Welche min.Tiefe einhalten bei Tieferlegung+Abnahme?? - Seite 7

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  • ~g-hilfe
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  • | 07.05.2006 00:02

Polizei, die immer besserwisserwisserische DEKRA, TÜV oder sonst irgendwer sollten sich viell. endlich mal einig werden über ihren "ermessungsspielraum".
Dann würden wahrscheinlich ein paar mehr autos aus dem verkehr gezogen, aber niemand könnte mehr sagen ist doch alles eingetragen, und zack ist der bock sichergestellt.
ich hasse dieses arme deutschland dafür, es ist doch echt zum kotzten.
Aber so wie es läuft ist das doch voll daneben

TüV sagt alles in ordnung

Dekra sagt nicht zulässig

Polizei hat meist keinen wirklichen plan."die welzen ja immer erst vor ort ihren katalog durch"

So wenn die karre wech ist, wird der Sachverständige mit sicherheit fündig,
egal was, und somit hatte dann wieder der recht, der die karre kontrollierte und sicherstellte, sei es auch nicht aus dem grund zu tief der so....
Ich sach nur wenn die wollen, dann kriegen se einen auch.

ERMESSUNGSSPIELRAUM HALT tolles wort;)


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  • | 07.05.2006 01:19

Zum Thema Ermessensspielraum: Bei den TÜVs gibt es eine verbindliche Arbeitsanweisung, die besagt, dass eine Bodenfreiheit unter 8 cm unter keinen Umständen positiv begutachtet werden kann und darf.

  • McClane
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  • | 07.05.2006 08:36

Zitat:
Zitat von g-hilfe
ich hasse dieses arme deutschland dafür, es ist doch echt zum kotzten.
Aber so wie es läuft ist das doch voll daneben

TüV sagt alles in ordnung

Dekra sagt nicht zulässig

Polizei hat meist keinen wirklichen plan."die welzen ja immer erst vor ort ihren katalog durch"
Dazu kann ich Dir sagen: Die, die sich mit sowas beschäftigen, brauchen (wie ich) keinen Katalog durchzuwälzen.


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  • | 07.05.2006 17:26

Ist ja auch simpler nen harmlosen Autofahrer zu caschen die wehren sich ja nicht wirklich und lassen sich alles gefallen, an die wirklich harten sachen wird doch kaum rangegangen weil man da ja zunder bekommt.Wie gesagt ich persönlich habe keine sehr positive Meinung über unsere grünweissen, wenn ich ordnung halten will dann geh ich zur BSR und nich zur Polizei.

Eine einhaitliche regelung und abgleichung des sog ermessenspielraums wäre mal sinnvoll, verstellbare Fahrwerke einfach verplomben usw. aber das wäre ja zu einfach und würde ottonormaltuner ja das Leben erleichtern.
Andererseits habe ich persönlich noch nie was von extremtieferlegungegn gehalten wenn man mit der karre vor jedem huckel und gulli erstmal abbremsen muss.

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  • | 07.05.2006 19:42

Zitat:
Zitat von 450SEL6.9
Ist ja auch simpler nen harmlosen Autofahrer zu caschen die wehren sich ja nicht wirklich und lassen sich alles gefallen, an die wirklich harten sachen wird doch kaum rangegangen weil man da ja zunder bekommt.Wie gesagt ich persönlich habe keine sehr positive Meinung über unsere grünweissen, wenn ich ordnung halten will dann geh ich zur BSR und nich zur Polizei.
Über so'n Quatsch kann ICH nur lachen.


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  • | 07.06.2007 14:45

Mal ein interessanter Thread.... Denn in Deutschland haben wir nun mal solch schwammige Gesetze. Einfach zu sagen das die Polizei daran schuld sei? Na ich weiß nicht... Das der DEKRA Prüfer daran schuld ist? Ich denke schon oder der Gesetzgeber....

Ich wohne in der Stadt Brandenburg und bin mit der hiesigen Polizei schon oft aneinander geraten, teilweise aber auch zu Recht. Ich fang mal an....

