Vor Gericht machte der Schwarze Peter die Runde


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  • | 29.01.2005 16:53

Streit um Schwellen auf der Pagenstecherstraße
Von (dk)
Eigentlich hatte die Stadt im Frühjahr 2001 mit den Schwellen auf der Pagenstecher-Straße nur die Rennszene und ihre tiefergelegten Fahrzeuge ausbremsen wollen. Allerdings gerieten ihr die transportablen Hindernisse ein paar Zentimeter zu hoch, so dass Serienfahrzeuge Schäden davontrugen.
Ein Fahrer verklagte daraufhin die Stadt auf Schadenersatz. Er war mit seinem nicht getunten Kfz, das lediglich mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern besetzt war, über eine Schwelle gefahren. Dabei kam es zu Schäden an dem Wagen.
Gestern wurde nun der Prozess fortgesetzt. Gegenstand war ein Gutachten, das untersuchen sollte, ob die Hindernisse eben auch für Serienfahrzeuge gefährlich waren. Die untersuchte Schwelle, um die es im Rahmen des Gutachtens

schon einigen Streit gegeben hatte, da die Stadt sie noch bevor die Fachleute mit dem Zollstock zur Tat schritten um einige Zentimeter zurückgebaut hatte, war zu hoch. Zu diesem Schluss kommt das beauftragte Ingenieurbüro. Eine Beschädigung des Fahrzeugs des Klägers durch die Schwelle könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es.
Die Anwälte beider Seiten versuchten sich gestern gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben. Polizeibeamte hätten schließlich jeden Fahrer auf das Hindernis hingewiesen, ein Umfahren des Bereichs sei möglich gewesen, so der Vertreter der Stadt. Außerdem wies er noch einmal den Vorwurf der Manipulation zurück. Die Stadt habe den Gutachtern von den baulichen Veränderungen an den Schwellen Kenntnis gegeben. Der Bauhof hatte nach den Erfahrungen aus

dem ersten Einsatz die oberste Platte der Eisenstufen entfernt. Es sei gesagt worden, so die Gegenseite, dass für Serienfahrzeuge keine Gefahr bestehe. Dennoch sei es wie im vorliegenden Fall zu Beschädigungen gekommen. Bezweifelt wurde auch, ob die Stadt beim Bau der Schwellen die unterschiedliche Bodenfreiheit verschiedener Marken in ihre Überlegungen einbezogen habe.
Es sei die Frage, ob das Gutachten ausreiche, um zu einem Ergebnis zu kommen, so der Zivilrichter. Er nannte drei für diesen Streitfall maßgebliche Punkte: den Hinweis auf die Gefahr durch die Polizei, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Schwellen und die Anrechenbarkeit eines möglichen Mitverschuldens des Fahrers. Seine Entscheidung will das Gericht am Mittwoch, 11. Dezember, um 9 Uhr im Saal 76 des Landgerichtes bekannt geben.

[img]http://www.pagenstecher.de/berichte/11122001.jpg[/img]

DES PUDELS KERN: Die Eisenschwellen, mit denen im vergangenen Jahr die Rennszene auf der Pagenstecherstrasse ausgebremst werden sollte, sind Gegenstand eines Zivilprozesses

Datum auf den genannten Gerichtstermin gesetzt!


Quelle:
http://www.landgericht-osnabrueck. niedersachsen.de/aktuell/ECHO/79.htm
Datum:
11.12.2001

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