Definition Illegales Rennen - Seite 1

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  • | 20.01.2005 18:45

Vw-Vorschrift zum § 29 StVO:

Zitat:
Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.
Außerdem gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm:
Zitat:
Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.
Dank an Nightwish
Quelle: http://www.pagenstecher.de/showtopi..genum=1#2225305

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  • | 08.04.2005 08:03

Sehr gut das jemand das Thema mal anspricht. Habe vor 2 Jahren 3 Punkte kassiert in Bielefeld.

Bin mit meinem PKW auf der Herforder Str ortsauswärts gefahren mit ca. 80Kmh. Ein zweiter Fahrer mit einem Honda CRX war schon die ganze zeit hinter mir. Dieser schaltete dann einen Gang runter und überholte mich mit Vollgas.
Ich habe keinerlei Anstalten gemacht und mich überholen lassen weil ichs lächerlich fand wie der Honda Fahrer sich verhielt.

An der nächsten ampen stadt eine Polizeistreife ,die zuerst den Honda Fahrer und dann mich anhielt.

Vorwuf : Illegales Rennen und gefährlicher eingriff in den Verkehr.

Die Beamten liessen sich natürlich nichts erklären.

Ich habe natürlich sofort einspruch eingelegt und eine Ladung vom Amtsgericht Bielefeld bekommen.

Auch die Richterin schenkte mir keinen glauben und so blieb es bei 3 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.


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  • | 08.04.2005 08:32

lol rennen mit 80? warum bilden die die grünschnäbel nicht mal ordentlich aus da oben?


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  • | 08.04.2005 09:11

@ CruisinDeluxe
In dem o.g. Text steht nichts von tatsächlicher Geschwindigkeit.

Laut diesen Urteilssprüchen könnte es schon als "Rennen" defeniert werden,
wenn man an der Ampel steht und sehen will, wer als erster die "50" meinetwegen auch 60 KmH erreicht hat.

Wenn also die Rennleitung meint, Fahrer A und Fahrer B hätten sich ein "Rennen"
geliefert, dann muss das erstmal wiederlegt werden.

Jetzt die Frage an unsere Gesetzeshüter!

Wenn 2 Polizeibeamte beaupten, ich wäre z.B. bei Rot gefahren,

wieviel zivile Gegenzeugen bräuchte man, um die Polizeibeamten unglaubwürdig
erscheinen zu lassen, bez. das sich die Aussagen, "Aussage gegen Aussage" aufheben?
Hab mal gehört, das ein Polizeibeamter die Aussagekraft von 4 zivilen Personen hat.


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  • | 08.04.2005 09:38

bestimmt 20 oder so hihi
denke mal das kommt ganz auf den richter an.


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  • | 08.04.2005 09:59

tja was lässt dich auch überholen,wärst drann geblieben hät es die selbe strafe gegeben,jetzt hast noch das man dir nachsagt das deine kiste nichts taugt:D


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  • | 08.04.2005 10:07

cp hat recht,

ihr wart zu langsam und grünweiss hat euch eingehohlt :D


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  • | 08.04.2005 10:38

@cheerio
Für ein Rennen ist die Gesamtsituation entscheidend, nicht die Geschwindigkeit. Polizeibeamte sind gut ausgebildet und wissen das daher, im Gegensatz zu dir =)

@Quattrorambo
Grundsätzlich ist ein Zeuge ein Zeuge. D.h. ein Polizeibeamter wiegt nicht mehr, als ein "normaler Zeuge". In der Praxis mag das vielleicht anders aussehen, aber Zahlenwerte gibt es nicht. Ein Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.


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  • | 08.04.2005 11:58

Zitat:
Zitat von Nightwish
@cheerio
Für ein Rennen ist die Gesamtsituation entscheidend, nicht die Geschwindigkeit. Polizeibeamte sind gut ausgebildet und wissen das daher, im Gegensatz zu dir =)
d.h. immer wenn ich kräftiger beschleunige als normal (ohne zu schnell zu sein) und zufällig neben mir eienr ist der auch aufs gas tritt kann ich meinen lappen los sein weil irgendein polizist meint ich fahre nen rennen??

sorry aber dann sollte mal was an dem gesetzestext geändert werden...


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  • | 08.04.2005 12:35

Natürlich nicht. Es geht wie gesagt um die Gesamtsituation und das ganze ist rechtlich kompliziert. Deshalb haben sich schon öfter OLGs damit beschäftigt.

Ich nehme jetzt einfach mal dein Beispiel. Zwei Autos stehen an der Ampel, es wird grün, beide beschleunigen sehr stark. Erlaubt sind 50 km/h.

1. Beide beschleunigen nur bis 50 oder 60 km/h.
2. Beide beschleunigen bis 80, 90 km/h und darüber hinaus.
3. Beide halten sich in etwa an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, wiederholen das aber an jeder Ampel und schauen ständig zum anderen rüber.
4. Beide stehen an der Ampel und spielen provozierend mit dem Gas. Einer rast los, der andere fährt ganz gemütlich an.

Jeden dieser wahllos herausgesuchten Beispielfälle würde ich anders bewerten. Es sind jeweils andere Gesamtumstände.

