Abgeschleppt!!!! - Seite 2

Seiten: 3< 123>

  • Nickpage von Free Jack anzeigen Free Jack


    Fahrschüler


    44 Beiträge
  • | 13.04.2002 19:09

@ dp303

Also das rote Versicherungskennzeichen steht im §29g StVzo
hier der link "http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html"

Dort stehen die Sachen drin die eigentlich auch die Polizei wissen sollte, zusammmen mit den Paragraphen §§ 18 - 21 ergibt sich daraus das das Fahrzeug zumindest den Grundanforderungen entsprechen muss.

Also man darf nicht mit glatten Reifen oder ohne Bremse durch die Gegend fahren. Aber wenn Sie ihn einfach so angehalten haben, dann sollte man die guten Leute (Grün Weissen) mal davon unterrichten.

Falls es hierzu noch irgend welche Fragen gibt, dann meldet euch hab da mit Sicherheit noch den einen oder anderen Tip zu.

MFG

Free Jack


  • Nickpage von dp303 anzeigen dp303


    Administrator



    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von dp303 anzeigen dp303


    Administrator



    Kennzeichen: OS
  • | 13.04.2002 19:12

ok danke für die info, kenne mich nicht damit aus, darum frage ich auch lieber nach!

aber wenn ich sehe was sonst so mit roten kennzeichen fährt, dann sollte man aber auch mal auf die verhältnismäßigkeit achten


  • Nickpage von Free Jack anzeigen Free Jack


    Fahrschüler


    44 Beiträge
  • | 13.04.2002 19:19

Man kann ja nicht alles wissen.
Geht mir ja genau so, aber habe mich lange Zeit mal damit beschäftig.

Bei mir hat es mal die Polizei versucht, Stilllegen und so. Ist aber schon eine ganze Zeit her. 2 Stunden an der Araltankstelle an der Page, nur weil ich einmal raus und runter gefahren bin, habe sie es versucht mir die Karre still zu legen. Aber da ich mich in den Sachen ein wenig auskenne habe die sich die Zähne daran ausgebissen. Ich habe gelacht und warte seit da an auf eine Rückmeldung von denen.

Die wollten mir erklären das man bestimmte Sachen einzutragen hat, obwohl ich die ABE dabei gehabt habe. Sie wollten sich erkundigen und deshalb warte ich auch schon sooooooo lange.

Aber die wissen auch nicht alles, können die auch nicht. Verkehrsrecht, StVZO, STVO, usw und sofort..Deshalb haben die auch die TÜV (Dekra) Prüfer dabei, denn die wissen nämlich genau so wenig. Die kriegen Druck von oben und schon wird ein Auto stillgelegt obwohl die es vielleicht selber abgenommen haben... Ich sage nur Ironie des Schiksals

MFG

Free Jack


  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 13.04.2002 19:25

genau... gestern bei atu waren unsere kollegen ca. 1 std. mit der calibra beschäftigt... dann kam n prüfer hin (schaute sich die kiste auch um die 30.min).. danach folgten noch 2 zivilfahrzeuge -> 8 leute und knappe 1,5std(um sich nen calibra mit "borbet a" anzuschauen).. irgendwann durfte er auch fahren. man siehts, das den langweilig ist...

  • ~SNOOPY
    Gast
  • ~SNOOPY
    Gast
  • | 13.04.2002 20:48

Fakt ist: bei rotem Kennzeichen (07 - Kennz. zur wiederkehrenden Verwendung)brauche ich keine Betriebserlaubnis! sprich KFZ-Brief! also wo soll etwas eingetragen werden?? im Schein vom Kennzeichen steht nur Fgst.Nr.,Hersteller und Motor drinn!
Dieses Kennzeichen bekommt man schon, wenn man nur den Eigentumsnachweis erbringt-also Kaufvertrag, Zollpapiere ODER nen alten Brief(wie bei mir), kenne genug Leute die keinen Brief zu ihrem AMMI haben- infolge dessen auch nichts irgendwo eingetragen!! was sollte auch in einem Brief für ein 'abgemeldetes' Auto eingetragen werden, wenn man mit roter(07) Nummer fährt? das gilt auch für ne Händlernummer ( 06)! Farzeugdaten können sogar über Kataloge/prospekte !!! beigebracht werden...!!
Angezettelt ham die Polies den Vorgang wegen nicht eingetragener Reifen! Dieses sollte durch den angeforderten Sachverständigen geklärt werden, welcher auch nichts klares von sich gab und dann das Auto auf höhe vermaß( mehr oder weniger über den Daumen-übrigens in ca. 3-4 Minuten-da war er wieder weg) und von mir ließen die sich eben nicht überzeugen,vieleicht schaft das ja der Anwalt mit dem passendem Background...
DIE WOLLTEN MICH DA BLOß WEGHABEN und ham nen Vorwand gesucht...........:kettensaege:


