Getönte und klare Folien an Fahrzeugscheiben


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  • | 24.11.2004 22:09

"Glasklare" Folien

Vorhandensein/Anbaulage

Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch
- Nicht an de vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der ABG ausgewiesene Verwendungsbereich läßt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
- Nicht an der Windschutzscheibe

Genehmigungszeichen

National; (Wellenlinie D1234)

Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.

Anmerkungen zum Sichtfeld

Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, sind somit für die Sicht des Fahrzeugführers von (besonderer) Bedeutung.

Sonstiges

Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindern, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein. Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbau >Vordere Seitenscheiben< eine Anbauabnahme gem. § 19(3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.
"Glasklare" Folien werden vornehmlich wegen ihrer einbruchhemmenden Wirkung angebracht.

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Getönte Folien

Vorhandensein

Zulässig an Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind.

Genehmigungszeichen

National; (Wellenlinie D1234)

Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.

Anbaulage

An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich nicht im nach vorne gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereichs befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.

Anmerkungen zum Sichtfeld

Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, sind somit für die Sicht des Fahrzeugführers von (besonderer) Bedeutung.

Sonstiges

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels beim Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe. Der Fahrzeugführer hat den Abdruck der ABG mitzuführen. Die Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein oder eine ordnungsgemäße Änderungsabnahme gem. § 19(3) vorliegt.

Fälschungen zu Abdrücken von ABG'en sind häufig festzustellen. Die Fälschungen von Textpassagen beinhalten oft die ausdrückliche Möglichkeit zum nachträglichen Anbringen der Folie an der Innenseite von vorderen Seitenscheiben.

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Quelle: ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§ 35b, 40, KBA-Info


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  • | 24.11.2004 23:19

Name: 248-1082.JPG Größe: 873x601 Dateigröße: 68297 Bytes

mmmhhh. bei meiner alten karre war da nix mit nummern. stinknormale
handelsübliche folie.... hat niemals jemand was gegen gesagt.......

aber wenns so ist?!?!


mann kann sich drüber auffregen,.... muss man aber nicht...:frage:

und im allgemeinen habe ich mit dem ding eine kontrolle erlebt, und das
grösste problem der rennleitung war das sonnendach.?!?! (ist glaube ich, dass
einziege teil was serie war..) also von daher.....

ist für mich kleingebimsel......

lol

-


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  • | 25.11.2004 08:19

Gut das wir das mal klar gestellt haben, also ist diese Securelux Folie doch an den vorderen Seitenscheiben erlaubt, denn der Hersteller (Foliatec) schreibt ja auf der Homepage, das sie nur für ungetönte vordere Seitenscheiben genutzt werden darf und dann auch abgenommen werden muss.

  • McClane
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  • | 28.05.2008 07:56

Frage:
Was sagt der Experte hierzu??

Foliatec entwickelt farbige Folien für vorne


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  • | 31.05.2008 13:00

kannst du mal genauer sagen um welche Folie es geht? ich habe da nur die klare Sicherheitsfolie gefunden, die für vorne zulässig ist.


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  • | 31.05.2008 13:18

da steht aber was von getönt im text

die messen irgendwie wieviel % deine original scheibe tönt und machen dir dan folien die noch etwas merh tönen damit du nicht unter die 70% kommst


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  • | 31.05.2008 14:02

also ich lese das so, dass man die klare Folie jetzt auch auf getönte Scheiben kleben kann, weil man mit dem Meßgerät die zulässige Grenze bis aufs letzte Prozent ausnutzen kann.
früher durfte man sie wohl nur auf ungetönte Scheiben kleben, weil man da auch ohne Nachmessen auf der sicheren Seite ist.

eine getönte Folie, die aus einer klaren Scheibe eine getönte macht, habe ich nicht gesehen. Deshalb meine Frage, vielleicht bin ich ja nur blind (oder zu blond)


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  • | 31.05.2008 16:05

Auch nicht ganz richtig... man durfte die Sicherheits-Folie früher nicht auf die (serienmäßig getönte "tinted") Frontscheibe und die Seitenscheiben (vorne) kleben, da es kein Meßgerät gab um die Lichtdurchlässigkeit genau zu bestimmen, da es jetzt aber dieses tolle Messgerät gibt, kann man die Lichtdurchlässigkeit messen und so sicherstellen, das auch nach dem anbringen einer Folie noch genügend Restlichtdurchlässigkeit vorhanden ist. Das "getönt" im Text bezieht sich nur auf die serienmäßig getönten Scheiben (haben fast alle Autos).

Ob Folieatec jetzt auch die montage von Tönungsfolie an der Frontscheibe ermöglicht steht da nicht. Denkbar ist es aber, solange die Lichtdurchlässigkeit im Gesetzlichen rahmen ist (wenn es so einen gibt)


Zuletzt geändert 31.05.2008 16:07 von Benzer. Insgesamt 2 mal.

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  • | 31.05.2008 16:16

hmm?! ???!!!! .....


Zuletzt geändert 31.05.2008 16:17 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 31.05.2008 17:08

Der Name des Links von McClane am 28.5.2008 ist leider irreführend.

Klare ( Splitterschutz)-Folie vorn, bunte weiter hinten. wie bisher. Also weiterhin NIX mit schwarze scheiben an Fahrer- und Beifahrertür...

an der Frontscheibe brauchst du eh keine Splitterschutzfolie ( sie ist schon aus Verbundglas ).


Zuletzt geändert 31.05.2008 17:20 von Tiggar. Insgesamt 7 mal.

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