Autofahren kann ganz schön teuer werden!
| 16.12.2011Quelle: Autonews
Autofahren kann ganz schön teuer werden. Besonders dann, wenn man die Straße dazu benutzt, seinen Frust abzulassen. Doch auch wer über die linke Spur schleicht oder eine Zeit lang auf den TÜV pfeift, muss mit Punkten und einer Geldstrafe rechnen. Wir zeigen Ihnen, wann es richtig teuer werden kann.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von Ortschaften: 21 - 25 km/h: 1 Punkt, 80 Euro / 26 - 30 km/h: 3 Punkte, 100 Euro / 31 - 40 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot / 41 - 50 km/h: 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot / 51 - 60 km/h: 4 Punkte, 280 Euro, 2 Monate Fahrverbot / 61 - 70 km/h: 4 Punkte, 480 Euro, 3 Monate Fahrverbot / über 70 km/h: 4 Punkte, 680 Euro, 3 Monate Fahrverbot.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb von Ortschaften: 21 - 25 km/h: 1 Punkt, 70 Euro / 26 - 30 km/h: 3 Punkte, 80 Euro / 31 - 40 km/h: 3 Punkte, 120 Euro / 41 - 50 km/h: 3 Punkte, 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot / 51 - 60 km/h: 4 Punkte, 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot / 61 - 70 km/h: 4 Punkte, 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot / über 70 km/h: 4 Punkte, 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot.
Abstand: Wer den halben Tachowert als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, muss...: ...bei mehr als 80 km/h mit 75 bis 320 Euro Geldstrafe, 1 bis 4 Punkten und bis zu 3 Monaten Fahrverbot rechnen / ...bei mehr als 130 km/h mit 100 bis 400 Euro Geldstrafe, 2 bis 4 Punkten und bis zu 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Beleidigung: Beleidigungen zählen als Straftat und werden meist mit Geldstrafen in Höhe von 10 bis 30 Tagessätzen geahndet. Je gravierender die Beleidigung, desto teurer wird es. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann schnell in die Tausende gehen.
Rechts überholen: Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 Euro und 3 Punkte / Innerhalb geschlossener Ortschaften: 30 Euro
Notorische Linksfahrer: Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen: 80 Euro und 1 Punkt.
Rotlichtverstöße/Grüner Pfeil: Rotlichtverstöße: Ampel bei "Rot" überfahren: 90 Euro und 3 Punkte / Ampel bei schon länger als eine Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren: 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot / Grüner Pfeil: Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten: 70 Euro und 3 Punkte.
Alkoholfahrt: ab 0,3 Promille: Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachung eines Unfalls: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis / ab 0,5 Promille: Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit: bis 3.000 Euro, 4 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot / Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachung eines Unfalls: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis / ab 1,1 Promille: 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), Entzug der Fahrerlaubnis.
Unerlaubte Nutzung des Seitenstreifens: Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen: 75 Euro und 2 Punkte.
Gefährliche Überholmanöver: Überholvorgang bei unklarer Verkehrslage: 100 bis 250 Euro, 3 bis 4 Punkte, bis zu einem Monat Fahrverbot.
Fehlverhalten am Zebrastreifen: Zu schnelles Heranfahren an einen Zebrastreifen, Überholen vor einem Zebrastreifen oder einem Fußgänger das Überqueren verwehren: 80 Euro und 4 Punkte.
Handynutzung während der Fahrt: Nutzung eines Handys durch den Fahrer: 40 Euro und 1 Punkt.
Verstoß gegen die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht: Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 40 Euro und 1 Punkt Sicherheitsgurt nicht angelegt: 30 Euro (auch in Bussen gilt Anschnallpflicht, wenn Gurte vorhanden sind. Hier haftet der Fahrgast).
Fristüberschreitung der Hauptuntersuchung: Fristüberschreitung: 2 bis 4 Monate: 15 Euro / 4 bis 8 Monate: 25 Euro / mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte.
Falsche oder fehlende Umweltplakette: 40 Euro und 1 Punkt.
Fahrzeugmängel: Auto mit abgefahrenen Reifen (gesetzliche Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter): 50 Euro und 3 Punkte / Auto in mangelhaftem Zustand: 90 Euro und 3 Punkte.
Fahrerflucht: Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden: 5 Punkte, zuzüglich Geld- oder Freiheitsstrafe / Sonstige Fälle: 7 Punkte, zuzüglich Geld- oder Freiheitsstrafe / Hinweis: Ein Zettel als Benachrichtigung für den geschädigten Fahrzeughalter reicht nicht aus und zählt als Fahrerflucht. Bei Nichterscheinen des Geschädigten ist eine Benachrichtigung der Polizei Pflicht. Diese informiert dann den Fahrzeughalter.
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Glatteis: 40 Euro / Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Glatteis plus Behinderung des Verkehrs: 80 Euro und 1 Punkt.
Auto News von campino89
Autor: Yannik Maier
|
16.12.2011 17:08 | #1 |
Zum Thema Bußgeld und Punkte bei Fahrerflucht: ich bin im Frühjahr auf die linke Fahrspur inner Kurve gekommen, neben mir fahrender Golf am Spiegel touchiert, an meinem Spiegel war nix dran, an seinem meiner Ansicht nach auch nix, Entschuldigungsgeste gemacht, bin weitergefahren, er auch. Später Post bekommen, erst vonner Versicherung, 260 € Schaden per Scheck beglichen, dann vonner Rennleitung, möchten sich mein Auto angucken. Ich hin, freundlicher Beamter hat nix gefunden und mit dem Kopf geschüttelt - Ergebnis: Verfahren eingestellt, keine Punkte, kein Bußgeld. |