Blockier-Gebühr an E-Ladesäulen vermeidbar

| 05.07.2023


Die Beschilderung an den E-Ladesäulen ist vielfältig. Aber Unwissenheit schützt dann vor Strafe nicht. Gut informiert, lässt sich die Blockier-Gebühr vermeiden.

Das blau-weiße Parkplatzschild kann mit entsprechenden Zusatzschildern kombiniert werden, um E-Fahrzeugen das Parken und Laden unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Häufig gibt es eine zeitliche Einschränkung. "E-Autofahrer, die ihr Fahrzeug zum Laden abstellen, sollten die Beschilderung des Parkplatzes eingehend prüfen," rät Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen.

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Die Begrenzung der Parkdauer an E-Ladesäulen ist je nach Anbieter verschieden geregelt.

Mancher Anbieter von öffentlichen Ladestationen erhebt zusätzlich eine Gebühr, wenn mit dem E-Auto der Platz länger genutzt wird als nötig. "Damit soll verhindert werden, dass eine Ladesäule für andere Nutzer von E-Autos blockiert wird. Diese ist schließlich kein Parkplatz," betont Scazzi. Die Höhe dieser Blockiergebühr ist anbieterabhängig, und nicht immer ist sie auf einen Maximalbetrag gedeckelt.

"Öffentliche Ladesäulen sollen möglichst vielen zur Verfügung stehen, hier heißt es fair sein und die Ladesäule nach dem Laden schnellstmöglich für den nächsten frei machen", betont Scazzi. "Dennoch muss für den Verbraucher klar ersichtlich sein, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr anfällt." Zudem solle auf eine solche Gebühr aus Gründen der Zumutbarkeit in den Nachtstunden möglichst verzichtet werden. Bisher gibt es dafür keine einheitliche Gebührenordnung, diese findet der Nutzer auf der Webseite oder in der App des Anbieters. mid/wal Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.






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