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damit es aus anderen Threads rausgehalten wird, könnt ihr hier gerne über die Vorschriften der Polizei diskutieren! |
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jo gute idee! |
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Naja, DIE Vorschriften der Poliztei gibt es so nicht. Es gibt eine Menge unterschiedlicher Vorschriften, die je nachdem welche Materie angewendet wurde, einschlägig sind. Interessant sind z.B. die 30 ff StVZO für die Überprüfung der Kraftfahrzeuge. Für die Platzverweise etc. gilt das nds. SOG. Dann gibt es noch ein Feiertagsgesetz und verschiedene örtliche Vorschriften. |
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@arno: was ist dran mit der sache: am (kirchlichen)feiertag darf in der öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden? |
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Ich habe mal gerade nachgeschaut: Im Feiertagsgesetz ist kein generelles Alkoholverbot geregelt. Hier mal ein Auszug: |
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danke für die infos! |
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@rasu: bezogen auf deinen letzten beitrag im bilder thread... |
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Zitat: @Bad_BoyZitat von bad_boy @rasu: bezogen auf deinen letzten beitrag im bilder thread...das was du schreibst ist ja grundsätzlich richtig, aber du solltest dir doch auch mal urteile zu den vorschriften durchlesen. du kannst doch nicht behaupten, daß eine maßnahme rechtswidrig ist, nur weil der polizist keine mütze getragen hat, sonst aber einwandfrei als polizist erkennbar ist, das ist doch weltfremd. mich persönlich hat noch NIE jemand auf eine mütze angesprochen und du wirst selten einen kollegen im normalen streifendienst finden, der seine mütze immer aufhat zb bei einer verkehrskontrolle. außerdem würde ich dir glaub ich wohl n bissel was erzählen, wenn du mir sagst, daß ich meine mütze aufsetzen soll... kopfschüttel auch wenn du 20 jahre erfahrung im berufskraftverkehr hast. gruß bad_boy Es geht nicht um die Mütze oder irgendwelche anderen Äußerlichkeiten, die bei deinen Kollegen, nicht stimmen. Es geht einzig und allein um die Sache als solches. Beispiel: Wenn ich irgend eine Gesetzesübertretung begangen habe, dann werde ich natürlich zurecht angehalten und kontrolliert, das Prob. bei der Sache ist aber, das einige deiner Kollegen (und sei dir sicher, ich meine nicht pauschal alle) sich aufgrund einer anerzogenen Aroganz, sagen wir mal vorsichtig, einer falschen Wortwahl, gegenüber demjenigen Bemächtigen, den sie dort kontrollieren. (Wie man in den Wald reinruft, so schallt es nunmal zurück.) Ich erwarte, auch wenn ich Fehler gemacht habe, das ich in ordentlicher (auch gesetzeskonformer weise) angesprochen werde, zum einen ist das mein gutes, zum anderen mein gesetzlich Verbrieftes Recht als Bürger diese Staates. Läßt ein, von mir beauftragter (und immerhin bezahlter) Staatsdiener, nicht erkennen, das er sich an diese Form zu halten hat, sehe ich es als rechtens an, mich gegen diesen zur wehr zu setzen. Die Wahl der Mittel hierbei ergibt sich eben dabei aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen, wie dem Dienstrecht für Beamte usw.. Du kannst dir sicher sein, das wenn mich ein Kontrollbeamter vernünftig, und in angemessenem Ton anspricht, ich ihn ebenso behandeln werde. funktioniert das nicht breche ich im übrigen das Gespräch ab, und führe das mit seinem nächst höheren Vorgesetzten weiter. Denn das ist auch mein Recht. Wie gesagt, es geht nicht um die Mütze als solches, aber die ist nun mal Bestandteil des ganzen..... |
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naja, wir sind uns einig, daß ich recht habe, wenn ich sage, daß eine maßnahme nicht rechtswidrig wird nur weil ich meine mütze mal nicht aufhabe und du recht hast, wenn du sagst, daß beiderseitiger respekt vorhanden sein sollte. |
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Wie geil, da wird hier über Äusserlichkeiten und Kleinigkeiten diskutiert, anstatt darüber nachzudenken, wie dp303 es schon angedeutet hatte, eine vernünftige Diskussion mit den Behörden zu suchen. |
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Ich glaube es ist keiner wirklich mit den deutschen Gesetzten vertraut. Daher gibt es auch ständig Mißverständnisse, glaube ich. |
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Ich denke Sternchen hats erkannt !!! |
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stimmt schon nur sind die auch net immer freundkich un meckern |
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@ Eisregen |
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Trotzdem sind sie zu Arrogant ! |
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