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Hallo in die Runde, |
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nein, auch die polizei darf so nicht parken! |
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Hallo ! |
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War es die Polizei oder die Stadt? Die Polizei kann sowas über ihre Sonderrechte begründen, die Kommunen haben oftmals schriftliche Ausnahmegenehmigungen. |
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@ nightwish: |
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Aufer B51 stehen sie ca alle 2wochen so aber man sieht den Blitzer schon 3km vorher weil alles gerade ist!! |
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Zitat: Nein, das ist äußerst unwahrscheinlich. aber begeht die polizei oder sie stadt damit nicht eine verkehrsgefährdung!? Eine Gefährdung im Sinne des StGB (§ 315 c) kommt schon vom Gesetzestext her nicht in Frage. Die Gefährdung im Sinne der StVO (§ 1) wäre schon ehr möglich. Dazu müsste es aber zu einer konkreten Gefährdung kommen, was einem Beinahe-Unfall gleichkommt. So ein Fall wäre dann nicht von den Sonderrechten der Polizei oder den Genehmigungen der Kommunen abgedeckt. Eine solche Gefährdung wäre also im Einzelfall denkbar, aber wie gesagt, eine abstrakte Gefährdungserwartung reicht da nicht. Aber jetzt mal im ernst: Was ändert es an der gemessenen Geschwindigkeit, dass der Blizter auf Privatgrund oder irgendwo ungünstig am Straßenrand stand? Warum sollte eine Messung dadurch ungültig werden? |
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Hallo Nightwish, |
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Naja, das war vielleicht nicht grade eine höfliche und nette Aussage von dem Polizisten und sicher auch keine sinnvolle Antwort. Grundlage für ein solches Abstellen eines Fahrzeuges kann einerseits eine Sondergenehmigung sein (die gibt es auch für Polizeifahrzeuge) oder die Sonderrechtsregelung aus der StVO. |
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also ich finde sowas aber auf jeden fall moralisch verwerflich! |
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Hallo Nightwish, |
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Zitat: Hallo CandyRed,Zitat von CandyRed also ich finde sowas aber auf jeden fall moralisch verwerflich! da wird qusi gegen die, ich nenn sie mal bürgerliche stvo verstoßen, um autofahrer bei verstößen gegen die stvo zu erwischen. irgendwie komisch!? klar, das rechtfertigt nicht das zu schnelle fahren, aber meiner meinung nach is das ein weiteres beispiel für eine klug gemachte abzocke der autofahrer! das die Polizei über dem Gesetz seht das sehen wir ja nun leider jeden Tag aber was ich persöhnlich so verwerflich finde ist das sie auch noch von Amtswegen gedeckt werden. Ich habe es einmal mit viel Aufwand geschafft eine Streifenwagen Besatzung wegen Sonderzeichenmißbrauch an zu zeigen. (rote Ampel Licht Signal und rüber 800 m weiter Imbiss 1 Mann rein 9 min. später mit vollen Händen wieder raus an der Ampel der selbe zinoba 1,6 km weiter Polrevier angehalten und rein mit dem Essen ) Nach 6 Monaten Einstellung Fahrzeug war im Einsatz verdeckte Ermittlung !!!! Ich lach mich tot oder auch nicht armes Deutschland. Gruß Klaus |
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Ich bin nicht so leicht zu nerven. Zitat: Wo steht das? In der StVO kann ich das nicht finden. Und eine Sondergenehmigung kann nur erteilt weden wenn es keine andere Möglichkeit gibt und die gibt es "" die Wiese "" und das Dreibein. Für ein Radargerät, das aus einem Fahrzeug heraus funktioniert, muss es nicht zwingend auch ein Dreibein geben. Nicht jede Behörde hat sowas. Zitat: Dafür gibt es Anwälte und Richter. Du kannst auch versuchen schriftlich Auskunft zu erlangen, z.B. über die Beschwerdestelle der Polizei oder, wenn es dir so wichtig ist, eine Anzeige selber schreiben und direkt an die Bußgeldstelle schicken. Es muß doch möglich sein das Otto Normalverbraucher überprüfen kann das das was Polizist Ihm sagt auch stimmt. Zitat: Keine Ahnung, aber vielleicht haben sie selber eingesehen, dass es vorher ungünstig war. Vielleicht war es vorher jemand, der dort nur vertretungsweise geblitzt hat und es nicht besser wusste, vielleicht...Und wenn es ok war warum sind sie jetzt auf die Wiese ausgewichen ?? Zitat: Vielleicht hast du es auch einfach nur nicht verstanden. Die Polizei steht nicht über dem Gesetz, die Polizei hat durch bestimmte gesetzliche Regelungen einfach nur besondere Befugnisse. Diese Befugnisse sind auch Gesetz. Also nix mit drüberstehen, sondern einfach nur andere Baustelle.das die Polizei über dem Gesetz seht das sehen wir ja nun leider jeden Tag Was diese Rotlichtgeschichte angeht, dazu zwei Sachen: 1. Grade heute passiert: Einsatz mit Tatütata, einige Sekunden, eine rote Ampel und eine Einbahnstraße in falscher Richtung später, kommt über Funk "Einsatz erledigt", also Tatütata aus und beim nächsten Bäcker Brötchen geholt, wie ursprünglich geplant. Sowas kommt vor, das ist polizeilicher Alltag. 2. Selbstverständlich sind auch Polizisten keine Engel und es kommt sicher auch vor, dass einer mal die Sonderrechte mißbraucht. Dann kann man das anzeigen, so wie du das getan hast. Dann gibt es ein Bußgeldverfahren, so wie bei jedem ganz normalen Autofahrer auch. Also alles ganz genau so, wie du das gerne möchtest. In dem Bußgeldverfahren wird der Fahrer des Einsatzfahrzeuges angehört, genauso wie jeder andere Bürger auch. Und genau so, wie jeder andere Bürger, darf auch ein Polizist versuchen sich rauszureden. Wenn das Verfahren für alle gilt, dann auch dieser Punkt! Hat offensichtlich geklappt. Glück für ihn. Tausend Nicht-Polizisten haben das jeden Tag auch... Nur mal so am Rande: In allen Behörden, in denen ich bisher Dienst versehen habe, gab es Starenkästen und kommunale Radarfahrzeuge. Wurde ein Einsatzfahrzeug geblitzt (ob mit Blaulicht oder ohne spielt dabei keine Rolle), dann hat die Bußgeldstelle ein Verfahren eingeleitet. Das läuft ganz genau wie bei jedem anderen auch. |
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Ja ersteinmal danke für deine Ausführungen |
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