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mhm was das hier schon wieder für eine diskussion geworden ist. |
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Ich krame diesen alten Thread wieder raus, weil ich mich diese Tage mal wieder damit beschäftigt habe. Dann hab ich in der Fahrschule angerufen und mal wieder diese Posts hier durchgelese und die Definition der Klasse B |
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die antwort darauf hast du doch schon letztes jahr bekommen... die tante von der fahrschule will halt auch geld verdienen |
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@BlackStar: Ja schon, nur kam neulich wieder die Diskussion auf wegen dem Thema |
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och wenn man noch nie mit anhänger gefahren ist könnte man schon echt probleme bekommen wenn man einen wohnwagen oder einen anhänger rückwerts drücken muss oder wenn der vollbeladene anhänger auf der autobahn ins schlingern kommt.wenn man sowas nie gelernt hat kann man damit schon überfordert sein |
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puh.... gut das ich gleich BE mit gemacht habe damals wieder führerschein neu raus gekommen ist..... ohne BE ist man mit anhänger ganz schön am a..... |
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gut wenn man BE gleich gemacht hat. die tante von der Fahrschule sagte mir so ca 500€ zzgl. aller Gebühren |
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gut das ich CE habe da brauche ich mir da keine gedanken machen !! |
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Zitat: da muss ich dir recht geben!Zitat von Dad E34 Führerschein Klasse BKraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Ich habe meinen Fahrlehrerschein bald in der Tasche und so ist es auch richtig!so haben wir es gelernt und so steht es im Gesetzestext auch drin! |
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