Info: Brandstiftung: Zahlen Autoversicherungen?
| 23.04.2012Brandstiftung: Zahlen Autoversicherungen?
Welchem Autobesitzer stockt nicht der Atem, wenn in seiner Heimatstadt in der letzten Nacht wieder einmal dutzende Autos in Flammen aufgegangen sind? In zahlreichen deutschen Großstädten war dies in den letzten Jahren regelmäßig der Fall. Insbesondere teure Fahrzeuge standen dabei im Visier der Brandstifter.
Dass genau dies auch dem eignen Fahrzeug passieren könnte, möchten sich dabei nur die wenigsten vorstellen. Wer in einer Großstadt lebt, sollte sich jedoch mit genau dieser Frage auseinandersetzen. Denn welche Autoversicherungen zahlen überhaupt, wenn das Auto Kriminellen zum Opfer gefallen ist?
Das passiert im Schadensfall
Aufmerksame Leser von Tageszeitungen haben sicherlich auch von denjenigen Fällen erfahren, bei denen die Fahrzeughalter nicht ausreichend versichert waren. Zahlreiche Fahrer haben nämlich neben der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung keine weiteren Autoversicherungen wie zb bei www.autoversicherung-online.info abgeschlossen. Geht das Auto dann tatsächlich nachts in Flammen auf und steht man am nächsten Morgen vor einem verkohlten Blechhaufen, so folgt das böse Erwachen.
Die Haftpflichtpolice zahlt dann nämlich keinen Cent, denn sie kommt finanziell nur für solche Schäden auf, die am Fahrzeug des Unfallgegners oder am Unfallgegner selbst verursacht wurden. Folglich steht der Fahrzeughalter vor einem Totalschaden und muss aus eigener Tasche ein neues Fahrzeug zahlen. Sollten die Schäden nicht derart gravierend sein, muss er selbst für die Reparaturkosten aufkommen. Um sich vor derartigen Fällen zu schützen, sollte zusätzlich zur Haftpflichtversicherung freiwillig eine Kaskoversicherung abschließen.
Welche Kaskoversicherung ist die richtige?
Bei Kaskoversicherungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. In ersterer sind Schadensfälle mitversichert, welche durch Brand, Elementarschäden (z.B. Hagel oder Blitzeinschlag), Wildschäden (Voraussetzung: Fahrzeug muss in Bewegung sein!), Diebstahl, Glasbruch oder auch Kurzschluss entstehen. Sollte es zu einem von diesen Schadensereignissen kommen, zahlt die Teilkaskoversicherung die Reparatur oder auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Ob Brandschäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstanden sind, mit zu den Schadensereignissen gehören, liegt im Ermessen der Versicherung. Grundsätzlich sollte man aber eher davon ausgehen, dass der Schutz einer Teilkaskoversicherung hier nicht ausreicht. Besten Schutz bietet nur eine Vollkaskoversicherung, welche auch durch Vandalismus entstandene Schäden abdeckt.
Sollte tatsächlich der unglückliche Fall eintreten, dass das Auto kriminellen Brandstiftern zum Opfer gefallen ist, so ist schnelles Handeln gefragt. Bei Brandstiftung ist natürlich zuerst einmal die Polizei zu informieren, bei welcher man eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben kann und sollte. Ebenfalls muss man den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Meldet man sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist, so kann unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet werden. Hat man den Schaden hingegen rechtzeitig gemeldet, so muss man einen von der Versicherung zugeschickten Fragebogen ausfüllen. Anschließend können die Kosten für etwaige Schäden erstattet werden.
Auto News von dp303
Autor: Helge Blischke
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23.04.2012 08:13 | #1 |
ja nicht wundern .... das ist beabsichtigte Werbung :-)
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