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Moin! |
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also soweit ich das weiß darf der aufkleber so weit runtergehen wie wenn die normalen sonneblenden gehen,also hab ich mal so gehört! |
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Zitat: Nee ich meine bis 10% der windschutzscheibe also zu groß wäre der auf keinen fall, ich hab 10 cm mal 1m und da hat noch nie ein grün weißer was gegen gesagt desswegen bin ich auch so verwundert...
Zitat von campino89 also soweit ich das weiß darf der aufkleber so weit runtergehen wie wenn die normalen sonneblenden gehen,also hab ich mal so gehört! |
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10%? da sist ja schon recht viel...das glaube ich irgendwie nicht! |
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Wenn das so wäre, dann dürften auch keine Sonnen-Keile inner Windschutzscheibe sein. |
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jupp, 10% der windschutzscheibe darf durch sonnenschutz verdeckt oder abgedunkelt sein, denke mal das gleiche gilt auch für aufkleber |
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Zitat: Jo Fakt ist nur die kamen dem entgegen,dann waren die hinter dem, haben den angehalten wegen dem aufkleber und er musste den schnell entfernen. so nun ist er vorne nackt. wieso auch immer. hab ich bis jetzt noch nie was von gehört. das soll aber angeblich schon seit langem verboten sein. Die Polizisten sagten das das jetzt wohl wieder in mode kommt.Zitat von Böser Matiz jupp, 10% der windschutzscheibe darf durch sonnenschutz verdeckt oder abgedunkelt sein, denke mal das gleiche gilt auch für aufkleber ![]() ![]() |
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hätten ihm den paragraphen zeigen sollen wo das drinne steht.... |
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ja problem ist nur wenn der das gefordert hätte, hätt er nachher (wenns doch stimmt) die 50€ zahlen müssen... darauf hatte der kein bock, das kann ich verstehen. |
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dafür gibts Rechtsschutz.... |
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Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten. |
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Hmm...... |
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Zitat: Wenn ich mich nicht irre, liegt Ring-Yeti doch mit seinem "Reklame Aufkleber" 1000x80 mm Aufkleber unter diesen 0,1 qm ?Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt Diese Lichttest-Aufkleber vom TÜV durften doch auch in die Windschutzscheibe. Mal schauen, was Walpurgis dazu sagen kann ![]() |
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Ist eigentlich schon alles gesagt. Wenndie Folie bzw. der Aufkleber nicht bauartgenehmigt ist, gelten die Regelungen |
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Jo alles klar, danke... wenn die mich mal anhalten sollten werde ich denen §23 mal vor die nase halten... Habs mir ausgedruckt und ins auto gelegt. demnach können die mir gar nix. |
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