07er Kennzeichen - Seite 2

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  • | 02.05.2005 07:52

@ Ascona-B-Cabrio:
Du hast schon ganz Recht mit Deinem Beispiel für 10 Young-/Oldtimer. Die sache mit dem Bestandschutz ist noch nicht geklärt, da heisst es Daumen drücken und das Beste hoffen... :rolleyes:

@ Gundi:
Spätestens wenn einer der Admins oder Moderatoren Deine X-Doppelposts sieht, wird man(n) Dich auf den "EDIT-Button" aufmerksam machen. ;)
Zum eigentlichen Problem: Falls Du im ADAC bist lass Dir in diesem schwierigen Fall ein Beratungsgespräch vermitteln oder wende Dich direkt an die Deuvet. Ist glaube ich der beste Weg...
Es geht bei dem von Dir angesprochenen "Ablaufen" nur darum, das der Fahrzeugbrief enes abgemeldeten Fahrzeugs nach 18 Monaten abläuft, was bedeutet das Du falls Du das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen möchtest eine Vollabnahme nach § 21 in den alten Bundesländern beim TÜV und in den neuen Bundesländern bei der DEKRA machen lassen musst.

Take care! Markus :hut:

To Protect & Serve DIAL 911

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  • | 02.06.2005 20:27

Neues Gesetz für Youngtimer

Stirbt eine ganze Auto-Generation?

Das Schicksal vieler Youngtimer hängt an der berühmten roten Nummer. Genau die soll nämlich bald abgeschafft werden.




Porsche 928, Opel Monza, BMW 732i, Mercedes 107 SL und SLC – Kult-Karossen der frühen Achtziger auf dem Weg zu Klassikern. Werden sie 30 Jahre alt, sind sie am Ziel: Dann winkt die kostengünstige Oldtimer-Zulassung per H-Nummernschild. Doch viele der Youngtimer werden diese Weihen nicht erfahren, wie es aussieht.

Denn das rote 07er-Wechselkennzeichen, das einen zwar eingeschränkten, aber preiswerten Betrieb alten Blechs ermöglicht, ist in der aktuellen Form ein Auslaufmodell. Die Alternative: reguläre Anmeldung, reguläre Steuerlast – im Fall eines Kat- und relativ wertlosen Mercedes 500 SE über 1200 Euro pro Jahr. Für viele ein Todesurteil.

Es geht um die 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie wurde 1994 zur Pflege "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" geschaffen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Seitdem kann das Rot-Schild an Halter eines oder einiger alter Fahrzeuge ausgegeben werden. Kann – es gibt weder einen Rechtsanspruch noch eine klare Altersgrenze, auch wenn vielerorts die 20-Jahre-Regelung gilt.

Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidungen den Zulassungsämtern überlassen – und schuf so den Nährboden für allerlei Wildwuchs: Hier muß der Wagen zum TÜV, da hat der Eigner Fotos vorzulegen, dort genügt ein überzeugender Vortrag am Schalter. Die Folge: In manchen Bezirken hängen 07er-Kennzeichen an maßlos modifizierten Mobilen, die von den Statuten der StVZO so weit entfernt sind wie ein Kettenlenkrad von der Prüfplakette.

Jetzt ist Schluß mit lustig. Auf der Grundlage der amtlichen Oldtimer-Definition (Alter: ab 30 Jahre), die seit dem Start der H-Nummer 1997 gilt, entschieden einige Verwaltungsgerichte jüngst gegen die rote Variante an jüngeren Vehikeln. Inzwischen liegt der entsprechende Gesetzesentwurf druckfrisch vor, ab 2007 könnte er zur Anwendung kommen.

Dabei geht es nicht um eine Reaktion auf Mißbrauch und Schadenbilanz mancher 07er-Nutzer, sondern um einheitliche Zuteilungskriterien für beiderlei Oldie-Kennzeichen. Derzeit einziger Lichtblick für die 07er-Gemeinde: der Vorstoß des DEUVET (Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs). "Wir streben eine Einheitslösung für die rote und die H-Nummer ab 25 Jahre an", sagt die Vizepräsidentin Ursula Busch.

Eine durchaus berechtigte Forderung angesichts des folgenden Zahlenspiels: Anfang 2004 waren 723.988 über 20 Jahre alte Pkw bundesweit registriert, 370.022 davon zählten mehr als 25 Lenze, wiederum 244.283 davon waren über 30. Heißt: 20 bis 25 Jahre alte Autos werden fast dreimal häufiger entsorgt als 25- bis 30jährige. Das zeigt tendentiell, ab welchem Alter die Youngtimer eher erhalten als entsorgt werden – und somit, wann sie die Oldtimer-Nummer wirklich verdienen.

