H-Kennzeichen: Änderungen des Originalzustands zulässig?

| 14.06.2013


Im Mittelpunkt des Dekra-Messeauftritts auf der Klassikwelt Bodensee in Friedrichshafen (14. bis 16. Juni) steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Experten des Dekra Classic Service zeigen, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht.

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Ein VW Käfer, Baujahr 1960, an dem gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen wurden, ist der Blickfang am Dekra-Stand (Halle A5). Hier können Messebesucher mit einem Ratespiel ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Zu gewinnen gibt's ein Oldtimer-Wertgutachten.

Für die Erteilung eines Oldtimer-Kennzeichens schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. So muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden. Dafür muss der Oldie einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen und die Hauptbaugruppen müssen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Außerdem muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status „Kulturgut" angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. „Wichtig zu unterscheiden sind die dem Fahrzeugalter angemessenen Gebrauchsspuren, die so genannte ‚Patina', und Nutzungsspuren durch mangelnde Pflege oder regelrechte Schäden", so Dietmar Bosch, Fachabteilungsleiter Gutachten bei der Dekra-Niederlassung Kempten-Ravensburg. (news2do.com/mn)






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Autor: Yannik Maier