Selbstleuchtende Folie? - Seite 1

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  • | 11.01.2005 16:11

Also als wir letztens in der Dämmerung vor meinem Wagen standen ist uns aufgefallen das das Blau der Tribals wenns noch nicht ganz dunkel ist, aussieht als wenn es leuchtet.

Jetzt hab ich mal ne Frage: Es gab ja früher diese Phosphoriszierenden Aufkleber (die sich bei Licht aufladen und dann im Dunkeln leuchten). Da haben wir uns dann mal gefragt wie das aussiehtmit TÜV wenn man sich Tribals aus so nem Zeug kleben würde, denn:
Man darf ja sein Auto bekleben wie man lustig ist (ausser Rettungswagenfarben), darf aber Beleuchtungstechnisch nur geringfügig was ändern (Nebelscheinwerfer, Posileuchten). Da diese Folien aber ja von selbst leuchten habe ich ja keinen Einfluss darauf. Wie sieht das rechtlich aus? Jetzt kommt nicht mit: Is doch albern, bla blub. Mir gehts um das rechtliche. Machen würd ich das auch nicht.

Hoffe Walpurgis liest das und kann was zu schreiben.


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  • | 11.01.2005 17:02

Eine interessante Frage.

Der § 49a StVZO meint dazu u.a.:

Zitat:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Selbstleuchtende Aufkleber fallen sicherlich unter diese "Leuchtstoffe". Leuchtende Tribals werden bei den zulässigen lichttechnischen Einrichtungen allerdings nicht erwähnt. Damit sind sie unzulässig.

Letztendlich käme es auf den Einzelfall (z.B. Leuchtstärke) an, welche Folgen daraus resultieren können.


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  • | 11.01.2005 18:04

mhhh....

Und was ist dann mit den LKW Werbungen, die komplett Leuchten, wenn man sie Nachts anstrahlt???
Die wären dann ja auch illegal, oder??

die Folie würde sich auch noch besser zum "aufkleben" aufs Auto eignen... ;)


mfG


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  • | 11.01.2005 18:26

Sobald davon eine Leuchtwirkung ausgeht (auch eine passive wie bei Reflektoren) unterliegen sie den StVZO-Regeln, sind also nicht erlaubt. Was an Ladebordwänden usw. an LKW reflektierend leuchtet, sind Heckmarkierungstafeln und Konturmarkierungen (meist als Folie). Auch sie müssen den jeweiligen Vorschriften entsprechen und ein Genehmigungszeichen tragen.

Hintergrund ist übrigens nicht die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern das eindeutige Signalbild, anhand dessen man einspurige (Motorräder), zweispurige Fahrzeuge, Anhänger (dreieckige Reflektoren), Schienenfahrzeuge (Leuchten rechts und links und mittig oben) unterscheiden kann, sowohl von vorne (weißes Licht), von der Seite (gelbes Licht) oder von hinten (rotes Licht).


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  • | 12.01.2005 00:01

OK damit wäre das geklärt. Habe mir sowas auch schon gedacht. Danke nochmal!

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  • | 12.01.2005 09:41

hm komisch ich habe da auch mal son lkw gesehen der komplett reflektiert hat (also die gesammte seite mit der werbung drauf. sah richtig geil aus. war das also nicht erlaubt richtig?


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  • | 12.01.2005 09:47

Richtig!

Vorrausgesetzt, es handelte sich um ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung.

  • Kaufi
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  • | 12.01.2005 09:55

ja hatte nen deutsches kennzeichen. naja aber die truckerfahrer kümmern sich um sowas ja eh nicht wirklich (siehe tannenbaum und leuchtendes namensschild in der frontscheibe:D


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  • | 12.01.2005 11:29

Zitat:
naja aber die truckerfahrer kümmern sich um sowas ja eh nicht wirklich (siehe tannenbaum und leuchtendes namensschild in der frontscheibe
Ähnlich wie einige Tuning-Fans. Ich erinnere mich da an UBB, beleuchtete Waschdüsen, leuchtende VW-Schilder, blaue Standlicht-LEDs, seltsame Bremsleuchten, Lauflichter... =)


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  • | 12.01.2005 11:34

...grell helle Fußleuchten, lackierte Leuchten, abgebaute Blinker, fehlende Reflektoren, Neonröhren an A-, B- und C-Säulen... :heul:


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  • | 12.01.2005 11:39

Jo, da haben die Trucker und die Tuner wohl ne Menge gemeinsam.

Möt möt, möt ne möt.




:D


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  • | 12.01.2005 11:48

Dann hab ich mal ne Frage zu Thema leuchtende Freuden am PKW:

Wie sieht es aus, wenn ich die Tachobeleuchtung bzw, die Beleuchtung von Heizung und den Schalter ändere (bei mir von grün nach blau)?
Brauch ich eine Anzeige für das Fernlicht? Also im Tacho mein ich.

Brauch ich da ABE oder ist das verboten.

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Laute Rohre für Sicherheit - Sie hören mich kommen


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  • | 12.01.2005 12:05

Die Farbe deiner Armaturenbeleuchtung kannst du ändern, soviel du willst.

Für das Fernlicht ist "eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers" vorgeschrieben (§ 50 V StVZO)


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  • | 12.01.2005 12:39

die reflektionsstreifen an den lkws haben ein e-prüfzeichen eingearbeitet und müßten demnach nicht verboten sein. sieht auch echt schick aus...


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  • | 12.01.2005 13:23

Zitat:
Zitat von walpurgis

Hintergrund ist übrigens nicht die Blendung ...... unterscheiden kann, sowohl von vorne (weißes Licht), von der Seite (gelbes Licht) oder von hinten (rotes Licht).
Was passiert denn wenn ich mir jetzt ne Unterbodenbeleuchtung selber zusammenstelle :frage:

Vore: WEIßE RÖHRE
Hinten: ROTE RÖHRE
Seiten: GELBE (oder ORANGE) RÖHREN

Vom Signalbild her würde das doch stimmen, oder :frage:

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