Leasingangebote sorgfältig vergleichen

| 03.04.2013


Besonders für Selbstständige ist das Leasen eines Autos oft eine interessante Möglichkeit Geld und steuern zu sparen. Allerdings gibt es zahlreiche Angebote auf dem Markt, sodass man nach einem Vergleich häufig verwirrter ist als vorher. Man sollte daher einige Punkte beachten, bevor man sich für ein bestimmtes Auto entscheidet.

Leasen oder Ratenkredit?

Ist man auf der Suche nach einem Firmenauto, sollte man sich im Vorfeld darüber klar werden, ob man das gewünschte Auto mehrere Jahre fahren will oder ob man Wert darauf legt, immer ein möglichst neues Auto zu fahren. Wer sich dafür entscheidet, alle zwei bis drei Jahre sein Fahrzeug gegen ein frisches Modell einzutauschen, sollte sich für die Variante des Leasens entscheiden. Da man hier nicht den Wagen abbezahlt, sind die monatlichen Raten sehr viel günstiger. Autobild.de hat in einem Beispiel das Leasing eines VW Passat Variant mit dem Ratenkredit des gleichen Modells verglichen: Der Ratenkredit ist mit 570 Euro im Monat mehr als doppelt so teuer als der Leasingvertrag mit knapp 250 Euro.

Allerdings sind nicht alle Angebote so toll, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Neben den monatlichen Raten entstehen beim Leasing zusätzliche Kosten durch die einmalige Sonderzahlung zu Beginn der Laufzeit. Will man das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer übernehmen, kommt die Restwertabrechnung noch hinzu. Die monatlichen Raten sinken natürlich, wenn Sonderzahlung und Restwert besonders hoch ausfallen – hierdurch sollte man sich also nicht blenden lassen, sondern genau nachrechnen.

Vorsicht bei der Abrechnung

Oft wird empfohlen, einen Vertrag mit Kilometerabrechnung zu unterschreiben. Diese Form des Vertrags ist sehr gut, wenn man abschätzen kann, wie viele Kilometer man pro Jahr fährt. Fährt man mehr als angegeben, kann es teuer werden, da Extrakilometer im Allgemeinen höher abgerechnet werden. Man sollte neben der reinen geschäftlichen Laufleistung auch private Fahrten mit einplanen. Stehen eventuelle Geschäftsreisen oder Urlaube an, die man mit dem Auto absolvieren will, können schnell mehrere tausend Kilometer zusätzlich auf der Abrechnung stehen.

Wählt man die Restwertabrechnung, muss man unter Umständen in Kauf nehmen, dass das geleaste Auto nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen niedrigeren Wert hat als angenommen. Als Kunde muss man nun den Wertverlust aus eigener Tasche ausgleichen.




Pflichten des Kunden

Besonders kritisch wird es natürlich, wenn man mit dem geleasten Fahrzeug einen Unfall hatte oder es gestohlen wird. Auch wenn man in die Arbeitslosigkeit gerät oder als Selbstständiger keine neuen Aufträge mehr bekommt, kann es eng werden. Einen Leasingvertrag kann man nicht ohne weiteres auflösen, sondern muss den finanziellen Verlust ausgleichen.

Zudem muss man bedenken, dass man das Auto nur nutzen darf, wie es im Vertrag geregelt ist. Wird das Fahrzeug als Geschäftsauto geleast, darf man es nicht für private Fahrten nutzen. Kommt es während solcher Fahrten zu einem Unfall, kann es unter Umständen Probleme mit der Versicherung geben.

Langzeitmiete als Alternative

Wer nur für einige Monate ein Auto benötigt, sollte sich mit der Langzeitmiete befassen. Diese Form ist ähnlich dem Leasen, da die Kosten für Steuer, Versicherung, Zulassung und andere Posten von dem Anbieter übernommen werden. Im Gegensatz zum Leasing muss man hier keine Sonderzahlungen leisten, sondern hat lediglich die monatliche Miete, die gezahlt werden muss. Bedenken muss man allerdings, dass die Raten für die Form oft bedeutend höher liegen, als wenn man leasen würde. Die Langzeitmiete beispielsweise über maske.de ist ab einem Monat Vertragsdauer möglich. Einige Anbieter haben Verträge mit Restwertabrechnung im Angebot, sodass man sich mit Ablauf des Vertrages überlegen kann, ob man den Wagen übernehmen möchte.

Bildquelle : flickr.com / NRMA New Cars

Recht + Verkehr + Versicherung News von dp303
Autor: Helge Blischke