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Zitat: Damit Leute die sich viel erzählen lassen, viel Geld bei der Fahrschule lassen, nee mal im ernst, wenn du nen Anhänger mit zwei Gäulen drauf ziehst hast mal eben 2000kg-2500kg am Haken
Zitat von Calibaby Dann frage ich mich wozu ich noch Klasse BE brauche?? |
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Zitat: nein wäre es nicht...oder wie willst du mit ner E-Klasse nen 10Meter-Wohnwagen ziehen? Dieses Gespann hat bestimmt über 3500kg...oder wie schon gesagt wurde, zieh mal nen Auto auf nem Anhänger hinterher, dann haste die 3,5T schon locker überschritten, außerdem geht es nicht darum wieviel du dranhängen hast sonder was das zul. GEs. gewicht des Hängers is, klar wiegt nen Autohänger nur paar hundert kg aber das zul Ges.Gewicht ist meinetwegen 2000kg.Zitat von Calibaby Dann frage ich mich wozu ich noch Klasse BE brauche??Das wäre dann ja nur noch für ganz große Hänger... Wenn ich aber die homepage anschaue, da steht nix drin vonwegen gebremst oder ungebremst, da steht dass man nur max. 750kg anhängen darf ansonsten braucht man BE...was is nun richtig? diese Aussage oder die mit ungebremst oder gebremst Unterscheidung? Ihr bring mich echt durcheinander... |
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Führerschein B |
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ja das habe ich gelesen, also brauche ich den BE |
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Zitat: @ Daalig :Dazu mal folgendes : Nissan Terrano, 1800 kg... Trailer 600 kg... Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren? Ich warte auf deine Antwort... |
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Zugegebenermaßen ist die Vorschrift etwas unglücklich formuliert, ist eben Behördendeutsch. Aber so schwer ist das auch nicht zu verstehen... Zitat: Es darf also der Anhänger entweder nur 750 kg wiegen, oder nicht schwerer wie das Zugfahrzeug sein, wobei dann auch der gesamte Zug nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein darf.Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Das Beispiel mit dem Nissan + Trailer darf also vom Klasse B Besitzer gefahren werden, da der Zug zusammen 3,5t schwer ist. Wenn mir jemand ein entsprechendes Auto + Hänger zur Verfügung stellt, fahr ich gern damit vor der nächsten Polizei spazieren :-) Für die Elektroniker unter euch das Ganze mal in Schaltalgebra: "Man darf nur Kraftfahrzeuge mit 3,5t fahren (A)" "Die Zahl der Sitzplätze darf nicht höher als 8+Fahrersitz sein (B)" ("Der Anhänger darf nicht mehr als 750kg schwer sein (C)" ODER: ("Der Anhänger darf nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein (D)" UND "Die Gesamtmasse der Kombination darf nicht schwerer als 3,5t sein (E)")) Ist F also die Frage, ob ihr den Anhänger fahren dürft, so gilt: F = A UND B UND (C ODER (D UND E)) Weitere Beispiele: Zugfahrzeug: 1100kg, Anhänger 1000kg -> Erlaubt, da Auto schwerer als Hänger Zugfahrzeug 1000kg, Anhänger 1100kg -> Verboten, da Auto zu leicht Zugfahrzeug 3000kg, Anhänger 750kg -> Erlaubt, da zwar Gesamtmasse > 3500kg, aber Anhänger leichter als 750kg |
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doch mal zum nachsehen! |
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@CorsaJani |
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Zitat: wie ich sagte: er darf das fahren!Zitat von Calibaby Zitat: @ Daalig :Dazu mal folgendes : Nissan Terrano, 1800 kg... Trailer 600 kg... Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren? Ich warte auf deine Antwort... zu deinem beispiel: wenn du mir sagst was die maximale masse des nissan und die das hängers is,t sag ich dir ob dus fahren darfst. angenommen nissan max.:2,3t und hänger 1,2t dann ja. is jetzt aber einer schwerer dann nein! solange das gespann unter den 3,5t bleibt ist alles in ordnug mit klasse B. ansonsten muss man halt BE haben. einzige ausnahme is halt wenn das zugfahrzeug bis 3,5t wiegt und man nen hänger <750kg dran hat. also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren MfG |
