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Zum Thema Ermessensspielraum: Bei den TÜVs gibt es eine verbindliche Arbeitsanweisung, die besagt, dass eine Bodenfreiheit unter 8 cm unter keinen Umständen positiv begutachtet werden kann und darf. |
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Zitat: Dazu kann ich Dir sagen: Die, die sich mit sowas beschäftigen, brauchen (wie ich) keinen Katalog durchzuwälzen.
Zitat von g-hilfe ich hasse dieses arme deutschland dafür, es ist doch echt zum kotzten.Aber so wie es läuft ist das doch voll daneben TüV sagt alles in ordnung Dekra sagt nicht zulässig Polizei hat meist keinen wirklichen plan."die welzen ja immer erst vor ort ihren katalog durch" |
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Ist ja auch simpler nen harmlosen Autofahrer zu caschen die wehren sich ja nicht wirklich und lassen sich alles gefallen, an die wirklich harten sachen wird doch kaum rangegangen weil man da ja zunder bekommt.Wie gesagt ich persönlich habe keine sehr positive Meinung über unsere grünweissen, wenn ich ordnung halten will dann geh ich zur BSR und nich zur Polizei. |
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Zitat: Über so'n Quatsch kann ICH nur lachen.
Zitat von 450SEL6.9 Ist ja auch simpler nen harmlosen Autofahrer zu caschen die wehren sich ja nicht wirklich und lassen sich alles gefallen, an die wirklich harten sachen wird doch kaum rangegangen weil man da ja zunder bekommt.Wie gesagt ich persönlich habe keine sehr positive Meinung über unsere grünweissen, wenn ich ordnung halten will dann geh ich zur BSR und nich zur Polizei. |
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Mal ein interessanter Thread.... Denn in Deutschland haben wir nun mal solch schwammige Gesetze. Einfach zu sagen das die Polizei daran schuld sei? Na ich weiß nicht... Das der DEKRA Prüfer daran schuld ist? Ich denke schon oder der Gesetzgeber.... |
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So hab mir jetz den GANZEN 5 setigen schriebs durchgelesen-echt Interessant... Meine Erfahrung lehrt mich:Bei einer kontrolle in der sich die Situation "zuspitzt" un die Beamten langsam pampig werden hilft nur eins! 3 Schritte vorwärts! ich sag dann immer "wir können von mir aus sofort zur DEKRA/TüV fahren un die Sache klären" (Kontrolle ist dann meistens beendet..) oder genauso gut gehts wenn mann den Beamten bei seiner Ehre packt zB. "das sie das wissen und verstehn traue ich ihnen abers schon zu..." usw.usw. jetz könnte der ein oder andere natürlich sagen wenn ma zu kooperativ is wirds erst recht auffällig... deswegen eigenes Verhalten immer dem der Beamten angleichen...un erst dann den Finger hoch wenn sie es auch machenso bin ich die ganzen jahre gut gefahren |
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In der Nähe von Berlin gab es mal einen Tuning-Laden. Da kam so ein Dorf-TÜVer. Der hat ALLES eingetragen. Wenn ich sage ALLES, dann mein ich ALLES ! Blaue Blinker, 2cm Bodenfreiheit, US-Lichter, UBB, Kettenlenkrad, egal was, hingefahren - eingetragen. |
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Na, 13 Jahre Haft wird man sich mit sowas wohl nicht einhandeln können... |
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Zitat: Dann fällt da bei euch ein Bugatti Veyron durch bzw. müßte Still gelegt werden! der hat nämlich laut Herstellerangaben nur 6cm Bodenfreiheit. Wieso darf der das?Zitat von walpurgis Zum Thema Ermessensspielraum: Bei den TÜVs gibt es eine verbindliche Arbeitsanweisung, die besagt, dass eine Bodenfreiheit unter 8 cm unter keinen Umständen positiv begutachtet werden kann und darf.Wer es nicht glaubt kann es sich hier durchlesen Link |
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Nur zur Information: Zitat:
Bislang gab es bei der Tieferlegung von KFZ keine verbindlichen Grenzwerte zur Mindestbodenfreiheit von Kraftfahrzeugen. Technische Richtlinien wurden von amtlich anerkannten Prüfern lediglich als Empfehlung betrachtet. Am 04.12.2006 entschied das AG Mönchengladbach in einem Bußgeldverfahren unter Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 (siehe Anlagen), dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (fest verbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Das besondere an dieser erstinstanzlichen Entscheidung ist die Einbindung des Herrn Klamant vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. |
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Na ja, ein Amtsgerichtsurteil in einem Owi-Verfahren hat nun nicht gerade Gesetzescharakter. Da solche Urteile aber im Allgemeinen auf Basis eines Sachverständigengutachtens gemacht werden, und die sich mehr oder weniger einig über die 80mm sind, werden andere Urteile auch nicht anders ausfallen. |
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