|
Da es ja hier sehr viel um E-Prüfzeichen geht hier mal eine kleine Liste wo für was steht! zB: "UBB mit E1 Prüfzeichen" |
|
|
|
|
|
|
|
@16v-ossi - dad... |
|
|
|
Zitat: haha geil
Zitat von 16V-ossi Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein. |
|
|
|
Und nur noch mal als Ergänzung: |
|
|
|
Hallo
|
|
|
|
Das E11 heißt, dass sie in GB geprüft worden sind und generell in ALLEN Ländern gültig sind, die das E-Prüfzeichen ausstellen können. Es gibt da eigentlich nur wenige Ausnahmen. |
|
|
|
Würde ich aber trotzdem mal abchecken - nicht das die ne andere bauform haben wegen linksverkehr oder so. |
|
|
|
Jut, ich denke, ich habe es schon richtig verstanden, aber mal zur Sicherheit:
|
|
|
|
bevor das jetz zu verwirrungen führt...
|
|
|
|
Zitat:
Zitat von Max bevor das jetz zu verwirrungen führt...
im normalfall is das doch schon so, dass ein e-zeichen bedeutet, dass man es einfach einbaun kann und nich damit zum tüv muss. dabei is dann auch egal aus welchem land das kommt, oder nich... die fälle wo es nich so is (unterbodenbeleuchtung mit e-zeichen), sind dann ne ausnahme. nein, das prüfzeichen ist die vorraussetzung dafür, das dass erst eingetragen werden kann, aber nich alles an beleuchtung muss eingetragen werden, veränderungen am scheinwerfer direkt müssen immer soweit ich weiß eingetragen werden und dafür is das prüfzeichen die vorraussetzung. E: achja und ohne ABE wird doch eh nichts eingetragen?! Zuletzt geändert 26.03.2009 21:13 von 5liK. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Na, in diesem Beitrag ist jetzt so ziemlich alles unrichtig. Wurde aber auch alles schon ausführlich diskutiert, einfach mal die Suchfunktion benutzen. |
|
|
|
bitte dann mal ne richtigstellung wüsste nicht was daran falsch ist, schreiben geht schneller als alles durchzusuchen.... |
|
|
|
hiho
|
|
|
|
Guter Beitrag, danke. Das mit der bauartgeprüften Innenraumleuchte hab ich bis jetzt auch noch nicht gehört... |
|
|