  • Nickpage von Lenker anzeigen Lenker


    Mofafahrer


    76 Beiträge
    Kennzeichen: ST-K

  • Nickpage von Lenker anzeigen Lenker


    Mofafahrer


    76 Beiträge
    Kennzeichen: ST-K
  • | 14.04.2002 00:15

Es ist wieder mal eine frechheit,was hier passiert ist!!tut mir echt leid für dich@snoopy
schönes auto!! wohin soll das noch führen? das wir alle mit fahrrad kommen?? die werden uns dann auch entzogen,wegen irgend nem pfurz!! oder zufuss?dann kommt man womöglich in haft,wegen abgelaufener Schuhsohlen,oder so...
Armutszeugnis der ROTGRÜNEN Regierung...

Grüsse alle opelfaher!!

Wir lassen uns nicht unterkriegen!!!

  • ~Audi-Driver
    Gast
  • ~Audi-Driver
    Gast
  • | 14.04.2002 00:45

@ Lenker und der Rest der Tuining-Gemeinde.

Das lassen wir uns nicht lange bieten. Wir lassen uns sicher nicht unterkriegen.
Es wäre auch ein dicker Hund, wenn noch unsere abgelaufenen Schuhsohlen
beschlagnahmt werden.
Nur Polizisten können nicht alles wissen. Und es ist gelegendlich leichter, etwas zu
beseitigen als sich drum zu kümmern.

Warum auch was einfach machen, wenn es auch auf die harte Art geht?!


  • Nickpage von Auto Freakin anzeigen Auto Freakin


    Abgasjunkie


    231 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 14.04.2002 01:47

Ihr habt ja recht. Mal schauen was die noch so bringen. Wir dürfen ja jetzt schon nicht mehr mit ner ganz "normalen" A-Klasse auf die Strasse. Es ist ein "Szenentypisches Fahrzeug" ! Das ich nicht lache!!! da ist ja nun wirklich alles vom Werk aus und noch nichts dran verändert. das hat uns selbst der poliziest letzten Freitag gesagt. Der hat sich geärgert, dass da Bautechnisch nix dran verändert wurde und trotzdem haben wir nen Aufenthaltsverbot bekommen. :denken:

  • ~yxcvb
    Gast
  • ~yxcvb
    Gast
  • | 14.04.2002 11:30

Ein rotes Kennzeichen darf (und auch das steht im Gesetzestext) aber nur zur Probefahrt und Überführungsfahrt verwendet werden.
Wenn man jetzt aber die Page rauf und runter fährt oder sogar noch irgendwo parkt, dann braucht man sich nicht zu wundern.


  • Nickpage von Free Jack anzeigen Free Jack


    Fahrschüler


    44 Beiträge
  • | 14.04.2002 11:57

@ yxcvb

Ich habe hier mal den Gesetzestext für Dich hingeschrieben.
Der lautet wie folgt...: StVzO §29g Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.

Das blaue Markierte solltest Du Dir mal genauer durchlesen. In diesem Abschnitt sind alle Fälle abgedeckt, die die ersten Teile des Gesetzes nicht abdecken. Also hat man einen guten Anwalt, so kann er da mit Sicherheit die ein oder andere Sache machen. Denn was könnte besser sein mein Auto an der Page vorzustellen, um ihn dann eventuell verkaufen zu können.

Also die Polizei weiss auch nicht alles und es kommt auch oft auf die Begründung der Fahrt an.

