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was sagt der tüv wenn man unterboden beleuchtung drunter hat , aber diese nur funktioniert wenn die Zündung aus geschaltet ist ????? |
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vergiss es! |
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Hab' neulich bei DEKRA angerufen (siehe Thread dazu). |
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IST VERBOTEN SEIT DEM 1. MAI DIESES JAHR!!! |
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Ich weiß gar nicht das die in Deutschland immer so hinter allem her sind.Also merkt euch eins |
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Also manche Dinge werde ich auch nie verstehen, als ob der Staat keine größeren Probleme hat, als ein paar "bunte Lampen"!!!!!!! |
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Das soll auch wirklich mal einer verstehen...! |
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Der Grund ist, das es andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnte und dabei ein Unfall entstehen könnte. |
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@Mr6n2 noch sind die nicht verboten!!! sollen sie aber wenn es nach dem futzi geht den ich die tage im TV gesehen habe der war vom Bund deutescher Fahrradfahrer oder so, weil die dinger zu laut sind. Im bericht ging es um porche aber ferrarie ist ja auch laut!!! |
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Ich kann da nur den anderen zustimmen |
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Yep, hatte da letztens auch so ne Diskussion mit den Tüv-Beamten, rein rechtlich sind Neon-Röhren im Kofferraum sogar verboten, da man die Heckklappe ja mal öffnet und das Licht dann herausscheinen könne. |
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Also ich muss auch mal was dazu sagen, wenn diese Neon-Röhren an und unter Autos verboten sind, warum dürfen dann die LKWs sone Kirmesbeleuchtung vorne hinter der Scheibe bzw. am Fahrzeug haben, das ist doch meiner Meinung nach das selbe. Sone Kirmesbeleuchtung auf der Gegenfahrbahn lenkt doch genauso ab, also müsste das doch dann auch verboten werden, oder nicht! |
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@PoloPowerDriver, |
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@polo |
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