Frage wegen kennzeichen - Seite 3

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  • | 10.10.2007 14:36

also aufs dach bauen is wohl nicht... :( dankeschön


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    Radkappenfetischist


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  • | 10.10.2007 19:40

Zitat:
Zitat von Frank309
§10 FZV verweist auf die Richtlinie 70/222/EWG, welche besagt, dass...
Zitat:
- Die Mitte des Kennzeichens ...
- Der linke Rand des Kennzeichens ...
- Das Kennzeichen muss senkrecht ...
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen ...
- Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. ...
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 15°
Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)
Hast du das irgendwo her kopiert ?

Es ist nirgens explizit vom hinteren Kennzeichen die Rede. Somit ist es ja wohl für vorn und hinten geltend.
Heißt: Auch das vordere Kennzeichen muß 30 cm über der Fahrbahn liegen ?!?!?!


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    Abgasjunkie


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  • | 10.10.2007 21:00

Hi,

das hab ich wenn ich mich recht entsinne von nem bekannten aaS aus nem Forum erhalten.

§10 Abs. (6)
Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie
70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen
Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG
Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,

Der gilt für hinten.

Für vorn gilt Abs. (7)
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die
Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der
Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad
beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Ich hoffe der Link funzt: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ..rv.do?uri=CELEX:31970L0222:DE:HTML


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    Radkappenfetischist


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  • | 10.10.2007 21:27

DANKE :applaus:

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