rückleuchten aus usa


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  • | 03.03.2004 13:10

ein bekannter von mir studiert zur zeit in den usa und soll mir diese rückleuchten bestellen, die es so in deutschland nirgendwo gibt. stört das jemanden wenn ich die einfach einbaue oder muss ich deswegen zum tüv, sind kein unterschied zu den originalen, ausser daß das blinkerfeld eben weiß ist.


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  • | 03.03.2004 13:13

schu mal hie rrein!

http://www.pagenstecher.de/showtopi..genum=1#2026857

sonst fragt walpurgis direkt per pm und teile uns das ergebnis hier mit!
er arbeitet bei der dekra ist also vom fach!

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  • | 03.03.2004 13:16

Für ein Beetle passen die aber wohl ganz schick, vorausgesetzt es wird nicht ein silberner Beetle.




Matze


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  • | 03.03.2004 13:18

was habt ihr immer gegen silber, ich habe wenigstens kein clownmobil in gelb oder grün :hut:

aber ihr werdet schon sehen wenn er fertig ist. eines tages... ich hoffe im august oder so =)


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  • | 03.03.2004 13:21

Ich glaube ohne E-Zeichen braucht man ein lichttechnisches Gutachten und das ist nicht grade billig :|
Könnte ja sein das durch den Blinker einer erblindet oder was weiß ich warum es diese unsinnige Regelung in D gibt, bei Frontleuchten würd ich das verstehen wegen Blendung usw., aber bei Rückleuchten ist das affig!


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  • | 03.03.2004 14:16

Also ich fahre orig US Rückleuchten an meinem Golf4 - der auch silber ist ;) sieht echt spitze aus und auch der TÜV oder die Grün-Silberne Rennleitung habens nie bemängelt ... die sehen so nach original aus, dass niemand das Prüfzeichen vermisst .... ganz ehrlich: ist zwar nicht ganz legal aber auch nichts kriminelles, weil du ja niemandem schadest, die ausleuchtung ist auch identisch und was solls ... also ich hatte nie Probleme damit kann ich nur sagen...genaugenommen ists fahren ohne Betriebserlaubnis ...


Achja ein lichttechnisches Gutachten kannste nur beim IFT http://www.rwtuev.de/ift/index.htm machen lassen und ist ziemlich teuer - aber oberprollig :) naja Ordnung muss halt sein. Die ganzen Normen - DOT o.ä. werden nämlich nimmer anerkannt .... alles was zählt-das E-Prüfzeichen....


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  • | 03.03.2004 15:33

Die sehen jedenfalls super aus...=)


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  • | 03.03.2004 16:01

Ich finde die auch sehr hübsch:D


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  • | 03.03.2004 16:43

Ohne Bauartgenehmigung (ABG mit Wellenlinie oder ECE/EWG-Genehmigung mit e-Prüfzeichen) geht bei lichttechnischen Einrichtungen mit vertretbarem Aufwand (Einzelbauartgenehmigung mit entsprechend aufwändigen Gutachten) nix. Sind also nicht erlaubt.

Zu den Folgen: Wenn ich als Gerichtsgutachter entscheiden müsste, würde ich sagen, das ist eine Unvorschriftsmäßigkeit, also kein Erlöschen der BE. Voraussetzung ist natürlich, dass die Leuchte strahlt wie herkömmliche auch, also in der gleichen Farbe und mit der gleichen Helligkeit. Das hieße im schlimmsten Fall Buß- oder Verwarngeld und Mängelkarte.

An der Entscheidung, ob eine technische Änderung zum Erlöschen der BE führt, hängt aber noch einiges Ermessen mit dran. Es gibt z.B. ein Gerichtsurteil, nachdem die Verwendung einer Nebelschlußleuchte als Bremslicht zum Erlöschen der BE führt. Im Gesetzestext heißt es lediglich "eine Änderung, die die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt". Das beinhaltet eine konkrete Gefährdung und nicht die reine Möglichkeit einer Gefährdung.

Zusammengefasst: Nicht erlaubt, nach meinem Ermessen aber eine Unvorschriftsmäßigkeit, die nicht zum Erlöschen der BE führt aber mit dem Hinweis, dass du dich nicht darauf verlassen oder gar berufen kannst.


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  • | 03.03.2004 18:53

hab mich in nem beetle forum erkundigt, da hat diese auch jemand und das hat bisher niemanden gestört, beim tüv ists einmal aufgefallen aber war nicht der rede wert, ansonsten wirds wohl niemals einem auffallen da die ja doch der serie sehr ähnlich sind und so die suchenden blicke der polizei nicht unbedingt auf sich ziehen.

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