Fotos des Abends 02.04.2004 - Seite 1

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  • | 03.04.2004 10:40

Fotos des Abends:

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Quelle:
diverse
Datum:
02.04.2004

Puh sieht ja echt schon heftig aus bei euch!
und das jetzt schon!:oah:

wie gut das wir hier keine probs damit haben :D


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  • | 04.04.2004 11:32

war den schon Car freitag


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  • | 04.04.2004 12:06

dat is doch nen polo der da abgeschleppt wird oder? heeeeuuuuuuulll :heul: die schweine


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  • | 04.04.2004 12:20

Zitat:
Zitat von oh-polo-mio
dat is doch nen polo der da abgeschleppt wird oder? heeeeuuuuuuulll :heul: die schweine
Der hatte aber nicht alles eingetragen! Also ist er selber schuld:021


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  • | 04.04.2004 12:23

na gut, dann dürfen die das... dat ist ja auch beknackt... da hat dann wohl einer nicht mitgedacht..


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  • | 04.04.2004 12:32

Zitat:
Zitat von OpelCabrio
war den schon Car freitag
öhm NEIN :roll: bist wohl etwas durch den wind was??


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 04.04.2004 13:03

Nja wenn die nicht alles eingetragen haben dann sind die verdiehnt abgeschleppt worden...


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  • | 04.04.2004 14:26

er hatte auch nur 4,5 cm Bodenfreiheit und 7 cm sind erlaubt:D *g*


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  • | 04.04.2004 14:29

Zitat:
Zitat von Vento-GT3
er hatte auch nur 4,5 cm Bodenfreiheit und 7 cm sind erlaubt:D *g*
Es gibt doch kein Gesetz, dass eine Bodenfreiheit vorschreibt:frage:

edit: Von fast-n-furious.de "geklaut":D

Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.


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  • | 04.04.2004 15:04

Auch schon gut was los bei euch...

Wir sind mittlerweile zwischenzeitlich wieder auf den Hornbach-Parkdeck umgezogen, da die Tanke aus allen Nähten geplatzt ist und dabei ist noch nicht mal Sommer. Wenn das so weiter geht, werden wir dieses Jahr nicht nur das Parkdeck in Anspruch nehmen sondern das komplette Grundsrück. Und unser "grüner Verein" hat mittlerweile eine interne Liste die bereits über 4 DIN A4 Seiten lang ist mit allen Kennzeichen die auf der Hanauer verkehren. Da wird dann jedes WE eine Strichliste geführt und neue Fahrzeuge neu aufgenommen, leider bekommen wir keine Information was denn der Hauptpreis ist.

Gestern waren wir dann später "on Tour" und hatten kurze Zeit später das Vergnügen mit 4 Zivilfahrzeugen. Die sich dann quer vor zwei Fahrzeugen gestellt hatten. Resultat: Beide Fahrzeuge bis Montag still gelegt als Erziehungsmaßnahme, dabei wollte der eine nur nach dem Weg fragen.

Gründonnerstag und Kafreitag are coming...


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  • | 04.04.2004 15:10

es sollte Verkehrsschilder geben die anzeigen sollten ob man mit einem tiefergelegten auto diese straße überhaupt befahren kann :D:D

eigentlich sollte jeder selber wissen wie tief er sein auto legt, so lange es eingetragen ist sollten die bullen überhaupt nix zu melden haben.


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  • | 04.04.2004 16:13

Wie gut das bei uns gerade ruhe is.
Deustche Polizisten sind Gärtner *editiert*

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  • | 04.04.2004 18:19

das sieht ja echt heftig aus :boese:

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  • | 04.04.2004 19:25

@Max-R-TDI

Wieso haben die denn die Fahrzeuge bis Montag stillgelegt. Also aus welchem Grund?
Die können einem doch nicht einfach so das Auto stilllegen.

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