MFG

Free Jack

  • ~yxcvb
    Gast
  • ~yxcvb
    Gast
  • | 14.04.2002 12:17

Das ist schon richtig, ich kenne den Text.
Wegen mir kann auch jeder damit rumfahren solange und wo er will.
Aber dennoch hat man erstmal schlechte Karten, wenn man damit den ganzen Abend bei Schiermeier rumsteht und x-mal auf und ab fährt.
Mit einem guten Anwalt kann man da auch mit Sicherheit was drehen, aber trotzdem sollte man sich nicht öfter mit roten Nummern sehen lassen.


  • Nickpage von Free Jack anzeigen Free Jack


    Fahrschüler


    44 Beiträge
  • | 14.04.2002 12:25

@ yxcvb

Wenn ich den Text richtig gelesen habe dann war Snoopy auf dem Weg zur Page und ist nicht auf und ab gefahren. Aber auch wenn er auf und abgefahren wäre ist es eigentlich völlig egal. Vorraus gesetzt er ist nicht durch andere Sachen negative aufgefallen, könnte die Grün Weissen Ihn lediglich darauf hinweisen das er hier nicht mehr auf und abfahren soll.
Das bedeutet Verwarnungsgeld von 5 bis 75DM, in Euro muss ich das mal nachrechnen.

Aber das man gleich das AUto still legt, also das ist genau so als wenn man mit Kannonen auf Spatzen schiesst. Es stellt sich hier aber mal wieder herraus das auch die Polizei nicht alles weiss. Muss sie auch nicht dafür gibt es ja Anwälte und die verdienen Geld ihr Geld dadurch.

Mfg

Free Jack

  • ~yxcvb
    Gast
  • ~yxcvb
    Gast
  • | 14.04.2002 12:39

Ich verstehe die ganze Stillegerei sowie so nicht!
Warum kann ein Dekra-Prüfer (oder gar nur die Polizei) TÜV-Eintragungen anzweifeln?
Letzten Freitag sollte der Wagen von einem Kumpel abgeschleppt werden, wenn er sich nochmals an der Page blicken lassen würde (er wohnt da in der Nähe). Bei dem Wagen handelt es sich um ein Opel Astra Irmscher Coupé und der ist so, wie er aus dem Laden gekommen ist.
Wenn sie den abschleppen, wird sich wohl auch Opel und Irmscher einschalten.


  • Nickpage von Free Jack anzeigen Free Jack


    Fahrschüler


    44 Beiträge
  • | 14.04.2002 12:49

Ich weiss es auch nicht.

Also "Stilllegung" hin oder her, ich meine das ein Auto nur stillgelegt werden kann, wenn es gravierende Mängel im Bereich der Fahrsicherheit aufweisst.

Aber so ich das weiss gibt es immer noch diesen Wettbewerbsdruck zwischen TÜV und Dekra. Ich weiss nicht ob sich da schon wieder was geändert hat, aber z.B. darf die Dekra auch keine Ganzabnahmen machen. Ist mein letzter Kenntnisstand, kann sich mittlerweile auch geändert haben..

Und wenn die sich das an Bein binden möchten (das mit Deinem Kumpel), dann macht sich Osnabrück in ganz Deutschland "lächerlich". Anders kann man das woll nicht mehr ausdrücken. Jetzt fangen die also schon an das Kraftfahrtbundesamt in Frage zu stellen.

Daran sieht man das Denen nichts mehr einfällt.

Mfg

Free Jack


  • Nickpage von Auto Freakin anzeigen Auto Freakin


    Abgasjunkie


    231 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 14.04.2002 15:28

Meiner Meinung nach hat Osnabrück sich schon in ganz Deutschland lächerlich gemacht. Erst dadurch das sie das geschehen nie ganz unterbinden konnten und jetzt dadurch das die Aktionen die sie machen auch lächerlich sind!! Wozu für 28.000 Euro Schranken bauen wenn sie eh nicht genutzt werden und Aufenthaltsverbote die erst falsch rausgeschickt wurden und dann zurück gezogen wurden, neue verschickt und das nicht nur zu 2 - 5 Personen!! NEIN zu 200 oder so.

Also ich kenn ein paar Leute aus Süddeutschland und die haben das schon mitbekommen durch die Medien und finden es nur lächerlich!!

Osnabrück ist bald die lächerlichste Stadt in ganz Europa.

Seiten: 3< 123>

Deinen Freunden empfehlen