SML - welche Farben sind erlaubt - Seite 1

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  • | 10.01.2006 20:21

Wie der Titel schon sagt:

In welcher (Leucht)Farbe sind die erlaubt.

Ich will die von den alten BMW-US Modellen haben und die gibt es in Weiß, Gelb(Orange) und Rot.

Welche darf ich benutzen ???

Wie siehts mit Tüv aus ?


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  • | 10.01.2006 20:40

würd mich auch interessieren.
und nebenbei.
darf ich die sml vom US golf an die kotflügel schrauben? (wo sie beim us verbaut waren)


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  • | 10.01.2006 21:00

ausschließlich gelb ist erlaubt.

max

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  • | 10.01.2006 21:23

richtig nur gelb sonst nichts:hut:


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  • | 11.01.2006 01:20

ist hinten an den seiten nicht auch rot erlaubt !? :frage:


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  • | 11.01.2006 01:34

Zitat:
Zitat von SaschaHB
ist hinten an den seiten nicht auch rot erlaubt !? :frage:
Genau das würde ich auch gerne wissen ?!


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  • | 11.01.2006 06:58

Zitat:
ist hinten an den seiten nicht auch rot erlaubt !?
Nur dann, wenn die SML eine Einheit mit den Rückleuchten bildet.


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  • | 11.01.2006 10:39

Na denn interessiert mich mal, warum ich als US-Modell Umbau vorne gelb und hinten rot !!! eingetragen habe !!! ?????


Und auch sonnst hat nicht mal die Polizei dieses bemängelt (in Kontrollen hinterfragt)......


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  • | 11.01.2006 14:30

Nicht alles was eingetragen ist, ist auch korrekt. Maßgeblich ist zuallererst mal die StVZO und dort steht, dass rot nur dann zulässig ist, wenn die SML eine Einheit mit einer der Rückleuchten bildet. Wenn es sich um ein US-Modell handelt kann eine Eintragung vielleicht über Ausnahmetatbestände erfolgt sein und wäre dann sogar in Ordnung.

Dass in Kontrollen gewissen Dinge nicht bemängelt werden heißt nicht, dass sie deshalb erlaubt sind. Von mangeldem Fachwissen über Augen zudrücken bis zu Prioritätensetzung kann das viele Gründe haben, warum die Polizei nichts gesagt hat. Manchmal lässt ein Polizist vielleicht auch einfach mal die Kirche im Dorf.


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  • | 11.01.2006 15:05

Da der Vorbesitzer die SML bei mir eintragen lies und ich nicht weiß, wie die Eintragung zu stande kam (ob über Sondergutachten oder nur Augen zu drücken), muß ich jetzt aber nicht damit rechnen, das diese Eintragung irgentwann mal angezweifelt wird oder????

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage??? Weil ich kann ja selbst die Gültigkeit dieser Eintragung nicht überprüfen????


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  • | 11.01.2006 17:14

Zitat:
Zitat von Nightwish
Manchmal lässt ein Polizist vielleicht auch einfach mal die Kirche im Dorf.
cooler spruch:)


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  • | 11.01.2006 21:06

Und wie siehts mit den weißen aus - für vorne ???


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  • | 11.01.2006 21:50

Weiß vorne ist Ok! Aber die Glühlampe muß gelb sein!

hinten ist Rot verboten!


W8
Aber die SML an meinen Passat sind auch rot! Hatte bis jetzt noch keine Prob´s mit!:D:D:D:D:D:D


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  • | 11.01.2006 21:53

@W8
In der Tat kann es dir passieren, dass die Eintragung angezweifelt wird. In dem Fall müsstest du es natürlich ändern. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren käme aber meines Erachtens nicht in betracht - zumindest nicht gegen dich (Das bezieht sich nur auf die SML, bei anderen falsch eingetragenen Dingen kann das ganz anders aussehen).

Sollte es je dazu kommen, kannst du dich gerne bei mir melden, dann erkläre ich dir, wo der (rechtliche) Hase lang läuft.


@Freak 19e
Weiß ist nicht zulässig.


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  • | 11.01.2006 21:56

hm aber z.b der bmw z3 der hat doch sowetwas ähnliches .. in weis !

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