Verpflichtender Sehtest für Kraftfahrer!
| 15.06.2013Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) spricht sich für einen regelmäßigen, obligatorischen Sehtest nach den Kriterien des § 12 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheininhaber aus. Dieser sollte altersunabhängig sein und an die Neuausstellung des Führerscheins alle 15 Jahre gekoppelt sein.
Während die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen und Busse zur Personenbeförderung grundsätzlich befristet vergeben wird und an ärztliche Untersuchungen und Sehtests gekoppelt ist, behält der Führerschein für Pkw seine Gültigkeit weitgehend unabhängig vom Gesundheitszustand des Fahrers. Dies ist ein unbefriedigender Sachstand, zumal ein Zusammenhang zwischen Sehkraft und Unfallrisiko durchaus anzunehmen ist. Auch der Gesetzgeber nimmt diesen Zusammenhang an und verlangt daher vor Erteilung der Fahrerlaubnis den obligatorischen Sehtest.
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Dezember 2006 lässt die Möglichkeit zu, anlässlich der regelmäßigen Erneuerung des Führerscheins ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchzuführen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in Deutschland lediglich die Erneuerung des Führerscheines vorgesehen, nicht aber eine Überprüfung der Sehfähigkeit oder eine augenärztliche Untersuchung.
Die DVW fordert vor diesem Hintergrund einen regelmäßigen, obligatorischen Sehtest für alle Führerscheininhaber. Dabei befürwortet sie altersunabhängige Sehtests, die an die Neuausstellung des Führerscheins alle fünfzehn Jahre angekoppelt werden sollen.
Dadurch würde eine altersbezogene Diskriminierung vermieden werden – denn Sehfehler und Sehschwächen können jeden Menschen in jedem Alter treffen, was auch die Tatsache zeigt, dass viele junge Menschen in ihren Zwanzigern fehlsichtig werden. D Diskussion, die den Fokus auf „Krankheit“ und „ältere Menschen“ legt, wird daher dem Sachverhalt nicht gerecht; Sehtests gehören zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Wer regelmäßig zum Augenarzt oder Optiker geht, sorgt auch dafür, dass er sicher mobil bleiben kann.
Die Jahreshauptversammlung der DVW diskutierte im Mai 2013 einen entsprechenden Antrag und sprach sich einstimmig dafür aus. Der Antrag wurde von der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen eingebracht. Diese hat in den vergangenen zwei Jahren rund 36.200 Sehtests auf Basis der Führerscheinrichtlinie durchgeführt. Dabei wurde bei 16 Prozent (2010) bzw. 18 Prozent (2011) der Getesteten aller Altersstufen eine Fehlsichtigkeit festgestellt. Mit zunehmendem Alter stieg der Anteil der Fehlsichtigen.
Die DVW wird die Werbung für freiwillige Gesundheitschecks in ihren Zielgruppenprogrammen weiter intensivieren und dabei einen Schwerpunkt auf die Überprüfung der Sehfähigkeit legen.
Recht + Verkehr + Versicherung News von campino89
Autor: Yannik Maier
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