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also aufs dach bauen is wohl nicht... dankeschön |
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Zitat: Zitat von Frank309 §10 FZV verweist auf die Richtlinie 70/222/EWG, welche besagt, dass...Zitat: Hast du das irgendwo her kopiert ?- Die Mitte des Kennzeichens ... - Der linke Rand des Kennzeichens ... - Das Kennzeichen muss senkrecht ... - Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen ... - Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. ... - Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden: Seitlich : jeweils 30° rechts und links Nach oben : 15° Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt) Es ist nirgens explizit vom hinteren Kennzeichen die Rede. Somit ist es ja wohl für vorn und hinten geltend. Heißt: Auch das vordere Kennzeichen muß 30 cm über der Fahrbahn liegen ?!?!?! |
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Hi, |
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DANKE |
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