Welches Kinderfahrzeug für mein Kind?
| 15.05.2015Der Roller
Abhängig von seiner Entwicklung, kann ein Kind ab einem Alter von zweieinhalb Jahren „rollern“. Mit dem Roller lernt das Kind insbesondere, sein Gleichgewicht zu halten, zu bremsen und zu lenken. Es ist mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs und muss lernen, schnell zu reagieren, wenn es schnell fährt. Auf einem Roller werden zwar weniger hohe Geschwindigkeiten als auf dem Fahrrad erreicht, doch legt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) allen Eltern ans Herz, dass ihre Kinder auch auf dem Roller einen Helm tragen. Wenn es stürzt, kann ein Helm Kopfverletzungen verhindern oder zumindest abmildern.
Das Laufrad
Ein Laufrad sieht aus wie ein kleines Fahrrad ohne Pedalen und Kette. Es ist geeignet für Kinder ab etwa zwei Jahren, die damit Motorik und Gleichgewicht üben. Sie sind auf einem Laufrad weitgehend sicher, da sie bei jeder Bewegung die Füße auf dem Boden behalten; dennoch können temperamentvolle Kinder sehr schnell werden. Laufräder gibt es mit und ohne Bremsen. Das Für und Wider müssen Eltern individuell abwägen: Einerseits sind Bremsen angesichts der möglichen hohen Geschwindigkeiten ratsam und das Kind lernt, mit ihnen umzugehen. Andererseits können Bremsen das Kind in diesem Alter überfordern. Unabhängig davon empfiehlt die DVW auch hier, dass Kinder Helme tragen.
Ob ein Kind mit einem Roller oder einem Laufrad übt, kann man seiner Vorliebe überlassen. Beide Geräte schulen das Gleichgewicht und bereiten Kinder darauf vor, Fahrrad fahren zu lernen.
Das Spielfahrrad
Spielfahrräder sind speziell für Kinder ab 4 bis 5 Jahren konzipiert und entsprechen dem Wunsch des Kindes, endlich „Fahrrad“ zu fahren. Dabei muss aber beachtet werden, dass Spielfahrräder keine Verkehrsmittel sind und deshalb nicht auf der Straße oder im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden dürfen. Es handelt sich um ein Spielzeug, mit dem ein Kind lernt, eigenständig Fahrrad zu fahren. Daher sollte es, auch wenn es nur im verkehrsfreien Raum genutzt wird, mit guten Bremsen, Klingel, Kettenschutz ausgerüstet sein. Auch müssen Sattel und Lenker richtig eingestellt werden und das Kind selbst sollte mit einem Fahrradhelm geschützt sein.
Fahrräder mit Stützrädern sind nicht zu empfehlen, wie Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D., erläutert: „Auf einem Fahrrad mit Stützrädern lernt das Kind nicht, sein Gleichgewicht auszutarieren. Der Umstieg auf ein Fahrrad ohne Stützräder kann dann sehr schwer fallen.“
Roller, Laufrad und Spielfahrrad sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO
Laufräder und Spielfahrräder zählen ebenso wie Kinderroller nach § 24 Abs. 1 StVO zu den „Besonderen Fortbewegungsmitteln“ und sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung. Für sie gelten daher die Vorschriften für den Fußgängerverkehr. Die Straße ist für sie tabu.
Das Kinderstraßenfahrrad
Ein richtiges Fahrrad, das den Anforderungen der StVZO entspricht, sollten Kinder erst bekommen, wenn sie genug geübt haben und sich sicher fühlen. Eltern sollten nichts überstürzen und mit ihrem Kind viel üben. Wenn ein Kind geradeaus radeln kann, bedeutet dies nicht, dass es sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dies ist vielen Eltern nicht bewusst.
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