Was Urlauber besser nicht im Gepäck haben sollten
| 20.08.2024Sammler von Strandgut an den heimischen Stränden von Nord- und Ostsee können aufatmen: In geringen Mengen ist das Sammeln erlaubt. Dabei gibt es eine Einschränkung: Handelt es sich um Strände im Naturschutzgebiet, ist jegliches Mitnehmen von Strandgut tabu.
Während das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln, Steinen oder Sand in geringen Mengen beispielsweise in Frankreich, Portugal sowie in Kroatien erlaubt ist, reagieren die Behörden in Italien mit hohen Geldstrafen. Auch in Griechenland ist man mancherorts empfindlich, wenn es sich um Steine handelt, die archäologisch bedeutsam oder von einem besonders begehrten Fleckchen Strand sein könnten.
Etwas Sand hingegen dürfen Urlauber als Andenken mitnehmen. Auch in Spanien dürfen Privatpersonen Sand, Muscheln und Steine grundsätzlich sammeln. Hier weisen die ARAG Experten lediglich darauf hin, dass es auf den kanarischen Inseln innerhalb der jeweiligen Nationalparks verboten ist, Steine mitzunehmen.
Ob Gucci-Handtäschchen, Rolex-Armbanduhr oder die Sonnenbrille von Armani - in manchen Urlaubsländern kostet vermeintliche Designer-Ware nur ein Bruchteil des Originalpreises. Ob bewusst gekauft oder übers Ohr gehauen - solange Urlauber mengenmäßig nicht übertreiben und glaubhaft machen können, dass sie nur für den persönlichen Bedarf eingekauft haben, gibt es kein Problem mit dem Zoll.
Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Weltweit stehen derzeit rund 38.000 Tier- und Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes und sind damit "streng" oder "besonders" geschützt. Oft müssen unwissende Touristen hohe Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen.
Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, rät der Versicherer, sich immer zuerst zu erkundigen, ob das Mitbringsel der Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefert die Internetseite "Artenschutz im Urlaub", die gemeinsam vom deutschen Zoll und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betrieben wird, hilfreiche Informationen. Auch die BfN-Datenbank wisia liefert umfangreiche Informationen zum Schutzstatus von Pflanzen- und Tierarten.
In Italien und in Griechenland reagieren die Behörden empfindlich, wenn Steine gesammelt werden, die archäologisch bedeutsam oder von einem besonders begehrten Fleckchen Strand sein könnten.
Auch in Hotelzimmern gibt es einige Dinge, die gerne als Souvenir mitgenommen werden. Alles, was an Einwegartikeln angebrochen wurde oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden kann, darf mit. Die angebrochene Seife genauso wie die Duschkappe, die man bereits benutzt hat. Selbst Frottee-Hausschuhe dürfen mit nach Hause, weil sie nicht wiederverwendet werden dürfen.
Darüber hinaus gibt es manchmal klar gekennzeichnete Gastgeschenke: Das Betthupferl auf dem Kissen beispielsweise oder die Flasche Wasser mit einer entsprechend beschrifteten Banderole oder Karte. Werbemittel des Hotels, wie beispielsweise Postkarten, Kugelschreiber, Briefpapier oder das hauseigene Magazin dürfen ebenfalls eingesteckt werden.
Obwohl Bademäntel, Bettwäsche oder beispielsweise Handtücher natürlich heiß gewaschen und daher wiederverwendet werden können, gehören sie zu den begehrtesten unerlaubten Hotelsouvenirs. Die ARAG warnt Langfinger, dass es in manchen Hotels bereits eingenähte Sicherheitschips gibt, die an der Rezeption erfasst werden. Es könnte also beim Check-Out peinlich werden.
Streng genommen sind auch geschlossene Flaschen und Tuben tabu. Denn eigentlich sind diese Utensilien lediglich für den Aufenthalt im Hotel gedacht und können ungeöffnet durchaus wiederverwendet werden. Und auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer Einrichtungsgegenstände, Elektronik oder Deko mitgehen lässt, macht sich strafbar. mid/asg Bildquelle: Pexels / pixabay.com
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