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und ich habe CE gemacht hätte ich mir auch sparen könne ! |
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Zitat: @daalig, guck noch mal hier, http://www.rudis-fah...lassen.htm das wiederlegt deine Aussage doch total.Zitat von daalig Zitat: wie ich sagte: er darf das fahren!Zitat von Calibaby Zitat: @ Daalig :Dazu mal folgendes : Nissan Terrano, 1800 kg... Trailer 600 kg... Auto auf dem Trailer 1100 kg...Das darf msan also mit Klasse B fahren? Ich warte auf deine Antwort... zu deinem beispiel: wenn du mir sagst was die maximale masse des nissan und die das hängers is,t sag ich dir ob dus fahren darfst. angenommen nissan max.:2,3t und hänger 1,2t dann ja. is jetzt aber einer schwerer dann nein! solange das gespann unter den 3,5t bleibt ist alles in ordnug mit klasse B. ansonsten muss man halt BE haben. einzige ausnahme is halt wenn das zugfahrzeug bis 3,5t wiegt und man nen hänger <750kg dran hat. also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren MfG P.S. Ich hab auch BE gemacht und ich weiß definitiv das ich eine Gesamtmasse von 3,5t mit Anhänger NICHT überschreiten darf. |
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Das ZGG des Ahnängers darf entweder nur 750 kg betragen, wenn es ein ungebremster Anhänger ist, bzw. maximal das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei gebremsten Anhängern, wenn du nur mit B unterwegs bist. Bei BE fällt dies weg. Jedoch darf man mit B und BE nur Züge fahren, die ein ZGG von maximal 3,5t haben. Auch die Aussage "also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren " stimmt natürlich nicht. Zitat: Es zählt das Leergewicht, nicht die ZGG des Zugfahrzeugs.
Zitat von daalig bei dem beispiel hier also 850kg anhänger + vll.1,7t zulässige gesamtmasse bei golf3= 2,55t. geht also locker!!! |
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das leergewicht zählt im bezug dadrauf, ob der anhänger (gebremst) schwerer ist |
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Führerscheinrechtlich ist es völlig irrelevant, ob ein Hänger gebremst ist oder nicht. Zulassungsrechtlich mag das anders aussehen, aber die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), als entscheidene Vorschrift, verliert darüber kein Wort. Zitat: Wenn das Zugfahrzeug ein zGM von 3,5t und der Hänger ein zGM von 750 kg hat, wird diese Kombination (zGM 4,25t) von der Klasse B abgedeckt. Der Gesetzestext widerspricht dem jedenfalls nicht und solange nicht mindestens ein Obergericht das anders auslegt, sehe ich da keine Bedenken.Auch die Aussage "also darf man maximal mit B gespanne bis 4,25t fahren " stimmt natürlich nicht. Zitat: Die gleiche Fahrerlaubnisverordnung setzt außerdem keine Grenze für die zGM bei Klasse BE. Das Gespann darf dann also mehr Masse haben, als 3,5t. Zulassungsrechtlich gibt es irgendwann eine Grenze, fahrerlaubnisrechtlich ist das irrelevant.Jedoch darf man mit B und BE nur Züge fahren, die ein ZGG von maximal 3,5t haben. Wenn man über dieses Thema diskutiert, ist es wichtig, Führerscheinrecht und Zulassungsrecht auseinanderzuhalten. Die Folgen für Fehlverhalten sind höchst unterschiedlich, je nach dem, auf welchem Rechtsgebiet man sich bewegt. In der Fahrschule wird das vermutlich vermengt, weil es nicht um die Konsequenzen geht, sondern darum es richtig zu machen. |
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@Nightwish: Vielen dank für die Info, dann brauche ich vorerst den BE ja nicht |
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