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Es kommt nicht nur auf die Farben an, sondern auch auf die Anzahl der Leuchten und ihre Positionen am Fahrzeug. |
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@nightwish + walpurgis: |
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Das bin ich gewohnt |
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Selbst nach dem Blick in die StVZO haben aber viele Leute die Gabe, jedes Wort so auszulegen, das es denen ins Gemüt passt. |
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Bei euch ist es ja auch ein ganz schön heftiges Pflaster ... Ich hab da mal ne "nette" Polizeiaktion auf dem Ring in DO miterlebt ... schlimmer ist es hier am Car-Freitag auch nicht !! |
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Zitat: Ist sowas rechtens?? @Nightwish & WalpurgisZitat von Mr. Tuning Bei uns im Kreis Unna haben sie schonwieder die Regeln für getunte Fahrzeuge verschärft. Es erlischt nun sofort die KOMPLETTE BE, wenn nur etwas nicht eingetragen ist, egal ob das dramatisch ist, oder nur ne Kleinigkeit.Die können dir doch nicht das KFZ stillegen, wenn du z.b. Pedale ohne ABE hast... |
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bei den truckern ist ja z.bsp die lichterkette im cokpit erlaubt weil der truck so hoch ist und deswegen die anderen verkehrsteilnehmer nicht gemblendet werden. aber eigentlich wird man ja trotzdem abgelenkt, oder? |
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Zitat: Da wurden sicher keine Regeln verschärft. Die StVZO ist Bundesrecht. Daran können und dürfen die Kreise nichts ändern. Es kann lediglich sein, dass die Verstöße intensiver und strenger verfolgt werden, d.h., wo bisher Augen zugedrückt wurden, schaut man nun genauer hin und legt die Vorschriften enger aus.Mr. Tuning postete: Bei uns im Kreis Unna haben sie schonwieder die Regeln für getunte Fahrzeuge verschärft. Es erlischt nun sofort die KOMPLETTE BE, wenn nur etwas nicht eingetragen ist, egal ob das dramatisch ist, oder nur ne Kleinigkeit. Nur weil etwas nicht eingetragen ist, erlischt nicht automatisch auch die BE. Es gibt aber die häufigen Fälle, in denen Auflagen aus den Teilegenehmigungen nicht beachtet oder in denen vorgeschriebene Änderungsabnahmen nicht durchgeführt wurden. In beiden Fällen erlischt dann strenggenommen die BE - und zwar tatsächlich die BE des gesamten Fahrzeuges (§ 19 III StVZO). Da kann es durchaus auch um Kleinigkeiten gehen - je nachdem wie streng man die Regeln auslegt. Hier gab es dazu schon einen Hinweis Ob das immer auch gleich eine Stillegung rechtfertigt wage ich zu bezeifeln, denn ein Erlöschen der BE muss nicht zwangsläufig eine Stillegung zur Folge haben. Auch da handeln Straßenverkehrsämter und Polizei regional ganz unterschiedlich. Edit:@Streetracer Die ist nicht erlaubt. Es geht primär nicht um die Blendung, sondern um das veränderte Signalbild. |
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Tja, leider ist die StVZO/ StVO geändert. Zumidnest LKW und Lieferwagen dürfen reflektierende Werbung tragen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Konturmarkierung, geprüfte Folien, etc). |
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Auch da wurde lange nichts geändert. Die Möglichkeit bestimmte Fahrzeuge mit Konturmarkierungen (inklusive bunter Werbung) zu versehen, gibt es schon eine ganze Weile. Aber nur retroreflektierend, nicht selbstleuchtend. Nachzulesen im § 53 X StVZO. |
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Naja Dortmund Unna und Hamm, gehören glaub ich zu den schärfsten Kontrollierten Gebieten in Deutschland Also Polizisten, die sich immer genr noch mal ein Sternchen dazuverdienen, wenn sie ein Auto aufgreifen, wo was nicht eingetragen ist oder so! |
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Wieviele kontrollierte Fahrzeuge brauch man denn für ein Sternchen? |
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500 PKW pro Stern |
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aber mal zugegeben, wenn man den linien-bus nachts mit fernlicht anstrahlt sieht der aus als sei der ein dursichtig-reflektierendes rechteck, fette sache hehehehehehe |
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@ walpurgis: Kann man bei sowas ( LED´s an den Wischdüsen, Unterbodenbeleuchtung etc. ) in der Probezeit seinen Führerschein verlieren??? |
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