Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen beachten

| 21.07.2023


Die EU-Länder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter Umständen in Quarantäne - und das kann teuer werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Ob ein europäisches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzer sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln für die Einreise ins Urlaubsland gelten. Einen Überblick bietet beispielsweise das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. "Jedes Land hat Regelungen für die Einreise von Heimtieren. Viele davon gelten auch für Kurzaufenthalte oder die reine Durchreise", sagt Stefanie Simon, Hundetrainerin und Expertin bei der R+V Versicherung.

Bei Reisen innerhalb der EU ist der Heimtiernachweis immer Pflicht. Diesen stellt die Tierarztpraxis aus. "Es handelt sich dabei um eine Art Pass, der auch Angaben zum Hund enthält. Dazu gehören Chipnummer oder Tätowierungscode und den Nachweis über die Tollwutimpfung", erklärt Simon.

In einigen europäischen Ländern reicht die Tollwutimpfung allerdings nicht aus. So ist in Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Großbritannien und Nordirland vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung nötig, die im Heimtierausweis vermerkt wird. In einigen Ländern ist die Einreise bestimmter Rassen verboten. "Auch die Leinen- und Maulkorbpflichten sind sehr unterschiedlich", sagt die R+V-Expertin.

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Bei Reisen ins Ausland ohne die nötigen Papiere muss der Hund unter Umständen in Quarantäne.

Liegt das Reiseziel außerhalb der EU, gelten die dortigen Bestimmungen. Wer mit Hund in die Türkei reist, muss beispielsweise neben Tollwut auch Impfungen gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose nachweisen. Was viele nicht wissen: Auch bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten Regeln.

An der EU-Außengrenze muss man eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung aus dem Reiseland vorzeigen können. Sie enthält unter anderen Angaben zur Identität des Hundes und zu seinem Impfschutz. Wichtig sei, dass die Bescheinigung nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt worden sei, so Simon. mid/asg Bildquelle: Solveig Grewe / mid






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