POLIZEI Steinfurt: Erlöschen der Betriebserlaubnis

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  • | 08.02.2006 20:07

Änderung an Fahrzeugen und ihre Auswirkung auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen


der aktuelle Gesetzestext...

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Schleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.


die Feststellungen der Polizei...

Seit geraumer Zeit sind im öffentlichen Straßenverkehr vermehrt Kraftfahrzeuge anzutreffen, die "getunt" sind, d.h. heißt, dass in nicht wenigen Fällen wesentliche technische Veränderungen vorgenommen worden sind. In vielen Fällen haben diese Fahrzeuge keine Betrieberlaubnis mehr; und das ist der Fall,
wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
wir möchten Sie informieren, denn Verkehrssicherheit ist unser gemeinsames Anliegen


Die Polizei möchte mit den nachfolgenden Ausführungen versuchen Hilfestellungen zu geben, um die Rechtsanwendung im Interesse des Verkehrsteilnehmers und der Verkehrssicherheit eindeutig (einheitlich) und nachvollziehbar zu machen.
Dabei hat die Polizei festgestellt, dass viele Veränderungen mit Unkenntnis oder Nachlässigkeit ausgeführt werden und die überwiegende Zahl dieser Fälle somit durchaus überflüssig und vermeidbar sind.
Hinzu kommt, dass von den Fahrern und Haltern i. d. R. nicht beachtet wird, dass sie unter Umständen für Schadensfälle selbst haftbar gemacht werden können, es droht ihnen darüber hinaus auch weitere Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. (Versicherungs-/Steuer-/ Führer- scheinrecht).

Hier geht`s zum kompletten Beispielkatalog!


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 08.02.2006 20:45

Aha.. sehr unübersichtlich, diese Tabellen.. :)


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  • | 08.02.2006 21:13

LEISE IST SCHEI** :D je früher ich gehört werde, desto früher können mir andere aus dem weg gehen und platz machen... mal so als beispiel


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  • | 08.02.2006 21:44

also sowas unübersichtliches hab ich ja noch nie gesehen,aber vielleicht haben die es ja nur gut gemeint*G*:ok:


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  • | 09.02.2006 10:06

Ich finde es gut das es immer mehr Unternehmungen in dieser Richtung gibt.

Was teilweise auf deutschlands Straßen unterwegs ist spottet jeder Beschreibung.

Alternativ gibts ja noch www.tune-it-safe.de

Greetz

XBM

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