Tüv Adresse für Nos oder Nx Eintragung??? - Seite 2

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  • | 09.07.2003 22:44

Wenn Du den hast, weißt Du sicherlich auch, wie explosive und unter Druck stehende Flaschen transportiert und gesichert werden müssen.
Bestimmt nicht in einem Golf... ;)


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  • | 09.07.2003 22:58

Na, wenn die Lachgasanlage Fachm... eingebaut ist die doch gut gesichert oder nicht???


:grins::grins::grins:


Ich stehe eh nur auf Lader , Weber oder Drossel

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  • | 09.07.2003 23:00

Aber ohne Schutzkappe über dem Ventil... ;)

Legal ist das wirklich fast unmöglich.


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  • | 09.07.2003 23:09

Habe letztes Jahr mal einen gesehen in Zeven auf dem treffen der hatte das im Schein stehen. Aber als Auflage die Anlage darf in STVZO nur ohne Druck betrieben werden. Na Ja also nur da benutzen, wo ein Zaun, drum ist und nicht die STVO gilt.


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  • | 09.07.2003 23:19

@Mattig Manta

Es ist sehr wohl so, dass die Tüv-Prüfer bei normalen HU oder Eintragungen besitmmte Dinge im ändern oder streichen können, die eingetragen sind.

Ich habe vor kurzem ein paar Sachen eintragen lassen!

Fahrwerk, Schweller, Schürze vorne + hinten war alles schon eingetragen. Obwohl ich nur Bremse, Spurplatten usw. habe eintragen lassen, hat der mir im Brief die Tieferlegung geändert. Eingetragen war an der VA von Radmitte bis zur Radlaufkante 30 cm.

Das war ihm aber zu tief und er hat da 31,5 von gemacht.

Wenn Dus mir nicht glaubst kann ich Dir das gerne mal zeigen!

Und was meinste wenn du so einem mit ner NOS-Flasche im Kofferaum ankommst!

Ist aber auch egal. Es geht einfach darum dass NOS illegal ist, egal ob eingetragen oder nicht.


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  • | 10.07.2003 11:17

Tja, ich seh schon, ich werd das ding einfach wieder zurückschicken.
Genau kennst sich eigentlich keiner aus und erfahrungen hat eigentlich auch keiner 100%ig. Naja egal, trotzdem danke an alle.


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  • | 11.07.2003 13:15

Hmmm... im aktuellen Tuning-Magazin ist ein Sonderbericht über die Weineck-Cobra (mit 1350 NOS-Pferden).

http://www.weineck-power.de/gallery../l/P1010021.JPG

Im gleichen Magazin (weiter vorne) steht, dass N2O grundsätzlich nicht eintragungsfähig ist!


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  • | 11.07.2003 14:13

VRSIX:Ist der VW,Orginal so hoch??
Also,ich hab ja den Baleno Kombi und der ist ja Orginal schon sehr hoch und ich hab gedacht,dass sei er trotz 65 mm Tieferlegung immer noch,aber soviel höher als ein (Dein)Golf ist der wohl doch nicht.Na ja 2 cm,aber ist ja ein fast 4x4 Suzuki!*gg*

Also,ich hab mich lange Motortuning beschäftig und muss sagen,NOS käme für mich nie in Frage,ausser mein Auto wäre 20 JAHRE ALT und nicht mehr zu schadekäme für mich nur ein Kompressor iFrage.Turbo ist geil,aber der Umbau sehr Kostspielig und Aufwendig!!


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  • | 24.07.2003 14:18

Jetzt nochmal was zum Abschluss von meiner Seite :D

http://www.nos-lachgas.de/70961.html

Aber vielleicht sollte man einem Händler nicht alles glauben ;););)

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  • | 24.07.2003 15:31

@der kö

Also ich könnte mir das aber auch vorstellen, dass man das unter den bestimmten Bedingungen eintragen lassen kann. Außerdem steht dort ja in "Einzelfällen" und Golf1G60HB hat ja auch schon jemanden gesehen, der das eingetragen bekommen hatte. Man darf halt nur keinen Druck auf dem Schlauch haben.


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  • | 24.07.2003 16:43

Warum sollte man überhaupt so eine Flasche ins Auto packen wenn die garnicht angeschlossen ist?
Wenn die eh nichts angeschlossen wird, warum nehmt ihr dann keine leere?
Sieht genauso aus oda habe ich da was vergessen?

  • Opel-Psycho
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  • | 24.07.2003 20:11

Ihr könnt euch ja die Atrapppe von FoliaTec einbauen ;) Sieht bestimmt klasse aus :boese:
Also für mich wäre die nämlich nichts und vor allem hinausgeschmissenes Geld. Ich verstehe sowieso diesen ganzen Wahn nicht, wieso man so hinter diesem NOS Krams her sein kann. Das ist doch ein reines Klischee, dass das jetzt so eine ungeheure Leistung bringt, aber dann natürlich nicht schädlich ist für den Motor.
Aber das soll ja jedem selbst überlassen bleiben.


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  • | 26.08.2003 23:19

allso erst mal braucht man keinen GGVS oder GGVSE schein um NOS zu befördern !!! oder glaubt ihr jeder typ der nen wohnmobil hat und ne propan gasflasche dabei hat, hat son schein ???
und zweitens seriöse gashändler dürfen NOS nur gegen rezept an ärtzte abgeben !!
aber ich habe aud der DuW show in bochum mit jemanden gesprochen der die NOS anlagen verkauft und auch das gas nachfüllt und ich gehe mal davon aus das er das auch darf sonst hätte er da nicht so nen grossen stand gehabt !!!


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  • | 27.08.2003 08:04

@GTIfreak:

Das ist ja schön und gut, aber selbst wenn das so wäre,
welcher TÜV trägt den NOS ein?
Und das wenns geht vielleicht nicht für 2000 Euro;)


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  • | 16.10.2003 15:18

Also ich kann euch nur sagen, wie's bei uns in der Schweiz ist. (wird aber bei euch nicht viel anders sein, schliesslich haben wir tendenziell die schärferen Gesetzt wenn's um Autos geht).

Vorne weg:
Bitte nennt es nicht immer nos. nos ist eine Marke, die Lachgasanlagen anbietet und steht nicht für Lachgas an sich. Seit "The gay and the curious" reden alle nur noch von nos und explodierenden Motoren.

1. Lachgas ist kein Gefahrengut (ca 60bar Druck in der Flasche, nicht brennbar).

2. Lachgas unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz oder sonstigen gesetzlichen Beschränkungen.

3. Lachgas Darf also problemlos im Auto mitgeführt werden.

Eine Eintragung ist also nicht nötig, aber auch kein eigentliches Problem. In der Schweiz brauchts dafür 3 Dinge:

- Leistungsmessung (darf nicht über 20% betragen).
- Geräuschmessung
- Abgastest

Leistungsmessung ist kein Problem (die kleinsten Düsen einbauen)
Die Geräuschemessung und der Abgastest werden nie unter vollgas gemacht - Lachgas wird erst bei vollgas eingespritzt.

Ist also gar kein Problem, aber kostet halt recht viel, weshalb ich's auch nicht gemacht habe.

So, genug gelabbert...

Grüsse aus der Schweiz

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