Mein erstes strassenzugelassenes Auto war ein Golf 2 Bj. 91 mit 90 PS, eingetragenen 40/40 Federn. Das war aber auch schon alles was an dem Auto legal war... Es wurden dann mit einem mal ein 80/60 FW verbaut, ein Sportlenkrad (keine Servo vorhanden) und die komplette Abgasanlage wurde geleert bzw. durch Rohre ersetzt. Das war natürlich nicht annähernd legal, aber wie das halt so ist... gerade erstes Auto was man auch fahren darf und dann erstmal los geschraubt. Damit fuhr ich ein halbes Jahr ohne jegliche Probleme an der Ostsee rum (Eckernförde). Doch dann fuhr ich einmal in meine jetzige Heimat... Brandenburg und wurde dort natürlich sofort angehalten. Gab 3 Punkte. Das war natürlich hart in der Probezeit. Passiert ist aber weiter erstmal nichts. Hatte kurz danach einen Wildunfall auf der Autobahn bei 180 km/h... sprich die Karre war hinüber...

Dann kam mein zweites Auto... Dachte mir holst dir was einfaches und billiges. Polo 86C mit 1,4 48 PS Diesel... aber auch der wurde nach einem herben Bordsteinrutscher verändert. Da zwei meiner 4 Stahlfelgen und Reifen hinüber waren, zog ich die Alu- Felgen die ich noch vom Golf hatte auf. Leider, bzw. aus mangeldem Lehrlingsgehalt änderte ich vorerst die Reifen nicht. Ich fuhr mit den folgenden Dimensionen rum: R14 185/60. Dachte das wird schon keinem Auffalen... Fiel es doch! Wieder 3 Punkte und ein Satz neue Reifen waren dann angesagt... Danach schwor ich mir nichts mehr anzubauen was nicht eingetragen ist. Es erhielt dann ein 60/40 FW Einzug und ein Sportendschalldämpfer (damit das Dieselklackern verschwindet) welche ich auch eintragen ließ. Und dann fing der Ärger an mit der Rennleitung... Ich hatte die Eintragungen nicht in meinen Fahrzeugschein übernehmen lassen, da noch weitere Veränderungen anstanden. Von daher fuhr ich also mit diesen A4 Blättern rum... Das passte einem Brandenburger Polizisten so wenig das er mir 4x einen Mängelschein ausstellte. Mein Fahrzeug wurde zudem mindestens ein mal alle zwei Tage angehalten und gründlich überprüft... dauerte immer mindestens 20 min... Allerdings lag meine Bestzeit so bei 2 Stunden diskutieren (4. Mängelschein). Jedesmal ging ich zur Dienststelle und zeigte denen meine Eintragung die ich ja auch immer dabei hatte und erklärte die Situation. Daraufhin riß man jedesmal den Mängelschein durch (ist das überhaupt rechtens?). Nun musste ich ja mittlerweile zur Nachschulung auf Grund meiner 6 Punkte... in dieser Zeit wurde ich dann mein erstes mal geblitzt... 21 km/h zuviel.... also MPU angeordnet... und auch die Bestanden... Ich verkaufte dann auf Grund dieser ewigen Anhalterei mein Fahrzeug (und natürlich aus anderen Gründen).

Nun holte mir meinen jetzigen Golf 2... Bei dem ist wirklich alles eingetragen und ich habe seit dem auch relativ wenig Probleme. Sehen mich die B***** dann hab ich eigentlich relativ Ruhe, halten mich zwar immer noch relativ häufig an nur scheinen Sie gemerkt zu haben das bei meinem Fahrzeug alles rechtens ist... sprich einmal Anhalten dauert nur noch ca. 5 min...

Aber würde ich ein nicht aufgebautes Fahrzeug fahren dann hätt ich definitv Ruhe, denn keiner meiner Bekannten die ein "nicht aufgebautes Auto" fahren haben solche Probleme jemals zu spüren bekommen... Meine anderen Kollegen sehr wohl und teilweise noch schlimmer... Und das alles trotz rechtmäßgier Eintragungen...


