Mietwagen: Versicherung gegen Kostenfalle
| 01.08.2024Im Ausland gemietete Wagen werden damit zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen versichert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, wie sich Mietwagen-Nutzer vor einer Kostenfalle schützen können.
Eine Mallorca-Police gilt in der Regel mindestens in den EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus, vor allem für das außereuropäische Ausland, wird oft eine gesonderte Versicherung - eine Traveller-Police - benötigt. Die Zusatzversicherung muss nicht immer separat abgeschlossen werden, sondern kann oft über die Kfz-Haftpflichtversicherung oder über die private Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden.
"Manche Verträge für das eigene Auto enthalten bereits eine Mallorca-Klausel", sagt Philipp Rehberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das solle immer als Erstes geprüft werden. Kommt es im Urlaub zu einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen, übernimmt die Versicherung Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro, bis zu 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und bis zu 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Der Mietwagen im Ausland sollte gut versichert sein, damit auf Reisen keine bösen Überraschungen die Urlaubsstimmung trüben.
"Neben der Mallorca-Police sollte auch immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden", raten die Verbraucherschützer. Diese umfasst alle Schäden, die fahrlässig selbst verursacht werden. "Verbraucher wählen am besten eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung, die auch Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie Steinschlag umfasst", heißt es in der Empfehlung. Was vorab bedacht werden sollte: In der Regel decken Versicherungen nur Schäden ab, die von Personen verursacht werden, die im Mietvertrag als Fahrende angegeben wurden.
Aber: Nicht alle Zusatzversicherungen sind sinnvoll: Mitunter werden Urlauber, die spontan vor Ort einen Wagen mieten wollen, von lokalen Autovermietern zum Abschluss gedrängt. "Wir raten, sich Zeit zu nehmen und alle Unterlagen gründlich durchzulesen", sagt Rehberg. "Auch sollten keine Verträge unterzeichnet werden, die wegen fremder Sprache unverständlich sind." Ebenfalls wichtig: "Egal ob im Inland oder Ausland: Der Mietwagen sollte vorab auf bereits vorhandene Schäden überprüft werden." Neben diesen sollten Reisende am besten auch den Stand der Tankanzeige fotografieren und den Beleg nach dem Volltanken aufheben, wenn sie den Mietwagen wieder zurückgeben. mid/wal Bildquelle: JanClaus / pixabay.com
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