Frage wegen kennzeichen - Seite 1

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  • | 29.03.2005 16:00

Hallo.
Ich habe mein Kennzeichen unter die Stossstange geschraubt. Es hängt jetzt an der linken Seite. Jetzt hat mich 2x die Polizei angehalten und gesagt, dass das nicht erlaubt ist. Laut TÜV und Dekra Osnabrück ist es aber erlaubt, wenn die mindesthöhe von 20 cm eingehalten ist und das passt bei mir noch locker !
Ich möchte das Kennzeichen aber nicht wieder umschrauben, weil ich jetzt alle Löcher geschlossen hab !!

Was kann ich da nun tun ?? Der Polizeibeamte meinte, wenn er mich jetzt nen 3. mal erwischt bekomme ich ne anzeige wegen vorsätzlichkeit und ne geldstrafe von 100 € und das will ich nicht !!

Hier ein Bild
[img]http://www.tuning-devils.de/projekte/timsbulli/big/timsbulli_013.JPG[/img]


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  • | 29.03.2005 16:02

würd mir da ne beschinigung vom tüv holen das das ok is und den grünen das mal zeigen. dann können die ja eigentlich dazu nix sagen.

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  • | 29.03.2005 16:07

Das Problem ist, der TÜV will mir das nicht ausstellen. Der meinte nur zu mir: Lass es drauf ankommen und wenn sie dich wieder anhalten, dann soll der dir mal zeigen, wo das steht, aber das wollte ich eigentlich nicht !!


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  • | 29.03.2005 16:10

dann versuch doch die beim tüv mal zu belabern. is doch für die kein prob dir das zu beschinigen. andererseits wenn du es drauf ankommen lässt und dir dann nen gutachten gebn lässt musste ja auch nix zahlen bzw. du kriegst dein geld wieder wenn du scho gezahlt hast. aba ich würd die da beim tüv belabern. mehr als komplett ablehnen können die es ja net.


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  • | 29.03.2005 16:14

@Golffreak

Das is okay so...hatte das bei meienm Golf auch vor bin aber leida net mehr zu gekommen ;) würd an deiner stelle mir des vom Tüv schriftlich geben lassn! Z.b.: bei alfa is des serienmäßig! und in der STVZO steht auch nicht drinne das das nr schild in der mitte sein muss...es steht nur das es von vorne gut lesbar angebracht sein muss und diese 20cm regel :D

MFG AKone


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  • | 29.03.2005 16:22

Wenn das so ok ist, besorg Dir den Parapgraphen wo drin steht unter welchen Bedingungen ein Kennzeichen montiert sein muss.

Ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

Oder einfach drauf ankommen lassen. Denn Fakt ist, Du kannst nur für etwas bestraft werden was auch strafbar ist. Egal was die Polizei Dir in der Kontrolle sagt. Und wenn die Sachlage klar ist, kannst es ja ruhig drauf ankommen lassen.


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  • | 29.03.2005 16:22

So ein ähnliche Problem hatte ich auch schonmal. Da hat der nette Herr vom TÜV mir das acuh glatt kostenlos eingetragen und meinte selber, das die Beamten das manchmal eng sehen, obwohl es da eigentlich keine Handhabe gäbe.


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  • | 29.03.2005 16:26

Aber da gibts noch irgendeine in einem bestimmten Winkel zur Fahrzeugachse ablesbare sein muss. das wurde hier auch schon mal diskutiert. Ich suche es mal.

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  • | 29.03.2005 16:29

@ Golffreak:
Kenne Dein Problem! Ist mir auch schon mehrfach passiert,da auch ich mein vorderes Kennzeichen links angebracht habe.Hatte deswegen sogar schon eine längere Diskussion mit der Zulassungsstelle.
Beruf Dich auf § 60 (2) StVZo: Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht unter 200mm über der Fahrbahn liegen.Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fzg in einem Winkelbereich von 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Zur Neigung vorderer Kennzeichen ist festzustellen: Für vordere Kennzeichen bestehen keine nationale Vorschriften über die Neigung.
Seitdem ein netter Sachverständiger bereit war,mir das in Form einer Eintragung zu bestätigen, gibt`s deswegen auch keine Diskussionen mehr bei einer Kontrolle durch die Behörden.

Take care! Markus :hut:

Das Problem bei der Polizei ist,das da so richtig ,keiner ne Ahnung hat
Die haben doch tatsächlich mal meine Freundin mit ihrem Escort angehalten
und gefragt ob die Radkappen auch eingetragen wären und das sind sogar
orginale mit Ford schriftzug.:rolleyes:

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  • | 29.03.2005 16:43

@ Stefan_BMW318i
Ich würde das so nicht Unterschreiben:
Jeder Beamte hat irgendwo auch sein ,,Spezialgebiet".Und bei den stetigen Neuerungen im Kraftfahrzeugwesen kann es schon mal vorkommen das nicht jeder Beamte genau Bescheid weiss,was erlaubt/ oder genehmigungspflichtig ist und was nicht.Ich finde da kann man keinem einen Vorwurf machen.Die Jungs und Mädels unserer Polizei machen auch nur Ihren Job.

Take care! Markus :hut:


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  • | 29.03.2005 17:09

Kannste nicht einfach den Halter fürs Kennzeichen so umdrehen, dass der oberhalb der Stoßstange rausguckt?

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  • | 29.03.2005 17:17

Ich seh da ehrlich gesagt auch kein Problem...
Habe den § 60 StVZO und die Erläuterungen gerade ausgiebig studiert...Nix.
§ 24 StVG kommt auch nicht in Frage, da die Erkennbarkeit nicht beeiträchtigt wird.
Lass es mal drauf an kommen und halt mich auf dem laufenden. Ich schreib Dir ggfs. was dazu (in eine evtl. Anhörung).


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  • | 29.03.2005 18:37

Du solltest halt mal genau überprüfen, ob du mit der Sichtbarkeit aus dreißig Grad hinkommst. Da sehe ich Schwierigkeiten, zumal es auch noch ein wenig zur Außenseite geneigt ist. Entscheidend dabei ist, dass es keine wirkliche Einschränkung der Lesbarkeit gibt. Es reicht nicht aus, dass es "gerade noch" halbwegs lesbar ist.

Beim Alfa ist das im Typgenehmigungsverfahren gesondert geprüft und Teil der Betriebserlaubnis. Das kann man nicht so pauschal auf andere Fahrzeuge übertragen. Ich selbst würde dir das auch nicht bestätigen, da es ja keine technische Notwendigkeit (wie beim z.B. beim Alfa) gibt.


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  • | 29.03.2005 18:42

zur not setzte das linke loch nen stück nach hinten das es grade is bzw. fast im 90° winkel zur achse steht und gut is die sache. und viel anders siehts auch net aus.

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