FAZIT: die grünen (oder mittlerweile blauen) haben eh den längeren Arm, legt euch nie mit denen an! Das ist meine Empfehlung. Und walpurgis gehört ja hier auch der DEKRA an, von daher gehört er meiner Meinung nach auch zu den strengeren Prüfern... Denn wenn ich sehe das die DEKRA praktisch die neuen Bundesländer zugewiesen bekommen hat und der TÜV die alten... Das kanns doch nicht sein! Denn die KÜS darf hier bestimmte Sachen nicht eintragen... Warum? Würde die DEKRA ein Monopol verlieren?


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  • | 07.06.2007 15:48

So hab mir jetz den GANZEN 5 setigen schriebs durchgelesen-echt Interessant...;) Meine Erfahrung lehrt mich:Bei einer kontrolle in der sich die Situation "zuspitzt" un die Beamten langsam pampig werden hilft nur eins! 3 Schritte vorwärts! ich sag dann immer "wir können von mir aus sofort zur DEKRA/TüV fahren un die Sache klären" (Kontrolle ist dann meistens beendet..) oder genauso gut gehts wenn mann den Beamten bei seiner Ehre packt zB. "das sie das wissen und verstehn traue ich ihnen abers schon zu..." usw.usw. jetz könnte der ein oder andere natürlich sagen wenn ma zu kooperativ is wirds erst recht auffällig...;) deswegen eigenes Verhalten immer dem der Beamten angleichen...un erst dann den Finger hoch wenn sie es auch machen:cool:so bin ich die ganzen jahre gut gefahren=)


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  • | 07.06.2007 22:33

In der Nähe von Berlin gab es mal einen Tuning-Laden. Da kam so ein Dorf-TÜVer. Der hat ALLES eingetragen. Wenn ich sage ALLES, dann mein ich ALLES ! Blaue Blinker, 2cm Bodenfreiheit, US-Lichter, UBB, Kettenlenkrad, egal was, hingefahren - eingetragen.
Das ist jetzt so an die 15 Jahre her, da haben die grünen mal den Laden hochgenommen. Der Prüfer soll in Haft gekommen sein. Soll 13 Jahre wegen Urkundenfälschung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und und und bekommen haben.
Wenn ich jetzt 15 Jahre minus 13 Jahre rechne komme ich in etwa auf das Datum wo genau auf der anderen Straßenseite wieder ein Tuningladen aufgemacht hat.
Ihr wisst was ich meine...
Hab aber keine Ahnung ob der Prüfer noch prüfen darf oder jetzt irgendwo Brötchen schmiert.


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  • | 07.06.2007 23:33

Na, 13 Jahre Haft wird man sich mit sowas wohl nicht einhandeln können...


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  • | 07.06.2007 23:55

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zum Thema Ermessensspielraum: Bei den TÜVs gibt es eine verbindliche Arbeitsanweisung, die besagt, dass eine Bodenfreiheit unter 8 cm unter keinen Umständen positiv begutachtet werden kann und darf.
Dann fällt da bei euch ein Bugatti Veyron durch bzw. müßte Still gelegt werden! der hat nämlich laut Herstellerangaben nur 6cm Bodenfreiheit. Wieso darf der das?

Wer es nicht glaubt kann es sich hier durchlesen Link


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  • | 19.06.2007 14:48

Nur zur Information:

Es gibt ein Gerichtsurteil des AG Mönchengladbach:

Zitat:
Bislang gab es bei der Tieferlegung von KFZ keine verbindlichen Grenzwerte zur Mindestbodenfreiheit von Kraftfahrzeugen. Technische Richtlinien wurden von amtlich anerkannten Prüfern lediglich als Empfehlung betrachtet.

Am 04.12.2006 entschied das AG Mönchengladbach in einem Bußgeldverfahren unter Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 (siehe Anlagen), dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (fest verbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss.

Das besondere an dieser erstinstanzlichen Entscheidung ist die Einbindung des Herrn Klamant vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.


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  • | 19.06.2007 17:53

Na ja, ein Amtsgerichtsurteil in einem Owi-Verfahren hat nun nicht gerade Gesetzescharakter. Da solche Urteile aber im Allgemeinen auf Basis eines Sachverständigengutachtens gemacht werden, und die sich mehr oder weniger einig über die 80mm sind, werden andere Urteile auch nicht anders ausfallen.

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