Selbstleuchtende Folie? - Seite 2

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  • | 12.01.2005 13:58

Es kommt nicht nur auf die Farben an, sondern auch auf die Anzahl der Leuchten und ihre Positionen am Fahrzeug.

Ein Pkw leuchtet vorne zweimal weiß - einmal rechts und einmal links. Das ist das Signalbild (zusätzlich sind natürlich weitere Leuchten erlaubt - Fernlicht, Nebelscheinwerfer).

Einmal rechts, einmal links und einmal langgezogen mittig ist ein ganz anderes Bild.


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  • | 13.02.2005 13:03

@nightwish + walpurgis:

http://board.peugeotforum.net/phpBB..pic.php?t=58276

manche leute glauben euch nicht so ganz :D


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  • | 13.02.2005 13:26

Das bin ich gewohnt ;)

Dabei könnte ein kurzer Blick in die StVZO soviel Klarheit verschaffen....:rolleyes:


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  • | 15.02.2005 12:25

Selbst nach dem Blick in die StVZO haben aber viele Leute die Gabe, jedes Wort so auszulegen, das es denen ins Gemüt passt.

Aber so richtig in diesem Thema bedarf ja eh eines jahrelangen Studiums der Paragraphen..

Klar ist, unsichere Sachen (tüv-bezogen) würde ich eher nicht anbauen. Bei uns im Kreis Unna haben sie schonwieder die Regeln für getunte Fahrzeuge verschärft. Es erlischt nun sofort die KOMPLETTE BE, wenn nur etwas nicht eingetragen ist, egal ob das dramatisch ist, oder nur ne Kleinigkeit.

So nen Fu.. Man kann einem auch den ganzen Spass nehmen :heul:


:heul:

Bei euch ist es ja auch ein ganz schön heftiges Pflaster ... Ich hab da mal ne "nette" Polizeiaktion auf dem Ring in DO miterlebt ... schlimmer ist es hier am Car-Freitag auch nicht !!


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  • | 15.02.2005 12:39

Zitat:
Zitat von Mr. Tuning
Bei uns im Kreis Unna haben sie schonwieder die Regeln für getunte Fahrzeuge verschärft. Es erlischt nun sofort die KOMPLETTE BE, wenn nur etwas nicht eingetragen ist, egal ob das dramatisch ist, oder nur ne Kleinigkeit.
Ist sowas rechtens?? @Nightwish & Walpurgis
Die können dir doch nicht das KFZ stillegen, wenn du z.b. Pedale ohne ABE hast...


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  • | 15.02.2005 13:33

bei den truckern ist ja z.bsp die lichterkette im cokpit erlaubt weil der truck so hoch ist und deswegen die anderen verkehrsteilnehmer nicht gemblendet werden. aber eigentlich wird man ja trotzdem abgelenkt, oder?


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  • | 15.02.2005 13:55

Zitat:
Mr. Tuning postete:
Bei uns im Kreis Unna haben sie schonwieder die Regeln für getunte Fahrzeuge verschärft. Es erlischt nun sofort die KOMPLETTE BE, wenn nur etwas nicht eingetragen ist, egal ob das dramatisch ist, oder nur ne Kleinigkeit.
Da wurden sicher keine Regeln verschärft. Die StVZO ist Bundesrecht. Daran können und dürfen die Kreise nichts ändern. Es kann lediglich sein, dass die Verstöße intensiver und strenger verfolgt werden, d.h., wo bisher Augen zugedrückt wurden, schaut man nun genauer hin und legt die Vorschriften enger aus.

Nur weil etwas nicht eingetragen ist, erlischt nicht automatisch auch die BE.
Es gibt aber die häufigen Fälle, in denen Auflagen aus den Teilegenehmigungen nicht beachtet oder in denen vorgeschriebene Änderungsabnahmen nicht durchgeführt wurden. In beiden Fällen erlischt dann strenggenommen die BE - und zwar tatsächlich die BE des gesamten Fahrzeuges (§ 19 III StVZO).
Da kann es durchaus auch um Kleinigkeiten gehen - je nachdem wie streng man die Regeln auslegt.

Hier gab es dazu schon einen Hinweis

Ob das immer auch gleich eine Stillegung rechtfertigt wage ich zu bezeifeln, denn ein Erlöschen der BE muss nicht zwangsläufig eine Stillegung zur Folge haben. Auch da handeln Straßenverkehrsämter und Polizei regional ganz unterschiedlich.


Edit:@Streetracer
Die ist nicht erlaubt.
Es geht primär nicht um die Blendung, sondern um das veränderte Signalbild.


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  • | 18.10.2005 13:58

Tja, leider ist die StVZO/ StVO geändert. Zumidnest LKW und Lieferwagen dürfen reflektierende Werbung tragen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden (Konturmarkierung, geprüfte Folien, etc).

Guggst Du auch hier.
:staunen:


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  • | 18.10.2005 17:01

Auch da wurde lange nichts geändert. Die Möglichkeit bestimmte Fahrzeuge mit Konturmarkierungen (inklusive bunter Werbung) zu versehen, gibt es schon eine ganze Weile. Aber nur retroreflektierend, nicht selbstleuchtend. Nachzulesen im § 53 X StVZO.


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  • | 18.10.2005 17:04

Naja Dortmund Unna und Hamm, gehören glaub ich zu den schärfsten Kontrollierten Gebieten in Deutschland:oah: Also Polizisten, die sich immer genr noch mal ein Sternchen dazuverdienen, wenn sie ein Auto aufgreifen, wo was nicht eingetragen ist oder so!


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  • | 18.10.2005 17:11

Wieviele kontrollierte Fahrzeuge brauch man denn für ein Sternchen? :rolleyes:


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  • | 18.10.2005 17:36

500 PKW pro Stern ;)
Also ranhalten, ähm anhalten=)


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  • | 18.10.2005 20:07

aber mal zugegeben, wenn man den linien-bus nachts mit fernlicht anstrahlt sieht der aus als sei der ein dursichtig-reflektierendes rechteck, fette sache hehehehehehe :D:D

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  • | 18.10.2005 21:45

@ walpurgis: Kann man bei sowas ( LED´s an den Wischdüsen, Unterbodenbeleuchtung etc. ) in der Probezeit seinen Führerschein verlieren???
:frage:

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