Auf seiner Homepage sammelt der Verband Unterschriften gegen die geplante 30-Jahre-Neuregelung. AUTO BILD unterstützt diese Aktion. Trostpflaster für den Fall, daß es doch ganz dick kommt: Für die bisherigen 37.000 Halter der roten 07er und ihre 111.000 Fast-Klassiker (Schätzungen der Versicherer) soll es einen indirekten Bestandsschutz geben. Denn für die Aufforderungen zur Abmeldung der vielen Oldies, so hört man, fehlt es den Behörden schlicht an Personal.

Quelle: Autobild online

Take care! Markus :hut:

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  • | 02.06.2005 20:29

Aufruhr bei 07er-Nummer
30 Jahres-Grenze angeordnet – Übereifer bei der Vergabe roter Oldtimer-Kennzeichen
Beim roten Oldtimer-Kennzeichen tut sich was, und das ist nicht wirklich erfreulich. Bislang war es möglich, mit der „07er-Nummer“ mehrere Fahrzeuge, die jeweils mindestens 20 Jahre alt sein mußten, zu Veranstaltungen, Test- und Vorführfahrten auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Viele Veteranenfreunde, auch solche mit umgebauten Klassikern, nahmen die eingeschränkte Nutzung in Kauf, entfiel doch das lästige An- und Abmelden mehrerer Fahrzeuge und oftmals auch die regelmäßige Vorführung beim TÜV.
Jetzt greift mehr und mehr eine fragwürdige Praxis um sich: Einige Zulassungsstellen tragen eigenmächtig nur noch Fahrzeuge auf das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, die mindestens 30 Jahre alt sind. Die Behörden argumentieren, ein 20 Jahre altes Fahrzeug sei kein Oldtimer im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung, die das 07er-Kennzeichen regelt. Tatsache ist jedoch, daß bei der Schaffung des 07er-Kennzeichens der Begriff „Oldtimer“ noch nicht definiert worden war. Erst für das später eingeführte H-Kennzeichen wurde diese Definition nachgereicht. Beim sogenannten „Salzgitterurteil“ hatte ein Richter in Braunschweig die 30 Jahres-Grenze auch für das rote Kennzeichen angewendet. Nach Meinung vieler Experten eine völlige Fehleinschätzung, denn H-Kennzeichen und rote Nummer sind nicht etwa gleichzustellen, regeln sie doch unterschiedliche Bereiche. Obwohl es zu diesem Thema keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, weisen einige übereifrige Zulassungsstellenleiter eigenmächtig die umstrittene 30-Jahres-Grenze an.
Zu befürchten ist jedoch, daß bei einer in ca. zwei Jahren anstehenden Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ausschließlich „Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden“ auch für die rote 07er-Nummer definiert werden. Ob der derzeitige Bestand an jüngeren 07-Fahrzeugen davon betroffen sein wird, ist noch unklar.
Der Veteranenverband Deuvet hat bereits eine Unterschriftenaktion gestartet, um die 20 Jahres-Grenze zu erhalten.

Quelle: Bikerslive.de

Take care! Markus :hut:

Na, das kann ja lustig werden ... :boese:
Da machen so ein paar Schreibtischtäter die Youngtimer-Szene völlig kaputt !
Bleibt nur zu hoffen, das es wenigstens einen Bestandsschutz für bereits ausgegebene Kennzeichen gibt ...

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  • | 16.06.2005 07:16

Gutachten für klassische Fahrzeuge

Das Rote 07-Kennzeichen ist nicht nur in der BRD gültig. Aufgrund Internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Kfz mit rotem 07-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.

Die Voraussetzungen sind:
Demnach gilt das rote 07-Kennzeichen wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:

*
Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
*
Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
*
Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

Das Rote 07-Kennzeichen ist in folgenden Ländern zulässig:

Andorra
Bahrain
Belarus
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Bulgarien
Elfenbeinküste
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien
Guyana
Iran
Irland
Israel
Italien


Jugoslawien (neu)
Kasachstan
Kongo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Marokko
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Niger
Norwegen
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen


Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Senegal
Seychellen
Simbabwe
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südafrika
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan

Die Zulassung von Oldtimern mit Rotem 07-Kennzeichen ist in den o.g. Ländern nach Internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.

Die Rechtslage schützt auch in diesen Ländern nicht vor Schikanen der dortigen Polizei- und Ordnungskräfte.

Quelle: Deuvet.de

Take care! Markus :hut:

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