
Fakt nach welcher Regelung dürfen Polizisten so wie von mir beschrieben Parken ??
Und wie kann ich kontrollieren ob diese Genehmigung vorlag.??
Da die Polizei ja keine Anzeige aufnehmen will ???

Also fakt ich muß mir einen Anwalt nehmen und auf meine kosten prüfen ob alles rechtlich ok war oder ??

Es muß doch möglich sein das Otto Normalverbraucher überprüfen kann das das was Polizist Ihm sagt auch stimmt.
Und wenn es ok war warum sind sie jetzt auf die Wiese ausgewichen ??
Und eine Sondergenehmigung kann nur erteilt weden wenn es keine andere Möglichkeit gibt und die gibt es "" die Wiese "" und das Dreibein.
Gruß Klaus


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  • | 11.05.2006 20:04

Zitat:
Zitat von CandyRed
also ich finde sowas aber auf jeden fall moralisch verwerflich!
da wird qusi gegen die, ich nenn sie mal bürgerliche stvo verstoßen, um autofahrer bei verstößen gegen die stvo zu erwischen. irgendwie komisch!?


klar, das rechtfertigt nicht das zu schnelle fahren, aber meiner meinung nach is das ein weiteres beispiel für eine klug gemachte abzocke der autofahrer!
Hallo CandyRed,
das die Polizei über dem Gesetz seht das sehen wir ja nun leider jeden Tag aber was ich persöhnlich so verwerflich finde ist das sie auch noch von Amtswegen gedeckt werden.
Ich habe es einmal mit viel Aufwand geschafft eine Streifenwagen Besatzung wegen Sonderzeichenmißbrauch an zu zeigen.
(rote Ampel Licht Signal und rüber 800 m weiter Imbiss 1 Mann rein 9 min. später mit vollen Händen wieder raus an der Ampel der selbe zinoba 1,6 km weiter Polrevier angehalten und rein mit dem Essen )
Nach 6 Monaten Einstellung Fahrzeug war im Einsatz verdeckte Ermittlung !!!!
Ich lach mich tot oder auch nicht armes Deutschland.
Gruß Klaus


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  • | 11.05.2006 20:17

Ich bin nicht so leicht zu nerven.

Die Regelung heißt ´Sonderrechte´ und ergibt sich aus dem § 35 StVO. Dafür brauchen nur die Voraussetzungen vorliegen. Dann gibt es dazu nichts Schriftliches.

Zitat:
Und eine Sondergenehmigung kann nur erteilt weden wenn es keine andere Möglichkeit gibt und die gibt es "" die Wiese "" und das Dreibein.
Wo steht das? In der StVO kann ich das nicht finden.

Für ein Radargerät, das aus einem Fahrzeug heraus funktioniert, muss es nicht zwingend auch ein Dreibein geben. Nicht jede Behörde hat sowas.

Zitat:
Es muß doch möglich sein das Otto Normalverbraucher überprüfen kann das das was Polizist Ihm sagt auch stimmt.
Dafür gibt es Anwälte und Richter. Du kannst auch versuchen schriftlich Auskunft zu erlangen, z.B. über die Beschwerdestelle der Polizei oder, wenn es dir so wichtig ist, eine Anzeige selber schreiben und direkt an die Bußgeldstelle schicken.

Zitat:
Und wenn es ok war warum sind sie jetzt auf die Wiese ausgewichen ??
Keine Ahnung, aber vielleicht haben sie selber eingesehen, dass es vorher ungünstig war. Vielleicht war es vorher jemand, der dort nur vertretungsweise geblitzt hat und es nicht besser wusste, vielleicht...

Zitat:
das die Polizei über dem Gesetz seht das sehen wir ja nun leider jeden Tag
Vielleicht hast du es auch einfach nur nicht verstanden. Die Polizei steht nicht über dem Gesetz, die Polizei hat durch bestimmte gesetzliche Regelungen einfach nur besondere Befugnisse. Diese Befugnisse sind auch Gesetz. Also nix mit drüberstehen, sondern einfach nur andere Baustelle.

Was diese Rotlichtgeschichte angeht, dazu zwei Sachen:

1. Grade heute passiert: Einsatz mit Tatütata, einige Sekunden, eine rote Ampel und eine Einbahnstraße in falscher Richtung später, kommt über Funk "Einsatz erledigt", also Tatütata aus und beim nächsten Bäcker Brötchen geholt, wie ursprünglich geplant. Sowas kommt vor, das ist polizeilicher Alltag.

2. Selbstverständlich sind auch Polizisten keine Engel und es kommt sicher auch vor, dass einer mal die Sonderrechte mißbraucht. Dann kann man das anzeigen, so wie du das getan hast. Dann gibt es ein Bußgeldverfahren, so wie bei jedem ganz normalen Autofahrer auch. Also alles ganz genau so, wie du das gerne möchtest. In dem Bußgeldverfahren wird der Fahrer des Einsatzfahrzeuges angehört, genauso wie jeder andere Bürger auch. Und genau so, wie jeder andere Bürger, darf auch ein Polizist versuchen sich rauszureden. Wenn das Verfahren für alle gilt, dann auch dieser Punkt! Hat offensichtlich geklappt. Glück für ihn. Tausend Nicht-Polizisten haben das jeden Tag auch...

Nur mal so am Rande: In allen Behörden, in denen ich bisher Dienst versehen habe, gab es Starenkästen und kommunale Radarfahrzeuge. Wurde ein Einsatzfahrzeug geblitzt (ob mit Blaulicht oder ohne spielt dabei keine Rolle), dann hat die Bußgeldstelle ein Verfahren eingeleitet. Das läuft ganz genau wie bei jedem anderen auch.


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  • | 12.05.2006 20:00

Ja ersteinmal danke für deine Ausführungen
aber der § 35 Stvo besagt auch :" (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Blitzer auf einem Drittel der Fahrspur ist DRINGEND geboten ich schmeiß mich weg.
Wenn auf eine zweispurigen Kraftfahrstrasse wo 60 Kmh erlaubt ist die rechte Fahrspur zu einem drittel versperrt wird ohne irgendeine Absicherung gefärdet das keinen ??
Das Du schuldigung SIE Polizist sind kann ich mir gut vorstellen.

Das Parken auf der Kraftfahrstrasse muß durch die Strassenvekehrsbehörde genehmigt werden, und das kann sie nur wenn es gewichtige Gründe dafür gibt und keine andere Möglichkeit besteht diese Aufgaben anders zu erfüllen.

Habe ich beruflich schon mehrfach gemacht um Autobahnbrücken auszumessen.
Gruß Klaus

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