Übermüdung am Steuer: Bis zu fünf Jahre Haft
| 28.07.2013Übermüdung am Steuer
Bis zu fünf Jahre HaftWer am Steuer einnickt, handelt grob fahrlässig.
Im strafrechtlichen Sinne ist das so, als würde jemand in alkoholisiertem Zustand Auto fahren, warnt jetzt der ACE Auto Club Europa. Eine durch Übermüdung am Steuer ausgelöste Verkehrsgefährdung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine einkommensabhängige Geldstrafe zur Folge haben, die nach Tagessätzen berechnet wird.
Der Automobilklub appelliert daher an Autourlauber, sich auf der Fahrt in die Ferien am Steuer abzuwechseln, Nachtfahrten zu vermeiden, regelmäßig nach zwei Stunden Fahrt wenigstens 20 Minuten Pause einzulegen und die Reiseetappen nicht zu überziehen. Als Grund für seine Mahnung verweist der Klub auf eine Erhebung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), wonach bereits ein Drittel der nach einer Selbstauskunft übermüdeten Fahrer in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen sind. Der dauert etwa drei bis fünf Sekunden, was bei Tempo 130 einen „Blindflug" von bis zu 180 Meter bedeutet.
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