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Vw-Vorschrift zum § 29 StVO: Zitat: Außerdem gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm:Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an. Zitat: Dank an NightwishNach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt. Quelle: http://www.pagenstecher.de/showtopi..genum=1#2225305 |
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lol rennen mit 80? warum bilden die die grünschnäbel nicht mal ordentlich aus da oben? |
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@ CruisinDeluxe |
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bestimmt 20 oder so hihi |
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tja was lässt dich auch überholen,wärst drann geblieben hät es die selbe strafe gegeben,jetzt hast noch das man dir nachsagt das deine kiste nichts taugt |
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cp hat recht, |
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@cheerio |
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Zitat: d.h. immer wenn ich kräftiger beschleunige als normal (ohne zu schnell zu sein) und zufällig neben mir eienr ist der auch aufs gas tritt kann ich meinen lappen los sein weil irgendein polizist meint ich fahre nen rennen??Zitat von Nightwish @cheerioFür ein Rennen ist die Gesamtsituation entscheidend, nicht die Geschwindigkeit. Polizeibeamte sind gut ausgebildet und wissen das daher, im Gegensatz zu dir sorry aber dann sollte mal was an dem gesetzestext geändert werden... |
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Natürlich nicht. Es geht wie gesagt um die Gesamtsituation und das ganze ist rechtlich kompliziert. Deshalb haben sich schon öfter OLGs damit beschäftigt. |
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Hmm für 80 innerorts sind doch 3 punkte und nen Fahrverbot fürn monat fällig,nja hast halt glück gehabt das die nich auch gelasert haben. |
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das legen die sich schon so zurecht das ihr ein rennen gefahren seit,war wegen solchen sachen schon öfter vor gericht!!! |
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Zitat: Das ist Unsinn, ich habe vor Gericht den gleichen Stellenwert wie ein "Normaler" Zeuge. Zitat von Quattrorambo Jetzt die Frage an unsere Gesetzeshüter!Wenn 2 Polizeibeamte beaupten, ich wäre z.B. bei Rot gefahren, wieviel zivile Gegenzeugen bräuchte man, um die Polizeibeamten unglaubwürdig erscheinen zu lassen, bez. das sich die Aussagen, "Aussage gegen Aussage" aufheben? Hab mal gehört, das ein Polizeibeamter die Aussagekraft von 4 zivilen Personen hat. Handelt es sich bei den Zeugen um solche, die in Deinem Fahrzeug gesessen haben, sind sie für den Richter i.d.R. unglaubwürdiger, da der Richter annehmen wird, sie wollen Dir einen gefallen tun oder Dich schützen. Denn welchen Grund sollte die Polizei haben, Dir etwas anzuhängen, das Du nicht getan hast? Bei unabhängigen Zeugen, die in keinem Verhältnis zu Dir stehen, sieht die Sache anders aus. |
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Zitat: Na Gründe könnte es genug geben, wenn man z.B ihm die Frau/Freundin ausgespannt hat Zitat von McClane welchen Grund sollte die Polizei haben, Dir etwas anzuhängen, das Du nicht getan hast?Nee im Ernst, es kann nun wirklich vorkommen, das Polizist Meier Mustermann (name geändert ;-) eine Situation falsch einschätzt, oder aus seiner Sicht vielleicht rein subjetiv gesehen felsenfest überzeugt aussagt, das er ein "Rennen" gehsen hat. Oder kurz um, er Übertreibt die Sache, weil er den Typen nicht leiden kann. Ich habe mir sagen lassen, das einem Polizisten viel ehr glauben geschenkt wird als einem, sagen wir mal 0815 Fahranfänger --------- wenn jetzt wieder Kritik kommt gehe ich mal schnell vorsichtshalber aus der Schussrichtung |
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ich hatte auch mal so ein Problem bin noch in meinem alten Kadett E (Gott sei ihm selig) von ner Party weggefahren, mein Problem war das mein Auspuff nach Krümmer durchgegammelt war ( war erst lauter, und auf dem Hinweg fast abgefallen) so ich starte mein Auto und sehe schon von weiten die grünen Sheriffs um nicht aufzufallen beschleunige ich ensprechend langsam natürlich. Aber was passiert ich werde rausgezogen, der polizist meinte nur warum ich so Rase, ich habe doch Leute hintendrin und müsste doch deshalb Rücksicht nehmen, ich muss dazu sagen das ich höchstens 40 Kmh daufhatte wo 70 erlaubt waren,der Motor lief die ganze Zeit während er meine Papiere kontrollierte. Das komische war er hat es nicht gemerkt das meine Auspuffanlage angerissen war noch habe ich nichts bekommen wegen des RASEN mit 40Kmh,ich sollte nur vorsichtig fahren weil den netten Mädels es waren zwei ja nichts passieren sollte. Ich habe mich nur gewundert war aber froh das ich kein Ärger bekommen habe, aber wo der Sheriff seine Ohren hatte frag ich mich bis heute |
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