Autotuning und KFZ Versicherung: Das sollten die Autotuner beachten
| 23.07.2013
Autotuning und KFZ Versicherung: Das sollten die Autotuner beachten
Heutzutage gibt es eigentlich keine Grenzen mehr, wenn man seinen Wagen ein wenig aufpeppen möchte, auf dem Markt gibt es jede Menge Tuningutensilien. Die Tuner sollen aber eins bedenken: Jede Veränderung beim Fahrzeug hat rechtliche und formale Folgen, die dem Versicherungsanbieter und der Prüfstelle gemeldet werden müssen. Man darf einfach nicht alles, was sich an einem Pkw drauf montieren lässt, auch ohne Weiteres gleich verwenden. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass viele von den tollen Tunings Ideen bei der TÜV-Prüfstelle oder von dem Kfz-Versicherer nicht genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Jede Änderung am Fahrzeug sollte gemeldet werden
Beim Autotuning gilt: Jegliche Veränderungen an den Kraftfahrzeugen sollten bei dem Auto-Versicherer gemeldet werden. Es ist immer besser, wenn man zwei Mal zu viel fragt als einmal zu wenig. Das wird schon bei der Neu-Versicherung eines Autos ersichtlich, mit wie vielen Fragen die Fahrzeugbesitzer konfrontiert werden. Daraus schlussfolgernd ist es mehr als logisch, dass etwaige Änderungen von dem Versicherungsanbieter in Rahmen des Vertrags genehmigt werden müssen. Auch wenn man die Versicherungsbedingungen seines Vertrages gründlich durchstudiert hat, wird man oft nicht gleich erkennen können, welche Tuningarten von dem Versicherer abgedeckt werden und welche eine Vertragsänderung benötigen. Wenn man diesen Punkt auf die leichte Schulter nimmt, kann man bei schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen mit leeren Händen da stehen, weil der Versicherer den Versicherungsschutz aufgrund von nicht genehmigten Veränderungen am Fahrzeug gekündigt haben könnte. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Unfall infolge des nicht gemeldeten Tunings passierte oder nicht.
Autotuning und die Kfz-Haftpflichtversicherung
Man sollte dabei vor allem auf die allgemeine Betriebserlaubnis achten. Ob manche Teile auch benutzt werden dürfen, steht dann meistens darin festgeschrieben. Bei der Versicherung sieht die Sache nicht anders aus, auch der Versicherer will es wissen, was an dem Fahrzeug verändert wurde und was nicht. Für den Versicherer ist der Themenschwerpunkt „Leistung“ von besonderem Interesse, weil bei zunehmender Leistung auch das Gefahrenpotenzial größer ist. Falls man die Kfz-Versicherung über die durchgeführten Tuningarbeiten nicht informiert, kann mit Regressforderungen seitens des Versicherers rechnen.
Kaskoversicherung und Tuning
Jede Änderung am Fahrzeug, sollten es auch nur neue Ledersitze oder teure Multimediatechnik sein, sollte grundsätzlich an die Kfz-Versicherung weitergegeben werden. Man sollte beachten, dass viele Änderungen den Wert des Autos erhöhen, was normalerweise auch die Versicherungsbeiträge steigern lassen sollte.
(c) Karin & Uwe Annas - Fotolia.com
Recht + Verkehr + Versicherung News von dp303
Autor: Helge Blischke
0 Kommentare zu diesem Recht + Verkehr + Versicherung Artikel |
Mehr Artikel aus unserem Recht + Verkehr + Versicherung Magazin |
Zur Auto Tuning Magazin Übersicht |