Tüv Adresse für Nos oder Nx Eintragung??? - Seite 3

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  • | 16.10.2003 20:03

aber wenn wir das nicht eintragen müssten, dann brauchen wir doch auch keine leistungsprüfung....etc. fakt ist das man hier tierisch den A.... aufgerissen bekommt wenn mans hat.... also müssen wir es hier im brief haben.

...denn wer baut sich mit "nos" nur 20(!!)% mehrleistung ins auto?
wenn man z.b. ein 90 ps golf fährt bringt das ja nicht wirklich was.

und recht hatten auch andere leute hier---mit richtig mehrbums über lachgas muss schon "bissl":D was am motor gemacht werden...

MFG MAD


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  • | 16.10.2003 21:02

Ich bin auch immer noch der Meinung das NOS für nen Serienmotor einfach nicht gut ist.
Also ich würde es nicht einbauen mal abgesehen das es in meiner Probezeit wahrscheinlich nicht gut kommen würde :p


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  • | 17.10.2003 09:46

@MAD-Tuning
Die 20% wären ja auch nur für die Eintragung, nacher kannst Du ja wieder die grossen Düsen rein machen :D
Ist wie wenn Du einen Turbo- oder Kompressorumbau prüfen lässt, knapp 20% Mehrleistung und nach dem Prüfen den Ladedruck wieder rauf...

Wie gesagt, ich kenne nur die Situation in der Schweiz, aber die meisten Leute wissen auch hier nicht, dass es möglich ist, das System einzutragen.

Vermutlich kann die Firma Nextek (www.nextek.ch) weiterhelfen. Die sind zwar in der Schweiz, aber in Grenznähe und haben sehr viel Erfahrung mit Lachgasumbauten (bis heute ca. 350 Autos ausgestattet). Ich habe meine Anlage auch von da.


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  • | 26.11.2003 15:31

Wieso sollte irgendein TÜV dieser Welt Lachgas eintragen?:frage:Wenn dich die Rennleitung damit anhält werden die sowieso folgendes sagen:
1. Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen der Leistungssteigerung
2. Befördern von Narkotin ohne Berechtigungsschein
3. Gefahrengut an Bord (Gasflasche)
4. nicht eingetragen!
Lachgas ist eine Droge,oder wird zumindest als eine solche eingestuft!Kannst ja mal zum TÜV fahren und fragen ob die dir 3 Beute Marihuana und 20 LSD Pillen im Handschuhfach eintragen!


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  • | 28.11.2003 10:07

@Polo2f
Eine Lachgasflasche hat weniger druck als ein Feuerlöscher und gilt ganz klar nicht als Gefahrengut (Lachgas ist entgegen der allgemeinen Meinung acuh nicht brennbar). Du kannst es gerne überprüfen, das ist auch in Deutschland so. Und Lachgas ist zwar ein Narkotin, unterliegt aber nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Oder denkst du es würde sonst in Druckpatronen im Supermarkt verkauft? Auch das kannst Du gerne nachlesen (http://www.gifte.de/lachgas.htm).

Ich finde das herrlich, in so einem Forum schreibt jeder über die Themen, von denen er etwas versteht, ausser es geht um Lachgas. Dann werden von allen die wildesten Storys erzählt und die Gerüchteküche kocht fast über. Informiert euch doch zuerst (fundiert) bevor ihr Sachen schreibt, die nicht stimmen.

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