Neuer Bußgeldkatalog 2009
| 15.01.2009[Presse]Höhere Bußgelder für Verkehrssünder
Ab Februar wird aggressives Fahrverhalten härter bestraft
Köln (ots) - Zum 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. In vielen Fällen wird das bisherige Bußgeld verdoppelt. Wer in einer Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, zahlt statt wie bisher zwischen 50 und 425 Euro nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 bis 760 Euro. Auch Drängeln wird härter bestraft. Hier steigt das Bußgeld von 40 bis 250 Euro auf 75 bis 400 Euro, abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, wird schon beim ersten Verstoß statt bislang mit 250 Euro ab Februar mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Der neue Bußgeldkatalog ahndet damit besonders angstbesetzte Fahrweisen, wie aus einer Studie der AXA Versicherung hervorgeht. Am Punktekatalog ändert sich nichts.
Vor Dränglern haben fast alle Autofahrer Angst
Ziel der Bußgeld-Erhöhungen ist es laut Bundesverkehrsministerium, die Hauptunfallursachen - überhöhte Geschwindigkeit, dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer - wirksamer zu bekämpfen. Einer repräsentativen Studie der AXA zufolge sind das zugleich Verhaltensweisen, die Autofahrern die größte Angst einjagen: 94 Prozent der Deutschen sehen im Drängeln das größte Risiko im Straßenverkehr. Zu den Top 10 der angstbesetzten Fahrweisen gehören laut AXA Verkehrssicherheits-Report 2008 auch Alkohol am Steuer und überhöhte Geschwindigkeiten.
Keine Änderungen des Punktekatalogs
Im europäischen Vergleich wurden Verkehrsdelikte in Deutschland bisher relativ milde bestraft. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass jeder vierte Befragte zugibt, in 2007 ein Bußgeld bezahlt zu haben - meist wegen zu schnellen Fahrens. "Die Deutschen sind sehr preisbewusst. Daher trägt die neue Bußgeldstaffel hoffentlich dazu bei, dass aggressive Autofahrer ihr Fahrverhalten ändern", so Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. Der Versicherer macht regelmäßig auf wichtige Aspekte der Verkehrssicherheit aufmerksam und trägt damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Dazu zählt auch Unfallprävention: AXA entwickelt seit vielen Jahren Tarife, die Versicherungsnehmer durch finanzielle Anreize zu einem sicherheitsbewussten Fahrverhalten motivieren. Ein Beispiel ist der Null-Punkte-Tarif: Studien zeigen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Punktestand und der Unfallwahrscheinlichkeit gibt. Junge Fahrer zwischen 20 und 24 Jahren, die normalerweise ein besonders hohes Schadenrisiko haben, erhalten bis zu 20 Prozent Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, wenn sie ein sauberes Punktekonto nachweisen. Im Rahmen von Aktionen profitieren auch Fahrer über 25 Jahren, die keine Punkte haben, von bis zu zehn Prozent Nachlass.
Der AXA Verkehrssicherheits-Report
Die Informationen des AXA Verkehrssicherheits-Reports beruhen auf Daten, die durch das von AXA SA beauftragte Marktforschungsinstitut Ipsos ermittelt und aufbereitet wurden. Teilgenommen haben insgesamt 7.224 Europäer aus neun Ländern (Belgien, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Schweiz). Außerdem sind Ergebnisse einer separaten Befragung durch TNS Sofres in Frankreich in den Report eingeflossen. In Deutschland wurden 800 Autofahrer befragt, die einen deutschen Führerschein besitzen. Die befragte Gruppe stellt einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren dar. Die Telefon-Interviews (CATI) wurden im Zeitraum vom 21. Juli bis 8. August 2008 durchgeführt. Für die Zusammenstellung einer repräsentativen Stichprobe wurde das Quotensampling-Verfahren nach den Quotenmerkmalen Geschlecht, Alter und Region angewendet. Ipsos haftet nicht für die Auslegung, Analyse und Kommentierung der Untersuchungsergebnisse durch AXA.
Für welchen Verkehrsdelikt gibt es wie viele Punkte in Flensburg?
Folgende Punkte gibt es für die unten genannten Straftaten:
5 Punkte gibt es für
* Körperverletzung
* Nötigung
* unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern die Strafe als gemildert vom Gericht angesehen wird
* unterlassene Hilfeleistung
* unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
6 Punkte bekommt man bei folgenden Straftaten
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Fahren trotz Fahrverbot
* Kennzeichnmissbrauch
7 Punkte erhält man für
* unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
* Vollrausch
* Gefährdung des Straßenverkehrs grob verkehrswidrig bzw. rücksichtslos, wie z. B.
Vorfahrmissachtung, Missachtung des Rechtsfahrgebotes
Auto News von rs-turbo-s1
|
15.01.2009 15:28 | #1 |
7 Punkte für "Missachtung des Rechtsfahrgebots"
|