Frontscheiben-Aufkleber neuerdings verboten??? - Seite 2

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  • | 20.07.2004 11:54

Tach auch. Meinereiner hat einen DTM BLendschutz Marke "Vodafone" als Sonnenkeil aufgeklebt. Dem Ding lag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei, welche im KFZ mitgeführt werden muss. Die Rennleitung wird nach Sichtung des Papieres sicher keine "Knibbelaktion" starten ansonsten ersetzen die mir die 19,99. Basta.


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  • | 20.07.2004 13:31

wie schon mehrfach erwähnt darf man sonnenblendstreifen am oberen ende der frontscheibe so anbringen, dass sie maximal 10% der frontscheibe verdecken. sollte jedoch auf fahrergröße angepasst sein, d.h. ein 2-meter-mensch sollte nicht die obersten 10 cm tiefschwarz tönen, dadurch wird das sichtfeld beeinträchtigt, und dass darf auch nicht sein...


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  • | 20.07.2004 14:48

Zitat:
Zitat von mikeSTGti
Tach auch. Meinereiner hat einen DTM BLendschutz Marke "Vodafone" als Sonnenkeil aufgeklebt. Dem Ding lag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei, welche im KFZ mitgeführt werden muss. Die Rennleitung wird nach Sichtung des Papieres sicher keine "Knibbelaktion" starten ansonsten ersetzen die mir die 19,99. Basta.
Außerdem Wenn du ein Gutachten hast können die dir sowieso nix...


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  • | 25.07.2006 19:42

wollt mal wissen ob ich das so behalten darf??


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  • | 25.07.2006 22:53

Also danach sollte das OK sein:

Zitat:
Zitat von walpurgis
kleiner 0,1m²
nicht mehr als 1/4 der Fläche verdeckt
Nicht bis an die Scheibenfassung
Ausreichendes Sichtfeld muss erhalten bleiben


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  • | 25.07.2006 23:06

spricht nix dagegen , der ist ja nicht mal in der nähe des sichtfeldes


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  • | 26.07.2006 01:02

Ach? Tatsächlich? Hast du die Definition des Sichtfeldes denn da?

Ich denk bei sowas immer an die "Ich-liege-im-Sitz-und-kann-grad-so-übers-Lenkrad-schauen" Fraktion.


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  • | 26.07.2006 01:27

mh denke auch das der bitch aufkleber in ordnung ist! achja wuste nicht das du auch hier bist Frank wie klein die welt auch ist!

mfg dj tob


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  • | 26.07.2006 04:03

also ich hatte Werbung von unserer Firma auf der Frontscheibe und da hat sich die Schnittlauchfraktion nie drüber aufgeregt!
Der Schriftzug ging sogar über den Keil.

(Schnittlauchfraktion = Bu****)
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EDIT: DerLange_313
Beleidigungen gegen die Polizei sind hier nicht erwünscht


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  • | 26.07.2006 09:28

Entschuldigung

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  • | 26.07.2006 11:48

soweit ich weiß darf die Folie auch nicht außen sein sondern muss innen sein.
Problem bei uns wissen das nicht alle grün-weißen die meisten sagen nix nur mal an der Grenze wurde ich und nen Kumpel drauf angesprochen aber der war sowieso komisch drauf.


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  • | 26.07.2006 12:03

was soll das bedeuten voon innen erlaubt von außen nicht,das glaube ich doch nicht:frage:


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  • | 26.07.2006 19:46

Ich auch nicht - ist doch so oder so eine Sichtbehinderung, ob außen oder innen. Wobei ich auch innen bevorzugen würde. Dadurch setzt man sie nicht äußerer Witterung oder den Scheibenwischern aus.


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  • | 26.07.2006 21:17

aber dafür ob iuch was sehe, macht es doch keinen unterschied ob innen oder ausen. also ich kanns mit jetzt so nich vorstellen.
Aber kann man sowas nich auch beim tüv oder so nachfragen ob man das darf oder nich. und wenn die sagen das das in ordnung ist, würde ich mir keine sorgen machen.
Also ich hatt nen minimalen steinschlag unter dem kein der zum sonnenschutz diehnt. und da haben die beim tüv schon nachgemessen ob der nich schon zu tief ist, und somit im sichtbereich währe. obwohl er beim nich genau hin schauen noch nicht einmal auffällt.


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  • | 09.05.2007 17:00

Also mich haben grad unsere netten grünen Freunde angehalten und mir ganz freundlich nahe gelegt meinen Frontscheibenaufkleber zu entfernen... und der ist außerhalb des relevanten Sichtfeldes und erfüllt zudem auch die "unter 0,1 qm schießmichtot Norm". Ich also hin zur DEKRA und zur KÜS und zum TÜV und allesamt mal gefragt ob die mir dazu was schreiben könnten.... Folgendes Ergebnis kam dann zum Vorschein... Es ist den Prüfstellen nicht getattet zu Teilen, die keine Nummer oder Teilegutachten haben, etwas zu schreiben.... Son Mist... Mal sehen was ich nu mach....

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