Polizeibeamte nehmen die Fakten und ihren persönlichen Eindruck der Situation zum Anlass, einzuschreiten oder es zu lassen. Die Beweisführung liegt bei der Polizei und der Bußgeldstelle. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen und ein Gericht anrufen. Ich persönlich habe auch kein Problem damit, wenn ein Richter mir erklärt, dass ich etwas falsch bewertet habe. Ich bin ein Mensch, das sehr gerne, als solcher aber nicht fehlerfrei. Manchmal kommen dort auch Fakten auf den Tisch, die ich vor Ort noch gar nicht kannte. So ist das nunmal.

Auf der einen Seite gibt es immer die sichtbaren Umstände, wie Fahrverhalten, Geschwindigkeit, etc.

Auf der anderen die subjektive Seite der Fahrer - die kann man nicht von außen ablesen. Es spielt aber keine Rolle, ob die Fahrer sich bewusst sind, dass sie ein Rennen fahren oder nicht. So ist ein "Kräftemessen" nach einem Ampelstart, bei dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wird, sicherlich schon ein Rennen. Auch wenn die Fahrer das so nicht empfinden.

In einem anderen Thread gab es vor kurzem die Aussage, 80 km/h wären nur ein wenig mehr als 50 km/h. Du schreibst auch, dass es bei 80 km/h noch kein Rennen sein könnte. Und so denken wahrscheinlich viele.
Als Polizeibeamter (was nicht bedeutet, dass ich mich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte) denke ich jedoch, dass 80 km/h 60% schneller sind, als erlaubt, und dass sich bei 80 km/h der Bremsweg verdoppelt. Und egal, ob das alle tun oder nicht - es ist einfach so.


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  • | 09.04.2005 10:37

Hmm für 80 innerorts sind doch 3 punkte und nen Fahrverbot fürn monat fällig,nja hast halt glück gehabt das die nich auch gelasert haben.


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  • | 09.04.2005 23:23

das legen die sich schon so zurecht das ihr ein rennen gefahren seit,war wegen solchen sachen schon öfter vor gericht!!!
fragt mal cent hier aus dem forum der war auch 2 mal dabei gewesen!!!
gruss
sven

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  • | 10.04.2005 15:06

Zitat:
Zitat von Quattrorambo
Jetzt die Frage an unsere Gesetzeshüter!

Wenn 2 Polizeibeamte beaupten, ich wäre z.B. bei Rot gefahren,

wieviel zivile Gegenzeugen bräuchte man, um die Polizeibeamten unglaubwürdig
erscheinen zu lassen, bez. das sich die Aussagen, "Aussage gegen Aussage" aufheben?
Hab mal gehört, das ein Polizeibeamter die Aussagekraft von 4 zivilen Personen hat.
Das ist Unsinn, ich habe vor Gericht den gleichen Stellenwert wie ein "Normaler" Zeuge.
Handelt es sich bei den Zeugen um solche, die in Deinem Fahrzeug gesessen haben, sind sie für den Richter i.d.R. unglaubwürdiger, da der Richter annehmen wird, sie wollen Dir einen gefallen tun oder Dich schützen.
Denn welchen Grund sollte die Polizei haben, Dir etwas anzuhängen, das Du nicht getan hast?
Bei unabhängigen Zeugen, die in keinem Verhältnis zu Dir stehen, sieht die Sache anders aus.


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  • | 10.04.2005 16:17

Zitat:
Zitat von McClane
welchen Grund sollte die Polizei haben, Dir etwas anzuhängen, das Du nicht getan hast?
Na Gründe könnte es genug geben, wenn man z.B ihm die Frau/Freundin ausgespannt hat :D
Nee im Ernst, es kann nun wirklich vorkommen, das Polizist Meier Mustermann (name geändert ;-) eine Situation falsch einschätzt, oder aus seiner Sicht vielleicht rein subjetiv gesehen felsenfest überzeugt aussagt, das er ein "Rennen" gehsen hat.
Oder kurz um, er Übertreibt die Sache, weil er den Typen nicht leiden kann.
Ich habe mir sagen lassen, das einem Polizisten viel ehr glauben geschenkt wird als einem, sagen wir mal 0815 Fahranfänger ;)
---------
wenn jetzt wieder Kritik kommt gehe ich mal schnell vorsichtshalber aus der Schussrichtung :race:


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  • | 11.04.2005 17:51

ich hatte auch mal so ein Problem bin noch in meinem alten Kadett E (Gott sei ihm selig) von ner Party weggefahren, mein Problem war das mein Auspuff nach Krümmer durchgegammelt war ( war erst lauter, und auf dem Hinweg fast abgefallen) so ich starte mein Auto und sehe schon von weiten die grünen Sheriffs um nicht aufzufallen beschleunige ich ensprechend langsam natürlich. Aber was passiert ich werde rausgezogen, der polizist meinte nur warum ich so Rase, ich habe doch Leute hintendrin und müsste doch deshalb Rücksicht nehmen, ich muss dazu sagen das ich höchstens 40 Kmh daufhatte wo 70 erlaubt waren,der Motor lief die ganze Zeit während er meine Papiere kontrollierte. Das komische war er hat es nicht gemerkt das meine Auspuffanlage angerissen war noch habe ich nichts bekommen wegen des RASEN mit 40Kmh,ich sollte nur vorsichtig fahren weil den netten Mädels es waren zwei:D ja nichts passieren sollte. Ich habe mich nur gewundert war aber froh das ich kein Ärger bekommen habe, aber wo der Sheriff seine Ohren hatte frag ich mich bis heute :D:D:D

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